Abgewiesene Klage gegen Lehrer ist massive Grundrechtseinschränkung - Pflüger zum Verwaltungsgerichts-Urteil
Pressebericht in: LinksZeitung, 13.03.2006
Von unserem Korrespondenten Holger Elias
Straßburg (LiZ) - „Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten“, erklärte heute der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias Pflüger zum Urteil vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Es sei „einfach mehr als sonderbar“, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer „Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird.
„Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt“, sagte der parteilose Abgeordnete am Rande der Sitzung des Europaparlaments.
Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen werde, gehe es einzig allein um eine so genannte Kontaktschuld. „Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus.“
Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das gegen ihn verhängte Berufsverbot bezeichnete Pflüger als „einen weiteren nicht hinzunehmenden Schritt in Richtung massiver Grundrechtseinschränkung.“ Daher unterstütze er die bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.März 2006 in Karlsruhe".
Von unserem Korrespondenten Holger Elias
Straßburg (LiZ) - „Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die Grenze der Absurdität überschritten“, erklärte heute der baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias Pflüger zum Urteil vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Es sei „einfach mehr als sonderbar“, dass einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer „Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ attestiert wird, und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes festgehalten wird.
„Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt“, sagte der parteilose Abgeordnete am Rande der Sitzung des Europaparlaments.
Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen werde, gehe es einzig allein um eine so genannte Kontaktschuld. „Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem Lehrer Michael Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und Rassismus.“
Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das gegen ihn verhängte Berufsverbot bezeichnete Pflüger als „einen weiteren nicht hinzunehmenden Schritt in Richtung massiver Grundrechtseinschränkung.“ Daher unterstütze er die bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.März 2006 in Karlsruhe".
Tobias Pflüger - 2006/03/16 13:29
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