Berufsverbot war rechtswidrig - Pflüger: Kampf um Grundrechte lohnt sich
Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, tagblatt online, 14. März 2007
KARLSRUHE/TÜBINGEN
(tol). Seit Anfang 2004 wurde dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Baden-Württembergischen Schuldienst verweigert. Denn der 36-Jährige ist Mitglied in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD), in der rund zwei Dutzend Leute engagiert sind. Der verhinderte Lehrer kämpft gegen Rechtsradikalismus, Ausländerfeindlichkeit und Krieg. Im September 2005 wollte ihn auch Hessen nicht. Das Land verweigerte dem Mann eine bereits zugesagte Stelle.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Berufsverbot am 15. März vergangenen Jahres bestätigt. Es war das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg nach 13 Jahren. Stattdessen reiste der verhinderte Lehrer durch die Republik, hielt Vorträge, gab Interviews. In Tübingen war Csaszkóczy im vergangenen Jahr.
Nun, ein Jahr später, hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Oberschulamt Karlsruhe bei der Eignungsprüfung des Referendars Michael Csaszkóczy nicht pflichtmäßig vorgegangen sei. Das Berufsverbot wurde einstweilen als rechtswidrig erklärt. Jetzt müssen die Behörden erneut über die Bewerbung des 36-jährigen entscheiden.
Der Tübinger Tobias Pflüger, der für die Linke im Europaparlament sitzt, begrüßte das Urteil in einer ersten Stellungnahme. Die Entscheidung zeige, dass sich der Kampf um die Grundrechte lohnt. Antifaschistisches Engagement sei wichtig, gerade als Lehrer, so Pflüger. Dies müssten nun auch die hessische und die baden-württembergische Landesregierung akzeptieren. Es sei gut, dass der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof nun die Landesregierung in Stuttgart zur Vernunft gebracht habe. Das Urteil sei jedoch auch eine Ohrfeige für die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die dieses Berufsverbot eingeleitet hatte.
Text: tagblatt online
Online-Redaktion: tagblatt online
KARLSRUHE/TÜBINGEN
(tol). Seit Anfang 2004 wurde dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Baden-Württembergischen Schuldienst verweigert. Denn der 36-Jährige ist Mitglied in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD), in der rund zwei Dutzend Leute engagiert sind. Der verhinderte Lehrer kämpft gegen Rechtsradikalismus, Ausländerfeindlichkeit und Krieg. Im September 2005 wollte ihn auch Hessen nicht. Das Land verweigerte dem Mann eine bereits zugesagte Stelle.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte das Berufsverbot am 15. März vergangenen Jahres bestätigt. Es war das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg nach 13 Jahren. Stattdessen reiste der verhinderte Lehrer durch die Republik, hielt Vorträge, gab Interviews. In Tübingen war Csaszkóczy im vergangenen Jahr.
Nun, ein Jahr später, hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Oberschulamt Karlsruhe bei der Eignungsprüfung des Referendars Michael Csaszkóczy nicht pflichtmäßig vorgegangen sei. Das Berufsverbot wurde einstweilen als rechtswidrig erklärt. Jetzt müssen die Behörden erneut über die Bewerbung des 36-jährigen entscheiden.
Der Tübinger Tobias Pflüger, der für die Linke im Europaparlament sitzt, begrüßte das Urteil in einer ersten Stellungnahme. Die Entscheidung zeige, dass sich der Kampf um die Grundrechte lohnt. Antifaschistisches Engagement sei wichtig, gerade als Lehrer, so Pflüger. Dies müssten nun auch die hessische und die baden-württembergische Landesregierung akzeptieren. Es sei gut, dass der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof nun die Landesregierung in Stuttgart zur Vernunft gebracht habe. Das Urteil sei jedoch auch eine Ohrfeige für die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die dieses Berufsverbot eingeleitet hatte.
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Tobias Pflüger - 2007/03/14 14:05
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