Schriftliche Erklärung zu Sorgentelefonen für Kinder in Europa

Schriftliche Erklärung (0050/2005) zu Sorgentelefonen für Kinder in Europa

von: Lissy Gröner, Genowefa Grabowska, Karin Riis-Jørgensen, Gérard Onesta und Vasco Graça Moura

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass wir, da ja die Europäische Union die Rechte der Bürger stärkt, den schwächsten Gruppen, nämlich den Kindern, besondere Aufmerksamkeit schenken sollten,

B. in der Erwägung, dass Sorgentelefone für Kinder als eine wichtige Hilfe für Kinder betrachtet werden und allein im Jahre 2003 in Europa etwa 123.000 Anrufe im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Minderjährigen und mit Gewalt gegen Minderjährige verzeichnet wurden,

C. in der Erwägung, dass Child Helpline International (CHI) ein internationales Netzwerk ist, das weltweit 72 in 30 europäischen Ländern bestehende Sorgentelefone repräsentiert,

D. in der Erwägung, dass Kinder die Möglichkeit haben sollten, mit jemandem über ihre Probleme und Sorgen zu sprechen und bei der Suche nach Lösungen unterstützt zu werden,

1. empfiehlt aus diesen Gründen, dass

(a) die Europäische Union Sorgentelefone für Kinder als wesentlichen Bestandteil des Kinderschutzsystems unterstützt und dies von der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten anerkannt wird;

(b) eine einheitliche gebührenfreie Telefonnummer für Kindersorgentelefone in der EU eingeführt wird;

(c) die Europäische Union CHI als eine Plattform für Kindersorgentelefone in der EU, die dem Aufbau von Netzen und der Zusammenarbeit in regionalen Fragen dient, unterstützt und dass CHI dafür Finanzbeihilfen gewährt werden;

(d) Netzwerke, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen, und zugunsten von Kindern tätige nichtstaatliche Organisationen bei der Gestaltung der Politik auf nationaler und europäischer Ebene eine Rolle spielen sollten und dass ihnen wie anderen Menschenrechtsorganisationen von der EU finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommmission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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soma - 2006/07/26 01:26

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