Hakenkreuze dürfen wieder durchgestrichen werden

Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, tagblatt online, 15.3.2007

(tol). Der Verkauf von Gegenständen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Auch wer mit durchgestrichenen Hakenkreuzen seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt, kommt ohne Strafe davon. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er sprach einen Versandhändler aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hatte und hob das heftig umstrittene Urteil gegen den Versandhändler auf.

weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3442840/

Trackback URL:
https://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3442847/modTrackback

logo
tobias pflueger DieLinke_RGB


Startseite
Über mich
Kontakt

Suche

 

RSS-Feed: Informationsstelle Militarisierung

Büropause & Spendenaufruf
Liebe Freund*innen, zum Jahresausklang möchten wir...
IMI - 2025/12/17 17:14
Sudan – Empörungs-Strohfeuer nach erwartbaren Gräueltaten
Für ein paar Tage schaute die ganze Welt wieder nach...
IMI - 2025/12/17 17:05
Sonderseite zum „neuen Wehrdienst“ mit Tipps zur Verweigerung!
Am 05.12.2025 hat der deutsche Bundestag mit einer...
IMI - 2025/12/16 16:19
Bundeswehreinsatz in „Wokeistan“?
—————— Dieser Beitrag...
IMI - 2025/12/15 15:59
Militär.Macht.Gender.
—————— Dieser Beitrag...
IMI - 2025/12/15 15:55

Archiv

Status

Online seit 7770 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2013/01/26 00:43

User Status

Du bist nicht angemeldet.