Neuerliches Berufsverbot gegen Heidelberger Lehrer: Hessen verletzt EU-Diskriminierungsverbot
PRESSEMITTEILUNG, Brüssel, 05.09.2005 - Tobias Pflüger (MdEP)
Aus Anlass der vergangene Woche erfolgten Weisung des zuständigen Staatlichen Schulamts, den bereits für den Schuldienst an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim ausgewählten Lehrer Michael Csaszkóczy doch nicht zum Dienstantritt am 1. September 2005 zu zulassen, erklärt der parteilose, auf der Liste der PDS gewählte, Europaabgeordnete, Tobias Pflüger: "Das Land Hessen führt nun die von Baden-Württemberg begonnene Praxis des Berufsverbots fort. Es verletzt damit auch wissentlich das EU- Diskriminierungsverbot. Es ist schon ein starkes Stück, dass die Europäische Union auf der einen Seite Millionen Euro im Jahr ausgibt, um Diskriminierungen zu beseitigen, während die Kultusministerin eines deutschen Bundeslandes alles daran setzt, um eben eine Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung durchzusetzen."
Zum Hintergrund: Seit dem Jahreswechsel 2003/2004 betreiben das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht die Gewähr dafür bietet jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung". Die zuständigen Behörden bezogen sich dabei auf die Mitgliedschaft Csaszkóczys in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). "Es ist ein Unding, dass hier antifaschistisches Engagement bestraft werden soll, wo es sehr wohl im Sinne des Grundgesetzes ist, sich – auch vehement – antifaschistisch zu engagieren", so der EU-Parlamentarier. Dem entgegen wird mit dem auferlegten Berufsverbot ein Mensch daran gehindert, den Beruf auszuüben, den er sich gewählt hat. "Ein eindeutiger Angriff auf die Berufsfreiheit (Artikel II-75), festgelegt in der sonst so hoch gelobten Grundrechte-Charta der Europäischen Union", so Pflüger.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil von 1995 die Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt.
Der Europaabgeordnete Pflüger weiter: "Die verantwortlichen Behörden des Innenministeriums von Hessen dürfen damit nicht durchkommen. Ich werde alles daran setzten damit diese rechtswidrige Praxis zum Thema auf EU-Ebene wird. "Es kann nicht angehen, dass erst Michael Csaszkóczy von der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamts im Auswahlverfahren als derjenige Kandidat ausgesucht wird, der den Anforderungen unter allen Bewerbern am ehesten entspricht, und nun wegen einer reaktionären Intervention des hessischen Innenministeriums wieder abgewiesen werden soll", so Pflüger.
Brüssel, den 05.September 2005
Aus Anlass der vergangene Woche erfolgten Weisung des zuständigen Staatlichen Schulamts, den bereits für den Schuldienst an der Martin-Buber-Schule in Heppenheim ausgewählten Lehrer Michael Csaszkóczy doch nicht zum Dienstantritt am 1. September 2005 zu zulassen, erklärt der parteilose, auf der Liste der PDS gewählte, Europaabgeordnete, Tobias Pflüger: "Das Land Hessen führt nun die von Baden-Württemberg begonnene Praxis des Berufsverbots fort. Es verletzt damit auch wissentlich das EU- Diskriminierungsverbot. Es ist schon ein starkes Stück, dass die Europäische Union auf der einen Seite Millionen Euro im Jahr ausgibt, um Diskriminierungen zu beseitigen, während die Kultusministerin eines deutschen Bundeslandes alles daran setzt, um eben eine Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung durchzusetzen."
Zum Hintergrund: Seit dem Jahreswechsel 2003/2004 betreiben das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht die Gewähr dafür bietet jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung". Die zuständigen Behörden bezogen sich dabei auf die Mitgliedschaft Csaszkóczys in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). "Es ist ein Unding, dass hier antifaschistisches Engagement bestraft werden soll, wo es sehr wohl im Sinne des Grundgesetzes ist, sich – auch vehement – antifaschistisch zu engagieren", so der EU-Parlamentarier. Dem entgegen wird mit dem auferlegten Berufsverbot ein Mensch daran gehindert, den Beruf auszuüben, den er sich gewählt hat. "Ein eindeutiger Angriff auf die Berufsfreiheit (Artikel II-75), festgelegt in der sonst so hoch gelobten Grundrechte-Charta der Europäischen Union", so Pflüger.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil von 1995 die Berufsverbote für menschenrechtswidrig erklärt.
Der Europaabgeordnete Pflüger weiter: "Die verantwortlichen Behörden des Innenministeriums von Hessen dürfen damit nicht durchkommen. Ich werde alles daran setzten damit diese rechtswidrige Praxis zum Thema auf EU-Ebene wird. "Es kann nicht angehen, dass erst Michael Csaszkóczy von der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamts im Auswahlverfahren als derjenige Kandidat ausgesucht wird, der den Anforderungen unter allen Bewerbern am ehesten entspricht, und nun wegen einer reaktionären Intervention des hessischen Innenministeriums wieder abgewiesen werden soll", so Pflüger.
Brüssel, den 05.September 2005
Tobias Pflüger - 2005/09/05 16:35
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