Mündliche Anfrage zur Repression in San Salvador Atenco, Mexiko

Anfrage Nr. 44 von Tobias Pflüger (H-0545/06) an die EU-Kommission, 8. Juni 2006

Betrifft: Festnahme, Misshandlung und Ausweisung von drei Unionsbürgerinnen im Rahmen des Polizeiüberfalls auf das Dorf San Salvador Atenco, Mexiko

H-0545/06

Am 4. Mai 2006 stürmten Einheiten der Polizei mit extremer Brutalität das Dorf San Salvador Atenco, Bundesstaat Mexiko in Mexiko. Bei den Razzien wurden auch drei Unionsbürgerinnen festgenommen, misshandelt und ausgewiesen: Cristina Vals Hernández und María Cortés Torrida aus Spanien sowie Samantha Dietmar aus Deutschland.

Welche Informationen über die Festnahme und die Abschiebung der drei EU-Bürgerinnen besitzt die Kommission?
Wurden die mexikanischen Behörden zum Polizeieinsatz und den Festnahmen der drei genannten Unionsbürgerinnen befragt?
Wie wird die EU-Kommission zur raschen Aufklärung dieser Fälle auf die mexikanische Regierung einwirken?
Was wird die EU-Kommission unternehmen, um die mexikanische Regierung dazu zu bewegen, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
Antwort der EU-Kommission:

Die Förderung der Menschenrechte ist ein wesentliches Element der bilateralen Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind in der so genannten „Menschenrechts- und Demokratieklausel“ verankert, einem grundlegenden Bestandteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mexiko.

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Mexiko hat die Kommission einen intensiven Dialog über Menschenrechtsfragen ins Leben gerufen, der mit dem Vorgehen anderer Europäischer Institutionen und insbesondere des Parlaments in Einklang steht und koordiniert wird. Im Kontext dieses Dialogs halten uns die mexikanischen Stellen regelmäßig über ihre Fortschritte in Richtung auf eine intensivere Förderung der Menschenrechte sowie alle Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten, mit denen eine solche Förderung gelegentlich verbunden ist, auf dem Laufenden.

Die Kommission unterstützt die Bemühungen Mexikos um einen wirksameren Schutz der Menschenrechte, und zwar sowohl intern als auch extern durch Kooperationsprogramme, die speziell darauf ausgerichtet sind, Mexiko bei der Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen in diesem Bereich behilflich zu sein.

Dieses Vorgehen hat gute Ergebnisse erbracht. Mexiko hat sich allen wichtigen internationalen Initiativen und Konventionen zum Schutz der Menschenrechte angeschlossen und unterstützt sie aktiv. Die neue Rolle Mexikos auf internationaler Ebene im Bereich der Förderung der Menschenrechte wird von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und hat dazu geführt, dass Mexiko mit der Präsidentschaft des neu geschaffenen UN-Rats für Menschenrechte betraut wurde. Dessen ungeachtet muss die Kommission feststellen, dass die Schlacht noch nicht gewonnen ist, insbesondere auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.

Die traurigen Ereignisse von Atenco, die Verstöße gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde, über die von einigen der Protestierenden berichtet wurde, deuten, wie von der mexikanischen Regierung selbst sofort eingeräumt wurde, darauf hin, dass Professionalismus und Ausbildung der Polizeikräfte für Mexiko eine noch nicht voll bewältigte Aufgabe darstellen. Die Situation in Atenco war spannungsgeladen. Einige Polizisten wurden als Geiseln genommen; es herrschte Aufruhr. Dennoch ist die erniedrigende Behandlung der festgenommenen Personen und insbesondere der Frauen durch nichts zu rechtfertigen.

Die mexikanische Regierung hat die Kommission schriftlich über die Zwischenfälle informiert; seither wird mit den mexikanischen Behörden ein Dialog über die Geschehnisse in Atenco sowie weitere Fälle, in denen die Menschenrechte in Mexiko nicht angemessen geschützt wurden, geführt. Die Kommission hat ferner Informationen von der Zivilgesellschaft und von in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen eingeholt, deren Beiträge ihr in verstärktem Maße die Möglichkeit gaben, ihr Verständnis der Tatsachen zu erweitern, und die es ihr erlaubten, diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten.

Verwaltungs- und strafrechtliche Untersuchungen sind in Mexiko im Gange. Einige Polizisten wurden entlassen, andere vom Dienst suspendiert, 23 von ihnen erhielten einen Haftbefehl und werden vor Gericht gestellt. Die mexikanische Gesellschaft und der mexikanische Staat zeigten gesunde Reaktionen. Im Rahmen ihres politischen Dialogs mit Mexiko wird die Kommission den Fall Atenco sowie weitere Fälle, in denen es um Menschenrechtsfragen geht, weiterverfolgen.

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