Hakenkreuze dürfen wieder durchgestrichen werden

Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, tagblatt online, 15.3.2007

(tol). Der Verkauf von Gegenständen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Auch wer mit durchgestrichenen Hakenkreuzen seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt, kommt ohne Strafe davon. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er sprach einen Versandhändler aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hatte und hob das heftig umstrittene Urteil gegen den Versandhändler auf.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Stuttgarter Landtag Ullrich Sckerl war mit dem Freispruch zufrieden. "Die Richter beim Bundesgerichtshof haben mein Weltbild wieder zurechtgerückt", sagte er. Nach dem Urteil der Stuttgarter Kollegen, die eindeutig als Anti-Nazi-Symbole erkennbare Zeichen mit einer Geldstrafe ahnden wollten, habe es niemanden in Baden-Württemberg und darüber hinaus gegeben, der dieses Urteil verstanden habe oder gar für richtig hielt, so Sckerl. Der BGH habe diesem Spuk ein Ende bereitet.

Auch der Tübinger Tobias Pflüger, Europaabgeordneter der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, fand die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gut. "Ich bin froh, dass das unsinnige Vorgehen der baden-württembergischen Justiz nun beendet wird", so Pflüger. Es sei einfach absurd, Menschen anzuklagen, die durch das Anstecken oder Tragen von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen klar ihre antifaschistische Grundhaltung zum Ausdruck bringen, als würden sie Nazisymbole - also Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - verwenden. Jetzt müsse der mit der Beschlagnahme eines Großteiles seiner Waren entstandene existentielle Schaden für Jürgen Kamm aber wieder gut gemacht werden, forderte Pflüger.

Text: tagblatt online
Online-Redaktion: tagblatt online

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