Ermittlungsverfahren gegen Polizeischläger eingestellt

Pressebericht in: Junge Welt, 07.03.2007

Begründung der Staatsanwaltschaft: Es war zu laut und die Sicht war schlecht. Der Beamte hatte ohne Grund Demonstranten geprügelt

Nach fast anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Zivilpolizisten eingestellt, der bei einer Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 26. Oktober 2005 wahllos in die Menge geprügelt und mehrere Menschen verletzt hatte. Obwohl die Schlägerorgie, an der ein weiterer Zivilbeamter und mehrere Uniformierte beteiligt waren, durch Fernsehaufnahmen und Augenzeugenberichte dokumentiert war, kam die Staatsanwaltschaft u. a. zu dem Ergebnis, das Geschehen sei »turbulent« gewesen, so daß sich der Beschuldigte mit der »Codiernummer 33755« kein »zutreffendes Bild von der Sachlage« habe machen können. Es liege also keine »strafbare Körperverletzung« vor.

Bei der Demonstration hatte die Polizei dem Zug von mehreren tausend Menschen kurz vor dem Brandenburger Tor den Weg verstellt. Plötzlich sprangen mehrere Polizisten eines Einsatzkommandos über die Absperrgitter und stießen mit ihren »Tonfa«-Schlagstöcken mehrere Demonstranten brutal beiseite. Ihnen folgte ein Zivilbeamter, der wie in Trance besonders brutal prügelte. Auch gegen diesen Beamten war von einem verletzten Hamburger Anzeige erstattet worden. Sein Kollege mit der »Codiernummer 33755« war angeblich zu Hilfe gekommen, um bei dem Polizeiübergriff die »Flanke« zu sichern.

Augenzeugen der polizeilichen Prügelorgie waren die Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, Nele Hirsch und Ulla Jelpke sowie der Europaabgeordnete Tobias Pflüger (parteilos). In einem gemeinsamen Protestschreiben erklärten sie am Dienstag, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei »absolut unverständlich«. Nicht einmal diese Behörde habe Zweifel daran, daß der Zivilbeamte unvermittelt und grundlos gehandelt habe. Die Begründung, mit der das Verfahren eingestellt werde, sei skandalös. U. a. sei die »Geräuschkulisse« zu hoch gewesen, auch die »mäßige Beleuchtung« werde als Entschuldigung angeführt. Es sei eindeutig: »Ein Polizist, der erst prügelt und sich dann umschaut, handelt rechtswidrig.« Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dürfe nicht »der Willkür nachtblinder Polizeibeamter ausgeliefert« werden.

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