"Wir können alles außer Antifaschismus"
Presseinformation 2007/007 - Tobias Pflüger (MdEP), Straßbourg, 15. März 2007
Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall des Versandhändlers von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger, aus Baden-Württemberg:
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen den Versandhändler Jürgen Kamm aufzuheben. Ich bin froh, dass das unsinnige Vorgehen der baden-württembergischen Justiz nun beendet wird. Es ist einfach absurd, Menschen anzuklagen, die durch das Anstecken oder Tragen von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen klar ihre antifaschistische Grundhaltung zum Ausdruck bringen, als würden sie Nazisymbole - also Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - verwenden.
Wenn ich über diese Verfahren im europäischen Kontext berichtet habe, war die Reaktion immer nur Kopfschütteln über die deutschen Justizbehörden. Ich musste mich als Baden-Württemberger für das Vorgehen von Stuttgarter Staatsanwaltschaft und Landgericht Stuttgart schämen. Gilt hier das Motto: "Wir können alles, ausser Antifaschismus"?
Jetzt muss der mit der Beschlagnahme eines Großteiles seiner Waren entstandene existentielle Schaden für Jürgen Kamm wieder gut gemacht werden.
Straßbourg, 15. März 2007
Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall des Versandhändlers von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger, aus Baden-Württemberg:
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen den Versandhändler Jürgen Kamm aufzuheben. Ich bin froh, dass das unsinnige Vorgehen der baden-württembergischen Justiz nun beendet wird. Es ist einfach absurd, Menschen anzuklagen, die durch das Anstecken oder Tragen von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen klar ihre antifaschistische Grundhaltung zum Ausdruck bringen, als würden sie Nazisymbole - also Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - verwenden.
Wenn ich über diese Verfahren im europäischen Kontext berichtet habe, war die Reaktion immer nur Kopfschütteln über die deutschen Justizbehörden. Ich musste mich als Baden-Württemberger für das Vorgehen von Stuttgarter Staatsanwaltschaft und Landgericht Stuttgart schämen. Gilt hier das Motto: "Wir können alles, ausser Antifaschismus"?
Jetzt muss der mit der Beschlagnahme eines Großteiles seiner Waren entstandene existentielle Schaden für Jürgen Kamm wieder gut gemacht werden.
Straßbourg, 15. März 2007
Tobias Pflüger - 2007/03/15 13:42
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