Bundesverfassungsgericht bestätigt Antikriegs- und Friedensbewegung in Sachen Krieg gegen den Irak

IMI-Standpunkt 2008/033, 7.5.08

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die AWACS-Einsätze aus dem Jahre 2003, die die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Umgehung des deutschen Bundestages im Rahmen des Irakkrieges beschlossen hatte, als verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil ist auch eine klare Absage an die Unterstützung Deutschlands für den Krieg gegen den Irak. Die Lüge von der angeblichen Kriegsgegnerschaft Deutschlands unter Schröder fällt nun völlig in sich zusammen. Rot-grün redete damals gegen den Irak-Krieg, unternahm aber alles, damit er möglich war, u.a. durch die ebenfalls rechtswidrige Zurverfügungstellung der militärischen Infrastruktur in Deutschland (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Florian Pfaff).

Das Urteil ist eine späte Bestätigung unserer Argumentation in der Friedens- und Antikriegsbewegung, dass die damalige rot-grüne Bundesregierung u.a. mit diesem AWACS-Einsatz aktiver Kriegsteilnehmer im völkerrechtswidrigen Krieg und der Besatzung gegen den Irak war und ist.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare rote Linie, die nicht überschritten werden darf. Der Bundestag darf bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht umgangen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damit auch indirekt den CDU/CSU-Plänen für eine neue "Sicherheitsstrategie" eine klare Absage erteilt.

Sämtliche gegenwärtigen Bestrebungen nach Militäreinsätzen unter Ausschaltung des Bundestages, wie sie sowohl im Lissabon-Vertrag als auch in der gestern beschlossenen "Sicherheitsstrategie" der CDU/CSU zum Ausdruck kommen, sind nun in klare Schranken gewiesen worden.

Trackback URL:
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/4913694/modTrackback

logo
tobias pflueger gue-ngl


Startseite
Positionen
Parlament
In der Presse
Dokumentation
Material
Termine
Über mich
Kontakt
Links

English

Français

Español

other languages

reformvertrag-logo

EU_LINKS_011
Informationen gegen Krieg, Repression und für andere Verhältnisse

Sonderseite G 8

newsletter1

Aktuelles zur Aufhebung der Immunität von Tobias Pflüger: Strafbefehl über 6.000 EURO
al1

LinkeEuropa_RGB

DieLinke_RGB

Suche

 

Aktuellste Beiträge

Presseberichte
Juli 2008 Nein meint Nein Kolumne erschienen in...
Tobias Pflüger - 2008/07/19 12:57
Artikel
Juli 2008 Nein meint Nein Kolumne erschienen in...
Tobias Pflüger - 2008/07/19 12:55
Nein meint Nein
Kolumne erschienen in Schwäbisches Tagblatt, 18.07.2008 Am...
Tobias Pflüger - 2008/07/19 12:52
Nein meint Nein
Kolumne erschienen in Schwäbisches Tagblatt, 18.07.2008 Am...
Tobias Pflüger - 2008/07/19 12:51
Link zu Beitrag von Burkhard...
Hier der lesenswerte Beitrag von Burkhard Hirsch in...
Tobias Pflüger - 2008/07/18 03:31
Iran: PMOI Members are...
Letter to the Members of European Parliament concerning...
Tobias Pflüger - 2008/07/17 16:20
Iran: PMOI Members are...
Letter to the Members of European Parliament concerning...
Tobias Pflüger - 2008/07/17 16:13
EU will Militarisierung...
Artikel in "Nachrichten Heute", 13. Juli 2008 Michael...
Tobias Pflüger - 2008/07/14 18:41
EU will Militarisierung...
Artikel in "Nachrichten Heute", 13. Juli 2008 Michael...
Tobias Pflüger - 2008/07/14 18:41
DIE LINKE unterstützt...
Gemeinsame Pressemitteilung, Brüssel, 14.7.2008 "Es...
Tobias Pflüger - 2008/07/14 16:32

Archiv

Mai 2008
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 5 
 8 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
23
25
26
27
29
30
31
 
 

Status

Online seit 1405 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2008/07/19 12:57

User Status

Du bist nicht angemeldet.