Solidaritätserklärung von Attac, 20.5.2006
Auf Grund der vagen und von Tobias Pflüger vehement bestrittenen Anschuldigungen zweier Polizisten, sie beleidigt und einen um seine Schulter gelegten Arm zur Seite geschlagen zu haben, hob das Europäische Parlament entgegen seiner bisherigen Gepflogenheit am 17. Mai 2006 die Immunität seines Mitglieds und unseres wissenschaftlichen Beirats Tobias Pflüger auf.
Bisher lehnte es das europäische Parlament in der Regel ab, die Immunität eines Mitglieds aufzuheben, wenn der Verdacht bestand, dass ein gerichtliches Verfahren nur deshalb eingeleitet wurde, um dem betreffenden Mitglied zu schaden.
Nach Ermittlungen in den Jahren 1999, 2003 und 2004 ist dieses auf das Jahr 2005 zurückgehende Verfahren bereits das vierte, dass die Staatsanwaltschaft München I gegen Tobias Pflüger anlässlich seiner Beteiligung an Protesten gegen die Münchener NATO-Sicherheitskonferenz anstrengt. Die Vorwürfe aus dem Jahr 1999 führten zu einem Freispruch, das Verfahren aus dem Jahr 2003 wurde zwischenzeitlich eingestellt und für die im Jahr 2004 erfolgte Festnahme entschuldigte sich später sogar die Polizei.
Obwohl
- von der betreffenden Staatsanwaltschaft bereits dreimal Ermittlungen gegen Tobias Pflüger angestellt wurden, bei denen sich die Vorwürfe immer als haltlos erwiesen,
- die Polizisten ihre Anzeigen erst ein halbes Jahr nach der angeblichen Tat erstatteten,
- er auch diesmal die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement zurückweist
- und die Münchner Sicherheitskonferenz ein Ereignis war, an dem er in Ausübung seines politischen Mandats als Abgeordneter teilnahm
wollte das Europäische Parlament in der erneuten Beschuldigung
- weder den Verdacht auf eine Verbissenheit der Justiz gegenüber seiner Person sehen,
- noch den Verdacht auf eine Handlung, die darauf abzielt, seiner politischen Tätigkeit als Europaabgeordnetem zu schaden.
Im zuständigen Parlamentsausschuss wurde Tobias Pflüger nur wenige Minuten Zeit gegeben, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. In dem vom Ausschuss für die Parlamentsabstimmung verfassten Bericht wurden wichtige Informationen entweder gar nicht erwähnt oder nicht ausreichend gewürdigt.
Attac verurteilt deshalb die Aufhebung der Immunität von Tobias Pflüger als Akt der politischen Willkür. Das Europäische Parlament läuft damit Gefahr, die Immunität seiner Abgeordneten zunehmend zum Spielball politischer Interessen zu machen und damit wichtige Rechte aufzugeben, die für das Funktionieren eines demokratischen Parlaments unabdingbar sind.
Bezüglich der jetzt erneut gegen Tobias Pflüger ermittelnden Staatsanwaltschaft München I erkläret Attac ihm gegenüber seine volle Solidarität. Es begrüßt ganz ausdrücklich, dass er auch für das kommende Jahr seine Beteiligung an den Protesten gegen die NATO-Sicherheitskonferenz in München angekündigt hat.
Angenommen von Attac-Rat am 20.05.2006
Bisher lehnte es das europäische Parlament in der Regel ab, die Immunität eines Mitglieds aufzuheben, wenn der Verdacht bestand, dass ein gerichtliches Verfahren nur deshalb eingeleitet wurde, um dem betreffenden Mitglied zu schaden.
Nach Ermittlungen in den Jahren 1999, 2003 und 2004 ist dieses auf das Jahr 2005 zurückgehende Verfahren bereits das vierte, dass die Staatsanwaltschaft München I gegen Tobias Pflüger anlässlich seiner Beteiligung an Protesten gegen die Münchener NATO-Sicherheitskonferenz anstrengt. Die Vorwürfe aus dem Jahr 1999 führten zu einem Freispruch, das Verfahren aus dem Jahr 2003 wurde zwischenzeitlich eingestellt und für die im Jahr 2004 erfolgte Festnahme entschuldigte sich später sogar die Polizei.
Obwohl
- von der betreffenden Staatsanwaltschaft bereits dreimal Ermittlungen gegen Tobias Pflüger angestellt wurden, bei denen sich die Vorwürfe immer als haltlos erwiesen,
- die Polizisten ihre Anzeigen erst ein halbes Jahr nach der angeblichen Tat erstatteten,
- er auch diesmal die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement zurückweist
- und die Münchner Sicherheitskonferenz ein Ereignis war, an dem er in Ausübung seines politischen Mandats als Abgeordneter teilnahm
wollte das Europäische Parlament in der erneuten Beschuldigung
- weder den Verdacht auf eine Verbissenheit der Justiz gegenüber seiner Person sehen,
- noch den Verdacht auf eine Handlung, die darauf abzielt, seiner politischen Tätigkeit als Europaabgeordnetem zu schaden.
Im zuständigen Parlamentsausschuss wurde Tobias Pflüger nur wenige Minuten Zeit gegeben, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. In dem vom Ausschuss für die Parlamentsabstimmung verfassten Bericht wurden wichtige Informationen entweder gar nicht erwähnt oder nicht ausreichend gewürdigt.
Attac verurteilt deshalb die Aufhebung der Immunität von Tobias Pflüger als Akt der politischen Willkür. Das Europäische Parlament läuft damit Gefahr, die Immunität seiner Abgeordneten zunehmend zum Spielball politischer Interessen zu machen und damit wichtige Rechte aufzugeben, die für das Funktionieren eines demokratischen Parlaments unabdingbar sind.
Bezüglich der jetzt erneut gegen Tobias Pflüger ermittelnden Staatsanwaltschaft München I erkläret Attac ihm gegenüber seine volle Solidarität. Es begrüßt ganz ausdrücklich, dass er auch für das kommende Jahr seine Beteiligung an den Protesten gegen die NATO-Sicherheitskonferenz in München angekündigt hat.
Angenommen von Attac-Rat am 20.05.2006
Tobias Pflüger - 2006/05/24 11:11
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