BVG-Urteil zum Vertrag von Lissabon: Alles unter Parlamentsvorbehalt - Aber der Vertrag von Lissabon wurde mit dem Grundgesetz konform gemacht – nun kommt es auf das Referendum in Irland am 2. Oktober an

Artikel: IMI-Analyse 2009/031

Am 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht in einem spannenden Urteil über die Verfassungswidrigkeit des Lissabon-Vertrages entschieden. Dabei hat es einen Trick angewandt, indem es den Vertrag als solchen als mit dem Grundgesetz konform erklärt hat, aber einen Teil der Begleitgesetzgebung, mit der der Bundestag und der Bundesrat ihren Teil zur Ratifizierung des Vertrages beigetragen haben, wurde für grundgesetzwidrig erklärt.
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