Beschluss der Fachbereichskonferenz FB 5 ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald am 17. Mai 2006
Zusätzlich soll der Antrag zur Beschlussfassung an den Bezirksvorstand und die Bezirkskonferenz weiter geleitet werden
Die Konferenz erklärt sich solidarisch mit dem Europaabgeordneten Tobias Pflüger und fordert die Staatsanwaltschaft München I auf, dessen Verfolgung im Zusammenhang mit der NATO-„Sicherheitskonferenz“ 2005 unverzüglich einzustellen.
61 Jahre nach der Befreiung von Faschismus und Krieg rufen wir die Öffentlichkeit auf, nicht zuzulassen, dass Kriegsgegner verfolgt werden.
Begründung:
Tobias Pflüger als Mahner gegen Militarismus und Krieg, als Gegner der "NATO-Sicherheitskonferenzen" und als Aufrufer an Soldaten, sich völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen durch Desertion zu entziehen, soll jetzt mit hanebüchenen Vorwürfen kriminalisiert und in seiner Arbeit behindert werden, nachdem frühere Anschuldigungen der gleichen Staatsanwaltschaft von den Gerichten zurückgewiesen worden sind.
Wir sind aufgerufen alles in unseren Möglichkeiten stehende tun, um einen untadeligen und mutigen Kriegsgegner zu unterstützen. Wir brauchen dessen ungeschmälerte Betätigungsfreiheit als profunder Kenner der europaweiten Militarisierung.
Es darf nicht zugelassen werden, dass Kriegsgegner verfolgt werden. Das gebietet die Verfassung und das Vermächtnis aller derjenigen, die gegen Hitlers Krieg das Leben gelassen haben.
Einstimmig angenommen.
Die Konferenz erklärt sich solidarisch mit dem Europaabgeordneten Tobias Pflüger und fordert die Staatsanwaltschaft München I auf, dessen Verfolgung im Zusammenhang mit der NATO-„Sicherheitskonferenz“ 2005 unverzüglich einzustellen.
61 Jahre nach der Befreiung von Faschismus und Krieg rufen wir die Öffentlichkeit auf, nicht zuzulassen, dass Kriegsgegner verfolgt werden.
Begründung:
Tobias Pflüger als Mahner gegen Militarismus und Krieg, als Gegner der "NATO-Sicherheitskonferenzen" und als Aufrufer an Soldaten, sich völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen durch Desertion zu entziehen, soll jetzt mit hanebüchenen Vorwürfen kriminalisiert und in seiner Arbeit behindert werden, nachdem frühere Anschuldigungen der gleichen Staatsanwaltschaft von den Gerichten zurückgewiesen worden sind.
Wir sind aufgerufen alles in unseren Möglichkeiten stehende tun, um einen untadeligen und mutigen Kriegsgegner zu unterstützen. Wir brauchen dessen ungeschmälerte Betätigungsfreiheit als profunder Kenner der europaweiten Militarisierung.
Es darf nicht zugelassen werden, dass Kriegsgegner verfolgt werden. Das gebietet die Verfassung und das Vermächtnis aller derjenigen, die gegen Hitlers Krieg das Leben gelassen haben.
Einstimmig angenommen.
Tobias Pflüger - 2006/05/18 09:58
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