Keine Entschädigung für Kriegsverbrechen?

Pressemitteilung Tobias Pflüger, MdEP

Zur Klageabweisung von Kriegsopfern aus der serbischen Stadt Varvarin durch das Oberlandesgericht in Köln erklärt Tobias Pflüger, Abgeordneter der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, dort Mitglied des Unterausschusses Sicherheit und Verteidigung und der NATO-Parlamentarier-Delegation:

Der Nato-Luftangriff auf die Brücke von Varvarin am 30.5.1999 war Bestandteil eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen Jugoslawien. Zehn Zivilisten, darunter Kinder, kamen allein bei diesem Angriff ums Leben. 17 Menschen wurden schwer verletzt.

Die Bundesrepublik Deutschland war an der Auswahl der Kriegsziele und bei den Kriegshandlungen im Rahmen des NATO-Einsatzes operativ beteiligt. Dies stellte das Gericht nicht in Frage, sah aber dennoch einen Beweis für "haftungsrechtlich zurechenbare Handlungen" nicht gegeben. Kläger wie Zoran Milenkovic, Vater der getöteten 16jährigen Sanja, bekommen nach dieser Rechtsmeinung keine Entschädigung.

Die Brücke sei als militärisches Angriffsziel zulässig gewesen, obwohl dort zum Zeitpunkt der Bombardierung an einem Sonntagnachmittag ziviles Leben stattgefunden hat.

Das Kölner Oberlandesgericht stützte die Rechtsauffassung, wonach die Bundesrepublik Deutschland für strafbare Handlungen seiner Militärkräfte im Ausland haftet, immerhin! Das Amtshaftungsrecht sei höchstrichterlich allerdings noch "nicht entschieden". Deshalb wurde eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.

Verbrechen müssen gesühnt werden, auch Kriegsverbrechen. Humanitäre Aufgabe wäre es zumindest, die Opfer zu entschädigen. Ich unterstütze, dass die Entschädigungsforderung vor den Bundesgerichtshof getragen wird.

Das Urteil hält nicht, was die Bundesregierung immer als Begründung für den Bombenterror über Jugoslawien angeführt hat: es gehe ihr bei Militäreinsätzen (damals hieß das "Luftschläge") ausschließlich um den Schutz humanitärer Interessen. Der Bombenangriff auf Varvarin war ein Verbrechen, ein Kriegsverbrechen.

Politisch verantwortlich für die Teilnahme Deutschlands am Angriffskrieg gegen Jugoslawien war und ist die rot-grüne Bundesregierung, speziell der Regierungschef Gerhard Schröder, der Außenminister Joschka Fischer und der ehemalige Militärminister Rudolf Scharping. Die Beteiligung an diesem Krieg war insbesondere für die Grünen die Grundbedingung für den Einstieg in die Regierung.

Pflüger: "Die Teilnahme an diesem Krieg und insbesondere die unsäglichen Kriegsbegründungen ("Auschwitz im Kosovo") werde ich der rot-grünen Bundesregierung nie verzeihen. Auch für diesen Krieg muss die rot-grüne Bundesregierung politisch zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser rot-grünen Kriegspolitik, die in Jugoslawien ihren Anfang nahm, muss entschiedene Opposition und Antikriegspolitik entgegengesetzt werden."

Stattdessen dreht insbesondere die rot-grüne Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union an der Militarisierungsschraube. "Kriegs- und Kriegsvorbereitungspolitik werden nicht besser, wenn sie im Rahmen der Europäischen Union stattfinden", meinte Pflüger abschließend.

Pressemitteilung des Gerichts: http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2005/VarvarinII.pdf

Nachfragen: 0174-7650483

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