Wissenschaftlicher Beirat von Attac: Erklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag

Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein grundlegend neues Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon fordert. Im Urteil vom 30. 06. 2009 finden sich viele Anknüpfungspunkte für eine Verbesserung der demokratischen Partizipation nationaler und regionaler Parlamente an den Entscheidungen auf EU-Ebene. Es wäre noch mehr zu begrüßen, wenn das Urteil zum Anlass genommen würde, eine breite, öffentlich geführte Debatte über die Inhalte eines Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag einzuleiten, um die Bürgerinnen und Bürger daran so intensiv wie möglich zu beteiligen. Doch laufen die Verhandlungen zum Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon derzeit hinter verschlossenen Türen. Weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5884074/

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