Ausstehender Entscheid über den im „Fristwahrenden Antragsverfahren“ vom ISD zugegangenen "Entschädigungsantrag"
International Organization for Migration
PO BOX 71
CH-1211 Genf 19
Ausstehender Entscheid über den im „Fristwahrenden Antragsverfahren“ vom ISD zugegangenen "Entschädigungsantrag" von Frau Marija Seifert
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute wegen des „Entschädigungsfalls“ von Frau Marija Seifert, geboren am. 3.8.1927 in Skugric, Jugoslawien an Sie, der mir bekannt geworden ist.
Ich möchte Sie hiermit bitten, den von Frau Seifert im „fristwahrenden Antragsverfahren“ Ihnen zugesandten Bescheid des Internationalen Suchdienstes (ISD) in Bad Arolsen zügig zu bescheiden. Wie sie uns mitteilte, hat Sie dieser Tage ihre Unterlagen nochmals bei Ihnen, der IOM, direkt eingereicht. Nach ihren Unterlagen stellte Sie im Januar 2000 einen Antrag an den ISD, der am 14. Februar 2005 (Z/76849-2005) und auf Nachfragen der Antragstellerin nochmals am 9.Janaur 2006 (RZ/3045-2005 T/D 4.073.034) vom ISD beschieden wurde und in beiden Fällen an sie, IOM Genf, als zuständige Partnerorganisation, weitergeleitet worden ist.
Unsere Recherchen ergaben, dass durch Beschluss des Kuratoriums in der Sitzung vom 19. Januar 2006 festgestellt wurde, dass die "Sonderrücklagen" ausreichen, um den Ansprüchen der Antragsteller gerecht zu werden. Frau Seifert erfüllt nach unserer Kenntnis die höchste Kategorie nach dem § 11 des EVZStiftG, insbesondere begründet durch ihren Aufenthalt im Arbeitserziehungslager Pölitz - Hägerwelle.
Dieses AEL ist im Verzeichnis der Stiftung EVZ , der "besonderen Haftstätten", aufgeführt. Nach unserer Kenntnis der Beschlüsse des Kuratoriums auf der Basis des EVZStiftG sind die "Nachfristen" eingeräumt worden um auch noch Einzelfälle bis zum 31.12..2006 zu ermöglichen.
Frau Seifert hat danach alle Antragsfristen gewahrt und wartet auf ihren Bescheid. Eine Wartezeit bzw. Bearbeitungszeit von über 6 Jahren ist für die Betroffenen schlicht unzumutbar und geht letztlich zu Lasten der NS-Zwangsarbeiterin.
Für die Arbeit der Fraktion zum Thema Menschenrechte interessiert mich als Europaabgeordneter, gibt es weitere "Fälle" wie Frau Seifert, die noch nicht beschieden werden konnten ?! Wo gibt es für uns Handlungsoptionen um ihre schwierige Arbeit zu befördern?
Über eine Rückmeldung bis 12. Dezember 2006 zum Sachstand in dem Entschädigungsfall von Frau Seifert und hinsichtlich des Handlungsbedarfes würden ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Brüssel, Berlin, 1.12. 2006
Tobias Pflüger
PO BOX 71
CH-1211 Genf 19
Ausstehender Entscheid über den im „Fristwahrenden Antragsverfahren“ vom ISD zugegangenen "Entschädigungsantrag" von Frau Marija Seifert
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute wegen des „Entschädigungsfalls“ von Frau Marija Seifert, geboren am. 3.8.1927 in Skugric, Jugoslawien an Sie, der mir bekannt geworden ist.
Ich möchte Sie hiermit bitten, den von Frau Seifert im „fristwahrenden Antragsverfahren“ Ihnen zugesandten Bescheid des Internationalen Suchdienstes (ISD) in Bad Arolsen zügig zu bescheiden. Wie sie uns mitteilte, hat Sie dieser Tage ihre Unterlagen nochmals bei Ihnen, der IOM, direkt eingereicht. Nach ihren Unterlagen stellte Sie im Januar 2000 einen Antrag an den ISD, der am 14. Februar 2005 (Z/76849-2005) und auf Nachfragen der Antragstellerin nochmals am 9.Janaur 2006 (RZ/3045-2005 T/D 4.073.034) vom ISD beschieden wurde und in beiden Fällen an sie, IOM Genf, als zuständige Partnerorganisation, weitergeleitet worden ist.
Unsere Recherchen ergaben, dass durch Beschluss des Kuratoriums in der Sitzung vom 19. Januar 2006 festgestellt wurde, dass die "Sonderrücklagen" ausreichen, um den Ansprüchen der Antragsteller gerecht zu werden. Frau Seifert erfüllt nach unserer Kenntnis die höchste Kategorie nach dem § 11 des EVZStiftG, insbesondere begründet durch ihren Aufenthalt im Arbeitserziehungslager Pölitz - Hägerwelle.
Dieses AEL ist im Verzeichnis der Stiftung EVZ , der "besonderen Haftstätten", aufgeführt. Nach unserer Kenntnis der Beschlüsse des Kuratoriums auf der Basis des EVZStiftG sind die "Nachfristen" eingeräumt worden um auch noch Einzelfälle bis zum 31.12..2006 zu ermöglichen.
Frau Seifert hat danach alle Antragsfristen gewahrt und wartet auf ihren Bescheid. Eine Wartezeit bzw. Bearbeitungszeit von über 6 Jahren ist für die Betroffenen schlicht unzumutbar und geht letztlich zu Lasten der NS-Zwangsarbeiterin.
Für die Arbeit der Fraktion zum Thema Menschenrechte interessiert mich als Europaabgeordneter, gibt es weitere "Fälle" wie Frau Seifert, die noch nicht beschieden werden konnten ?! Wo gibt es für uns Handlungsoptionen um ihre schwierige Arbeit zu befördern?
Über eine Rückmeldung bis 12. Dezember 2006 zum Sachstand in dem Entschädigungsfall von Frau Seifert und hinsichtlich des Handlungsbedarfes würden ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Brüssel, Berlin, 1.12. 2006
Tobias Pflüger
Tobias Pflüger - 2006/12/21 16:24
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