Europäisches Parlament entscheidet über Immunität

Pressebericht in: linksZeitung, 15.05.2006

Münchner Oberstaatsanwalt will gegen PDS-Abgeordneten Pflüger ermitteln

Am Dienstag entscheiden die Parlamentarier über die Aufhebung der Immunität von Tobias Pflüger

Straßburg (ppa). Am Dienstag wird das Europäische Parlament in seiner Sitzung in Straßburg über die Aufhebung der Immunität des deutschen PDS-Abgeordneten Tobias Pflüger entscheiden. Bereits am Montagnachmittag werden die Abgeordneten über den Antrag des Rechtsauschusses beraten. Der Ausschuss hat dem Parlament empfohlen, die Immunität Pflügers aufzuheben. In einem entsprechenden Antrag hatte zuvor der Leitende Oberstaatsanwalt München I um Genehmigung der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Pflüger wegen „Verdachts der Beleidigung und der vorsätzlichen Körperverletzung“ ersucht.

Am 12. Februar 2005 fand anlässlich der 41. Münchner Sicherheitskonferenz eine Gegenveranstaltung unter freiem Himmel mit Abschlusskundgebung auf dem Lenbachplatz in München statt. Angehörige „der so genannten autonomen Szene und deren Sympathisanten“ hätten sich nach Darstellung der Justiz nach dem Ende der Veranstaltung auf dem Lenbachplatz aufgehalten und hätten unter anderem Flaschen in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten geworfen. Durch die Polizei erfolgten daraufhin einige Festnahmen, zu deren Sicherung ein Teil der eingesetzten Polizeibeamten eine Polizeikette zwischen den festnehmenden Polizeibeamten und den gewaltbereiten Demonstranten bildete, hieß es im Bericht zur Aufhebung der Immunität.

Laut den Beschuldigungen von zwei Polizeibeamten trat aus der Gruppe der Gegendemonstranten das Mitglied des Europäischen Parlaments Pflüger an einen der Beamten heran, der einen Teil der Polizeikette bildete. Er forderte diesen auf, ihn sofort passieren zu lassen. Der Polizeibeamte habe Pflüger den linken Arm auf die rechte Schulter gelegt, „um ihm den Weg weg von der Polizeikette zu weisen“. Das Mitglied des Europäischen Parlaments Pflüger soll daraufhin den Arm des Beamten zur Seite geschlagen und ihm mit einer Anzeige wegen Körperverletzung gedroht haben. Außerdem habe Pflüger die Beamten beleidigt.

Pflüger bestritt die Darstellung der beiden Polizisten. Dessen Anwalt erklärte, dass Pflüger die Festnahme einer Person beobachtet habe, die zuvor bei einer Musikdarbietung mitgewirkt hatte. Die Festnahme sei seiner Auffassung nach in äußerst brutaler Form erfolgt, „ohne dass hierzu eine Notwendigkeit erkennbar gewesen wäre“. Die festgenommene Person wurde vom Ort des Geschehens weggezerrt und von einer Polizeikette abgeschirmt, hieß es in der Stellungnahme des Anwalts.

Um sich über den Grund dieses Vorgehens zu informieren und eine weitere unrechtmäßige Behandlung des Festgenommenen zu unterbinden, habe Pflüger daraufhin versucht mit dem hierfür verantwortlichen Polizeiführer in Kontakt zu kommen. Obwohl er sich ordnungsgemäß ausgewiesen habe, sei ihm die Kontaktaufnahme durch die Beamten verweigert worden. Um sich über den Vorgang beschweren zu können, verlangte er die Namen der Beamten. Diese hätten jedoch „jede Möglichkeit der Identifizierung“ verweigert. Pflüger bestritt außerdem, den Arm des Beamten zur Seite geschlagen und sie beschimpft zu haben.

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