Pflüger soll 6000 Euro zahlen

Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, tagblatt-online, 14.11.2006

Etwas schlucken musste Tobias Pflüger schon, als er jetzt den Strafbefehl des Amtsgerichts München in Händen hielt. 6000 Euro, 40 Tagessätze zu je 150 Euro, sind auch für einen Europaabgeordneten kein Pappenstiel – zumal für eine Beleidigung, die er abstreitet.

"Arschloch" und "Arschkopf" soll Pflüger bei einer Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz am 12. Februar 2005 zwei Polizisten aus Wuppertal entgegen geschleudert haben, die Teil einer Kette waren. "Dies konnte von einer Vielzahl umstehender Personen gehört werden", heißt es in dem Strafbefehl. Ein dritter Polizeibeamter will die beleidigenden Worte mitgekriegt haben und sie bezeugen.

Interessanter findet Pflüger in dem Schreiben zwei andere Aspekte. Zum einen ist keine Rede mehr davon, dass er sich nicht als Europaabgeordneter ausgewiesen habe, als er damals bei der Sicherheitskonferenz nach den Details der Festnahme eines Demonstranten fragte.

Zum anderen wirft ihm die Staatsantwaltschaft auch nicht mehr Körperverletzung, sondern nur noch "versuchte Körperverletzung" eines Polizisten vor. Von der Verfolgung werde jedoch abgesehen, "weil die zu erwartende Strafe angesichts der in diesem Verfahren verfolgten Taten nicht erheblich ins Gewicht fiele", heißt es weiter.

Es bleibt also bei der angeblichen Beleidigung. Dabei hatte das Europäische Parlament im Mai wohl nur deshalb die Immunität des Abgeordneten der Linken aufgehoben, weil er der Körperverletzung beschuldigt wurde. Auch der Vorwurf der Beleidigung werde vor Gericht zusammenbrechen, ist der 41-jährige Tübinger überzeugt. Seine Anwältin hat gegen den Strafbefehl postwendend Einspruch eingelegt.

Text: tagblatt online
Siehe auch:
»Arschkopf« wird teuer
Pressebericht in: Junge Welt, 16.November 2006
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