Kriminalisierte Alternativen

Pressebericht in: Junge Welt, 22.02.2006

Wie der Imperialismus mit einem verengten Menschenrechtsbegriff Interventionen gegen sozialistische Staaten legitimiert

Von Uwe-Jens Heuer

Der Sachverhalt. Am 2. Februar 2006 stand im Europäischen Parlament (EUP) eine Resolution zur Haltung der EU gegenüber Kuba zur Abstimmung. Von den sieben deutschen Abgeordneten der Linksfraktion stimmten drei – André Brie, Helmuth Markov und Gabriele Zimmer – für die Resolution, Sylvia-Yvonne Kaufmann und Feleknas Uca enthielten sich, nur Sahra Wagenknecht stimmte dagegen. Tobias Pflüger war in Brüssel nicht anwesend, da er zur gleichen Zeit in München an Protesten gegen die »Konferenz für Sicherheitspolitik« teilnahm. Er hätte sonst auch dagegen gestimmt (siehe Interview in jW v. 10.2.06). Die Entschließung geht davon aus, daß es eines der Hauptziele der EU sei, »den Grundsatz zu unterstützen, daß die Menschenrechte einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte allgemein gültig und unteilbar sind«. Dutzende unabhängiger Personen, »von denen die meisten in das Varela-Projekt eingebunden« sind, seien »nach wie vor unter menschenunwürdigen Umständen in Haft«. Den mit ihnen verbundenen »Damen in Weiß« (Damas en blanco), denen der »Sacharow-Preis für geistige Freiheit« verliehen worden ist, sei nicht gestattet worden, an der Verleihung in Brüssel teilzunehmen. Rat und Kommission sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Freilassung und Beendigung der Schikanen zu erreichen (dokumentiert in jW v. 9.2.06).

Die fünf nun in die Kritik geratenen Parlamentarier erklärten gemeinsam, daß »die Durchsetzung der demokratischen und Menschenrechte innerhalb der EU und weltweit ... für die Arbeit des EUP von hoher Priorität« sei und daß das auch für sie gelte, »um Partner für die kommenden Debatten zu bleiben«. Dabei seien ihnen »die Unzulänglichkeiten des Entschließungstextes absolut bewußt«.

Ein »Dilemma«?

Sahra Wagenknecht erklärte demgegenüber, daß zur »komplexen kubanischen Realität« die Bemühungen Kubas um einen anderen Entwicklungsweg gehörten und die Tatsache, »daß die andauernde Existenz des kubanischen Systems einen Hoffungsschimmer« für die Verlierer in der »dritten Welt« bedeutet.1 André Brie begründete seine Entscheidung auch damit, daß die Erklärung im Konsens aller vier anderen EUP-Fraktionen entstanden sei. Das stelle »einen als Abgeordneten schon vor ein Dilemma«. Aus dem Zusammenbruch des Sozialismus in Europa sei der Schluß zu ziehen, »daß wir in den Menschenrechtsfragen nicht nachgeben dürfen« (Interview in jW v. 18./19.2.06). Von der übrigen Fraktion der GUE/NGL wurde die Resolution mehrheitlich abgelehnt (von den 33 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen, votierten 20 gegen die Entschließung, sieben dafür, drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme).

Die Führung der Kommunistischen Partei Kubas hat daraufhin den für den 17. Februar 2006 vorgesehenen Besuch einer Linkspartei-Delegation verschoben. Lothar Bisky erklärte, daß er »grundsätzlich nicht das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten der Linkspartei.PDS in anderen Parlamenten kommentiere« (jW v. 9.2.06). Helmut Scholz, der Leiter des Bereichs internationale Politik im Parteivorstand, konnte der Debatte »nichts Positives abgewinnen« (ND v. 11./12.2.06).

MdB Wolfgang Gehrcke forderte, diese Resolution auch im Zuammenhang mit der Erklärung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu den »Verbrechen des Kommunismus« zu sehen (jW v. 9.2.06). In dieser am 25.1. dieses Jahres verabschiedeten Entschließung wurde verkündet: »Die totalitären kommunistischen Regime, die im letzten Jahrhundert in Mittel- und Osteuropa herrschten und in mehreren Staaten der Welt immer noch an der Macht sind, waren ausnahmslos durch schwere Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet. ... In einigen Staaten der Welt bestehen immer noch totalitäre kommunistische Regime, und dort werden weiterhin Verbrechen begangen«. Alle kommunistischen oder postkommunistischen Parteien sollten diese Verbrechen eindeutig verurteilen (siehe Dokumentation in jW v. 30.1.06).

»Gesellschaft von Banditen«

Das Bestreben, jegliche Alternative zum Kapitalismus zu kriminalisieren, hat eine lange Vorgeschichte. Am 21.10.1878 wurde das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« verabschiedet. Der Reichskanzler Otto von Bismarck erklärte zur Begründung, daß er die Gefahr erst erkannt habe, als Bebel oder Liebknecht, »in pathetischem Appell die französische Kommune als Vorbild politischer Einrichtungen hinstellte und sich selbst offen vor dem Volke zu dem Evangelium dieser Mörder und Mordbrenner bekannt« habe. Sie wollten uns »der Tyrannei einer Gesellschaft von Banditen« unterwerfen.2

Im Aufruf der sozialdemokratischen Reichsregierung vom 8. Januar 1919 hieß es: »Wo Spartakus herrscht, ist jede persönliche Freiheit und Sicherheit aufgehoben. ... Die Regierung trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die Schreckensherrschaft zu zertrümmern und ihre Wiederkehr ein für allemal zu verhindern. ... Die Stunde der Abrechnung naht!«

Den Höhepunkt erreichten Kriminalisierung und Verfolgung im Faschismus. Nach dem Reichstagsbrand am 27.2.1933 sollte die Anklage gegen Georgi Dimitroff (Kommunistische Internationale) die Verantwortung der Kommunisten für die Tat untermauern, die bereits am nächsten Tag behauptet worden war. In der Befragung von Hermann Göring, damals preußischer Ministerpräsident, antwortete er Dimitroff: Es war »ein politisches Verbrechen und ebenso war es meine Überzeugung, daß die Verbrecher in Ihrer (zu Dimitroff) Partei zu suchen sind (schüttelt die Fäuste gegen Dimitroff und schreit): Ihre Partei ist eine Partei von Verbrechern, die man vernichten muß!«

Das Verbot der Kommunistischen Partei in der BRD am 17.8.1956 erfolgte im rechtsstaatlichen Rahmen. Allerdings war das Feindbild dasselbe. Der Verbotsantrag der Bundesregierung war am 22.11.1956 auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges gestellt worden. Die KPD hatte eine Reihe ihrer damaligen Zielstellungen vollständig aufgegeben, der XX. Parteitag der KPdSU hatte grundlegende ideologische Veränderungen eingeleitet, aber das Urteil nahm das alles nicht zur Kenntnis. Der Staatsfeind war jetzt zum Verfassungsfeind geworden.

Im Prozeß des Anschlusses der DDR an die BRD setzte sofort die Kriminalisierung der DDR ein. Der damalige Bundesjustizminister Klaus Kinkel erklärte im September 1991 vor dem deutschen Richtertag, es müsse der Justiz »gelingen, das SED-Regime zu delegitimieren«. Es habe einen Staat aufgebaut, »der in weiten Bereichen so schrecklich war wie das faschistische Deutschland«.3 Dem sollte der Begriff des Unrechtsstaats dienen. Im Ergebnis gab es nur zwei Unrechtsstaaten in der deutschen Geschichte, weder das Kaiserreich, noch das Pinochet-Regime oder das Apartheid-Regime in Südafrika rangierten in dieser Rubrik. Der Kampfbegriff ist bis heute wirksam, beherrschte die Debatten im Bundestag, wie ich immer wieder erfahren mußte, und war schließlich in der Koppelung mit dem Begriff des Totalitarismus und damit der endgültigen Gleichsetzung mit dem Nazistaat der Hauptertrag der Enquetekommission in ihrer Sitzung vom 3. und 4.5.1994.4

Das letzte Wort zum »totalitären Sozialismus« sei Kardinal Ratzinger überlassen. »Hier erfolgt die vollkommene Umkehrung der Werte, die die Eckpfeiler Europas bilden. Und mehr noch findet hier ein Bruch der gesamten moralisch-ethischen Tradition der Menschheit statt: ... Nicht der Einzelne zählt, sondern nurmehr die Zukunft, die zur schrecklichen Gottheit wird, die über alle und alles verfügt.«5

Vom Kampf zum Krieg

Die Kriminalisierung der Gegenbewegung war ein unentbehrlicher Bestandteil des Kampfes, aber nicht der ganze Kampf. Hinter diesen Kampagnen stand der Kampf zweier Mächte. Die herrschenden Mächte sahen seit der Pariser Kommune in der Arbeiterbewegung eine Gefahr, die gebrochen oder integriert werden sollte.

Der Kampf erreichte eine ganz andere Qualität mit der Staatswerdung der Arbeiterbewegung, zunächst in der Sowjetunion. Der Kampf wurde zum Krieg. Die Kriminalisierung des Gegensystems war ein notwendiger Bestandteil dieses Kampfes, darf aber die Realität der irdischen Machtkämpfe nicht verbergen. Das Interesse des Kapitalismus an der Liquidierung dieses Ausbruchs blieb entscheidend. Nur so ist die Angst vor der Wiederholung, in welcher Form auch immer, ist die heutige Fortdauer der Bekämpfung ideologischer Reste und der Nachfolgestaaten auch nach dem großen Sieg zu erklären. Wir müssen also wieder zur Erde zurückkehren und nach heutigen Interessen auch unserer »eigenen« Politiker fragen.

Hinter der Zustimmung zur Anti-Kuba-Resolution des EUP verbirgt sich ein doppeltes Bestreben. Einmal soll der Weg gebahnt werden, sich mit den anderen Fraktionen im EUP gutzustellen und zugleich ein künftiges Zusammengehen mit der SPD im Bund vorzubereiten. André Brie hat das ganz offen formuliert: »Es wäre tödlich für die Linkspartei, wenn sie aus der Opposition heraus lauter schöne Konzepte entwickelte und 2009 dann von der Außen- und Sicherheitspolitik bis zur Innenpoltik nur die Möglichkeit hätte, umzukippen. Die PDS muß vorbereitet sein auf ein Wahlergebnis, in dem sie zum Mitmachen gefragt wird.« (Berliner Zeitung v. 8.12.2005)

Zweitens soll eine Position über den streitenden Parteien, oberhalb der irdischen Kämpfe bezogen werden, um ein gleichsam objektiver Schiedsrichter zu sein. Die religiöse Argumentation scheidet wohl doch aus. So bleiben nur noch die Menschenrechte, als immerhin irdisches Erzeugnis, die die Rolle des Himmels spielen können, um sich oberhalb der irdischen Kämpfe anzusiedeln. Sie scheinen abstrakt genug, um den Verdacht irdischer Parteilichkeit zerstreuen zu können.

Hermann Klenner kann mit seinem Buch »Marxismus und Menschenrechte« (Berlin/DDR 1982) auch für heutiges Nachdenken und Handeln noch hilfreich sein. Es sei der Arbeiterklasse nie um das Aufstellen abstrakter Menschenrechtslosungen gegangen. Auch »auf dem Forschungs- und Argumentationsfeld der Menschenrechte waren seit eh und je die Gelehrtenkämpfe eingewoben in die Klassenkämpfe ihrer Zeit. Weder Gerrard Winstanley noch Algernon Sidney, weder Jean-Jacques Rousseau noch Maximilien Robespierre, weder August Bebel noch Rosa Luxemburg schrieben mit eingetrockneter Tinte.« Überhaupt müsse »von Beginn an vor der Illusion gewarnt werden, in den Menschenrechten einen absoluten, d. h. übergeschichtlichen, jenseits der Klassenkämpfe und abseits von der Heerstraße der Geschichte fixierten neutralen Wegweiser für menschliches Verhalten vorzufinden.« (S. 19 f.)

Für Marx und Engels waren die bürgerlichen Menschenrechte Meilensteine auf dem Fortschrittsweg der Menschheit, aber nicht die Grundlage der Schaffung einer neuen Gesellschaft: »Daher weigerten sich Marx und Engels, statt von den wahren Interessen von den Interessen der Wahrheit, statt von den Interessen des Proletariers von den Idealen des Menschen auszugehen, eines Menschen, der weder Arbeiter noch Kapitalist, der überhaupt keiner Klasse, nur dem Dunstkreis philosophischer Phantasie zugehört.« (S. 70 f.)

Die letzte Frage, der er sich zuwendet, war die nach den Menschenrechten als Maß für Intervention und Kooperation. Hermann Klenner stellte einander gegenüber Menschenrechte als »Legitimierungsmittel für einen sich auf die ganze Welt erstreckenden, also: interventionistischen Führungsanspruch der kapitalistischen Spitzenmacht« und Menschenrechtspolitik im Sinne der Koexistenz von Kapitalismus und Sozialismus (S. 160 f.). Es sei »jede Hoffnung auf eine konsensfähige Menschenrechtskonzeption in der Welt von heute illusionär«. (S. 162) Er zitiert den ehemaligen Sicherheitsberater von US-Präsident James Carter und Interventionsstrategen Zbigniew Brzezinski mit den Worten: »Wir glauben, daß die Menschenrechte eine Idee sind, deren Stunde gekommen ist ... wenn wir entschlossen sind, die amerikanische Führung in der Weltpolitik zu bekräftigen.« (S. 159)

Alles oder nichts?

Wir haben keine zwei einander gegenüberstehenden Weltsysteme mehr. Das überlebende System ist jetzt bestrebt, sich zivil oder militärisch die ganze Welt zu unterwerfen. Das betrifft vor allem die Rolle der USA, die für sich in Anspruch nehmen, ihr »Recht auf Selbstverteidigung wahrzunehmen, indem wir präemptiv gegen solche Terroristen vorgehen und sie davon abhalten, daß sie unserem Volk und unserem Land Schaden zufügen.«6 Das erstreckt sich auf Staaten und Terroristen gleichermaßen (S. 123 u. 125). Mit dieser Doktrin wird das in der UN-Charta verankerte Völkerrecht samt den Menschenrechten durch die Hegemonialinteressen der USA ersetzt, und der Irak-Krieg ist die Probe auf das Exempel unter der Losung »Kampf gegen den Terror«.

Das kann nicht heißen, daß der Kampf auf dem Feld der Menschenrechte aufgehört hat, aufhören kann. Aber die Losung: Jetzt alles oder nichts, es sind hier und heute alle Menschenrechte, die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte weltweit zu verwirklichen, ist unrealistischer denn je. Es gibt kein einziges Land, in dem sie alle verwirklicht sind. In der praktischen Politik der Linkspartei ist ja auch von dergleichen nicht die Rede. Wenn immer wieder der Sozialismus zur Vision erhoben oder erniedrigt wird, wenn der Begriff der Revolution nur mit spitzen Fingern angefaßt wird, dann erscheint diese Losung um so gespenstischer.

Wer heute zu Kuba Stellung nimmt, der muß bedenken, wie er damit in heutigen realen Kämpfen Stellung nimmt. Ob das sozialistische Kuba überleben wird, ist schwer zu sagen. Was aber klar auf der Hand liegt, ist der Wille der USA und ihr Druck auf die EU, diesem Zustand früher oder später ein Ende zu setzen. Freunde Kubas sollten es unterstützen, so lange es geht. Man muß auch darüber nachdenken was das Varela-Projekt und die »Damen in Weiß« bedeuten, und wer ihnen aus dem Ausland hilft. Und die Linkspartei sollte sich nicht auf Kubas Kosten in das Lager der Regierung schmuggeln. Es gilt also über die wirklichen Kämpfe zu reden, in ihnen Partei zu ergreifen, denn wie Klenner in seinem Buch abschließend feststellt: »Das Recht kämpft keine Kämpfe« (S. 200). Kämpfen müssen wir, auch gestützt auf Menschenrechte.



1 »Menschenrechte sind universell und unteilbar«; »Instrumentalisierung von Menschenrechten«, Pressedienst der Linken.PDS, 7/062

2 Dokumentiert in »Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung«, Bd. 1 Berlin 1966, S. 602 f.; siehe hierzu auch: E. Engelberg, »Bismarck. Das Reich in der Mitte Europas«, München 1993, S. 250

3 Deutsche Richterzeitung l992, H. 1, S. 5

4 Materialien der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), Hrsg. Deutscher Bundestag, Baden-Baden, l995, Bd.
IX, S. 575-777

5 Cicero Nr. 5 /2005, »Papst Benedikt XVI. Europa ist krank«, S. 58-65

6 Die Nationale Sicherheitsstrategie der USA (vom Präsidenten am 17. 9. 2002 vorgelegt), in: Internationale Politik 2002 Nr. 12, S. 118. Vgl. zum Imperialismus:U.-J. Heuer, »Marxismus und Politik«, Hamburg 2004, S. 186 – 203
Die offenste deutsche Rechtfertigung des Imperialismus ist jetzt bei H. Münkler, »Nutzen und Nachtteil des amerikanischen Imperiums«, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zum Parlament vom 7.11.2005, S. 3 zu lesen

* Prof. Uwe-Jens Heuer ist Rechtswissenschaftler und Sprecher des Marxistischen Forums der Linkspartei. Von 1990 bis 1998 war er Abgeordneter für die PDS im Bundestag und in dieser Zeit Mitglied des Rechtsausschusses und Rechtspolitischer Sprecher der PDS-Bundestagsgruppe

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