Abschieberichtlinie ablehnen!

Pressemitteilung 2008/018, Strasbourg, 17.06.2008

Am morgigen 18. Juni 2008 soll im Europäischen Parlament die "EU - Rückführungsrichtlinie" ("Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatenangehöriger") abgestimmt werden.

Nach der heutigen Debatte im Europäischen Parlament appelliert Tobias Pflüger, Europaabgeordneter der LINKEN, eindringlich an seine Kolleg/inn/en, dem Entwurf für eine Abschieberichtlinie nicht zuzustimmen:

"Offensichtlich ist die sozialdemokratische Fraktion gespalten. Für die Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (PSE) erklärte in der Debatte die zuständige Fraktionssprecherin Martine Roure (Frankreich) erfreulicherweise, dass diese den Kompromiss nicht mitmachen werde. Der deutsche Abgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler (SPD) hingegen wollte die Abschieberichtlinie allerdings akzeptieren.

Viele Menschenrechtsgruppen, wie amnesty international, Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl, kirchliche Gruppen, wie CARITAS Europa und viele Einzelpersonen appellieren an das Europäische Parlament der Rückführungsrichtlinie nicht zuzustimmen. Obwohl es nach der der heutigen Debatte nicht gut aussieht, hoffe ich, dass diese Appelle nicht ungehört bleiben.

Im Europäischen Parlament wird viel über Menschenrechte gesprochen, hier gibt es nun eine Gelegenheit, konkret für Menschenrechte zu votieren und die Rückführungsrichtlinie abzulehnen.

Die Richtlinie, die von den EU-Innenministern ausgehandelt worden ist, beinhaltet nicht nur eine mögliche Abschiebehaftdauer von bis zu 18 Monaten für so genannte "nicht rechtmäßige Einwanderer/inn/en", sondern sieht auch ein fünfjähriges Einreiseverbot für einmal abgeschobene Flüchtlinge vor. Mit der Richtlinie drohen den ca. 8 Millionen Nicht-EU-Bürger/inn/en, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, Abschiebehaft und Ausweisung ins "Heimatland". Darüber hinaus sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, unbegleitete Minderjährige zu inhaftieren und abzuschieben und Migrant/inn/en in Transitländer auszuweisen, die nicht ihre Heimatländer sind. Das verstößt klar gegen die UN-Kinderschutzkonvention. Viele Verfahrensgarantien sowie Rechtsansprüche für Migrant/inn/en, gegen ihre Ausweisung Widerspruch einzulegen, sind aus dem endgültigen Text verschwunden, wodurch auch die Rechte derjenigen Migrant/inn/en gefährdet werden, die rechtmäßig Flüchtlingsstatuts beantragen können. Insgesamt schafft die Richtlinie eine Grundlage für die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Migrant/inn/en, die ihrer Freiheit beraubt und in menschenunwürdigen Abschiebegefängnissen festgehalten werden, ohne irgendein Verbrechen begangen zu haben. Die Richtlinie senkt europäische und internationale Menschenrechtsstandards, indem sie die Aufnahmebedingungen von Migrant/inn/en verschlechtert. Dieser weitere Schritt in der Logik der seit 1990 von den EU-Staaten praktizierten Einwanderungs- und Asylpolitik, die sich durch einen permanenten Abbau von Rechten von Migrant/inn/en auszeichnet, muss verhindert werden.

Grundrechte müssen für alle gelten!"

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