Entschließungsantrag der GUE/NGL zum EU-Militäreinsatz im Kongo

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung

von Tobias Pflüger
im Namen der GUE/NGL-Fraktion

zu den Kriterien für friedenserhaltende Maßnahmen der EU insbesondere in
der Demokratischen Republik Kongo (DRK)

16.03.2006 - B6-0197/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Kriterien für friedenserhaltende
Maßnahmen der EU insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo (DRK)

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf Artikel 6 der Charta der Vereinten Nationen (Die friedliche Beilegung
von Streitigkeiten),
- unter Hinweis auf das Abkommen über den Übergang in der Demokratischen Republik
Kongo, das am 17. Dezember 2002 in Pretoria unterzeichnet wurde,
- unter Hinweis auf die Bemühungen der Afrikanischen Union, das zwischen Ruanda und
der DRK vereinbarte Abkommen über gemeinsame Verfikationsmaßnahmen
durchzusetzen und das Vertrauen zwischen den beiden Ländern wieder herzustellen,
- unter Hinweis auf die für Juni 2006 geplanten Wahlen in der DRK,
- gestützt auf Artikel 103 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass friedenserhaltende Missionen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen das Völkerrecht, die Demokratie, die Souveränität und die staatliche Integrität sowie den Schutz der Menschenrechte respektieren und fördern sollten,
B. in der Erwägung, dass für friedenserhaltende Missionen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein fest umrissenes und konkretes Mandat notwendig ist, einschließlich transparenter Finanzierung und demokratischer Kontrolle,
C. in der Erwägung, dass in der Demokratischen Republik Kongo bis 2003 fünf Jahre lang
ein Bürgerkrieg tobte,
D. in der Erwägung, dass der Befriedungs- und Übergangsprozess sich sowohl schwierig als auch heikel gestaltete und dass Konflikte und Gewalt ständig neu aufflammten, wodurch ein Klima der Angst und Unsicherheit entstanden ist, das die bestehende Instabilität weiter verstärkt hat,
E. in der Erwägung, dass die Zivilbevölkerung in einigen Teilen des Landes unmittelbares Opfer von Übergriffen ist, die gleichermaßen von der Armee der DRK und Rebellengruppen verübt werden, wobei es zu andauernden Menschenrechtsverletzungen und eklatanten Verstößen gegen das Völkerrecht kommt,
F. in der Erwägung, dass die Forderungen der Vereinten Nationen, humanitäre Hilfe in der DRK zu leisten, ungehört geblieben sind,
G. in der Erwägung, dass Untersuchungen der UN-Mission in der DRK (MONUC) belegen, dass zwischen illegaler Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und Gewalt ein enger Zusammenhang besteht; in der Erwägung ferner, dass die wirtschaftlichen Interessen dritter Staaten an den reichen natürlichen Ressourcen des Landes zur Verschärfung der Lage beigetragen haben,
H. in der Erwägung, dass die UN-Mission in der DRK (MONUC) im Kongo bereits mit insgesamt 16 820 Einheiten präsent ist, darunter 15 019 Soldaten, 729 Militärbeobachter und 1072 Polizeibeamte,
I. in der Erwägung, dass die EU im Jahr 2005 im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und im Einklang mit der 2003 durchgeführten Militäroperation ARTEMIS mit der „EUPOL Kinshasa“ und der „EU SEK DR Kongo“ zwei Missionen in die DRK entsandt hat,
J. in der Erwägung, dass die EU die Verantwortung für die Ausbildung der kongolesischen Polizei übernommen hat und den Verteidigungsminister sowie den Generalstab in militärischen Fragen berät; in der Erwägung ferner, dass diese Missionen die Erwartungen nicht erfüllt haben und massive Menschenrechtsverstöße durch kongolesische Soldaten nicht verhindern konnten,
K. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die EU im Januar 2006 darum ersucht hat, einen Gefechtsverband in die DRK zu entsenden, um die UN-Mission MONUC zu unterstützen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Präsidentschaftswahlen im Kongo durchzuführen,
L. in der Erwägung, dass die kongolesischen Behörden nicht um die Entsendung einer Mission der EU für die Zeit der Wahlen ersucht haben,

1. spricht sich gegen die Entsendung einer Militärmission der EU zur Sicherung der Wahlen in der DRK aus; verweist darauf, dass hierdurch ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen würde, der in ähnlichen Situationen als Handlungsvorlage dienen könnte;
2. fordert stattdessen die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission in die DRK;
3. kritisiert den Rat wegen dessen mangelnder Transparenz in dieser Frage und der Tatsache, dass das Parlament zu keinem Zeitpunkt unterrichtet wurde; ist besorgt über das hohe Maß an Bereitschaft zu dieser Mission;
4. ist überzeugt davon, dass ein militärisches Eingreifen der EU nicht helfen wird, die Probleme in der DRK zu lösen;
5. ruft die Regierungen der Region auf, ihre Zusammenarbeit bei der Durchsetzung des Waffenembargos gegen die DRK und der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit unerlaubten Kleinwaffen zu intensivieren;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten der DRK und den Vereinten Nationen zu übermitteln.

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