Keine Raketenabwehrbasis der USA in der Tschechischen Republik!
SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG, 0019/2007, 12.2.2007
eingereicht gemäß Artikel 116 der Geschäftsordnung
von Daniel Strož, Athanasios Pafilis und Tobias Pflüger
gegen die Stationierung einer Radarstation für eine Raketenabwehrbasis der USA in der Tschechischen Republik
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. ausgehend von der Tatsache, dass die Regierung der USA am 19.1.2007 die tschechische Regierung um die Aufnahme von Verhandlungen über die Stationierung einer Radarstation für ihre Raketenabwehrbasis in der Tschechischen Republik gebeten hat, wobei die tschechische Regierung, die über das schwächste Vertrauensmandat vonseiten der Bürger seit der Gründung der Tschechischen Republik verfügt, diesem Antrag positiv gegenübersteht,
B. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die eigentliche Raketenabwehrbasis der USA gegenwärtig verfügbaren Informationen zufolge in Polen stationiert werden soll, wodurch es zu einer beträchtlichen Verstärkung der US-Militärpräsenz in Mitteleuropa kommen würde,
C. in der Befürchtung, dass die Stationierung von US-Waffensystemen in den oben genannten Ländern zu einem neuen Wettrüsten führt und dass diese Waffensysteme keinen Schutz, sondern eine ständige Quelle potentieller Gefährdung nicht nur für die Bürger der Tschechischen Republik und Polens, sondern auch für die Bürger weiterer EU-Mitgliedstaaten darstellen werden,
D. mit der Feststellung, dass die aggressive Verteidigungspolitik der gegenwärtigen US-Regierung, die sich auf imperialistische und hegemoniale Interessen gründet, auch den Frieden in Europa bedroht,
1. fordert die Regierung der Tschechischen Republik auf, ihre entgegenkommende Haltung gegenüber dem Ersuchen der USA um die Stationierung ihrer Radarstation in der Tschechischen Republik zu überdenken und, sollte es nicht zu einer Neubewertung kommen, alle für die Durchführung eines Referendums in dieser Angelegenheit erforderlichen Schritte zu unternehmen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner der Regierung der Tschechischen Republik und dem Parlament der Tschechischen Republik zu übermitteln.
eingereicht gemäß Artikel 116 der Geschäftsordnung
von Daniel Strož, Athanasios Pafilis und Tobias Pflüger
gegen die Stationierung einer Radarstation für eine Raketenabwehrbasis der USA in der Tschechischen Republik
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. ausgehend von der Tatsache, dass die Regierung der USA am 19.1.2007 die tschechische Regierung um die Aufnahme von Verhandlungen über die Stationierung einer Radarstation für ihre Raketenabwehrbasis in der Tschechischen Republik gebeten hat, wobei die tschechische Regierung, die über das schwächste Vertrauensmandat vonseiten der Bürger seit der Gründung der Tschechischen Republik verfügt, diesem Antrag positiv gegenübersteht,
B. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die eigentliche Raketenabwehrbasis der USA gegenwärtig verfügbaren Informationen zufolge in Polen stationiert werden soll, wodurch es zu einer beträchtlichen Verstärkung der US-Militärpräsenz in Mitteleuropa kommen würde,
C. in der Befürchtung, dass die Stationierung von US-Waffensystemen in den oben genannten Ländern zu einem neuen Wettrüsten führt und dass diese Waffensysteme keinen Schutz, sondern eine ständige Quelle potentieller Gefährdung nicht nur für die Bürger der Tschechischen Republik und Polens, sondern auch für die Bürger weiterer EU-Mitgliedstaaten darstellen werden,
D. mit der Feststellung, dass die aggressive Verteidigungspolitik der gegenwärtigen US-Regierung, die sich auf imperialistische und hegemoniale Interessen gründet, auch den Frieden in Europa bedroht,
1. fordert die Regierung der Tschechischen Republik auf, ihre entgegenkommende Haltung gegenüber dem Ersuchen der USA um die Stationierung ihrer Radarstation in der Tschechischen Republik zu überdenken und, sollte es nicht zu einer Neubewertung kommen, alle für die Durchführung eines Referendums in dieser Angelegenheit erforderlichen Schritte zu unternehmen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner der Regierung der Tschechischen Republik und dem Parlament der Tschechischen Republik zu übermitteln.
Tobias Pflüger - 2007/02/20 15:21



Trackback URL:
https://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3343840/modTrackback