Zur Einstellung des Verfahrens gegen Tobias Pflüger

IMI-Mitteilung 21.07.2009

Vor der für heute geplanten Hauptverhandlung in Sachen angeblicher Beleidigung von Polizisten im Kontext der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz 2005 kam es zu einer Einigung aller Parteien (Gericht, Staatsanwaltschaft, Anwältin + Angeklagter): Das Verfahren wird eingestellt gegen eine Geldauflage (6.000! Euro). Das Geld geht an eine Opferschutzorganisation. Damit fällt die für heute angesetzte Hauptverhandlung aus.

Damit ist endlich ein Schlussstrich gezogen unter die Verfolgung von Tobias Pflüger durch die Staatsanwaltschaft München I. Politisch sind damit die Polizisten und die Staatsanwaltschaft München I mit ihren absurden Vorwürfen (Beleidigung, Körperverletzung etc.) nicht durchgekommen. Denn die offensichtlich angestrebte juristische Verurteilung ist hiermit nicht erfolgt, was unter diesen Umständen durchaus als Erfolg gewertet werden kann. Offensichtlich war der Druck so groß, dass weder eine Verurteilung noch ein Freispruch möglich waren. Trotzdem muss festgehalten werden, dass die nun erfolgte Geldauflage aufgrund von haltlosen Vorwürfen viel über die juristischen Verhältnisse in Bayern aussagt. Diese Einstellung war wohl jedoch das maximal Mögliche im bayerischen Rechtssystem. Tobias Pflüger bedankte sich bei seiner Anwältin Angelika Lex und den Unterstützer/innen, ohne sie wäre diese Einstellung nicht möglich gewesen. Er rief dazu auf, sich auch 2010 wieder an den Protesten gegen die so genannte Sicherheitskonferenz zu beteiligen. Er selbst werde selbstverständlich auch im nächsten Jahr vor Ort sein.

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