Klares Zeichen für Rechtsverbindlichkeit des Verhaltenskodex zu Waffenexporten der EU-Mitgliedsstaaten

Pressemitteilung 2008/031, Brüssel, den 04.12.2008

In der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlamentes zum Code of Conduct über Waffenexporte wurde ein klares Zeichen gesetzt, dass der Code of Conduct rechtsverbindlich sein muss. Das ist ein großer Erfolg. Der mündliche Änderungsantrag von Tobias Pflüger für die Fraktion GUE/NGL, dass es beim Code of Conduct auch um eine effektive Kontrolle von Waffenexporten gehen muss, wurde von allen Fraktionen unterstützt.
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