Hakenkreuze dürfen wieder durchgestrichen werden
Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, tagblatt online, 15.3.2007
(tol). Der Verkauf von Gegenständen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Auch wer mit durchgestrichenen Hakenkreuzen seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt, kommt ohne Strafe davon. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er sprach einen Versandhändler aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hatte und hob das heftig umstrittene Urteil gegen den Versandhändler auf.
weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3442840/
(tol). Der Verkauf von Gegenständen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar. Auch wer mit durchgestrichenen Hakenkreuzen seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringt, kommt ohne Strafe davon. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er sprach einen Versandhändler aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hatte und hob das heftig umstrittene Urteil gegen den Versandhändler auf.
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Tobias Pflüger - 2007/03/16 13:01
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