Menschenrechtsverletzungen in Estland
MÜNDLICHE ANFRAGE an die Kommission, 14. Mai 2007, (H-0386/07), Tobias Pflüger MdEP
für die Fragestunde während der Juni-Tagung 2007 gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
Betrifft: Menschenrechtsverletzungen in Estland
Am 27. April nahm die estnische Sicherheitspolizei mehrere führende Mitglieder der „Nachtwache”-Bewegung fest (eine Organisation, die sich dem friedlichen Widerstand gegen die Entfernung des Denkmals verschrieben hat), darunter den 18-jährigen antirassistischen Aktivisten Mark Siryk, der wegen Krankheit und Vorbereitung auf eine Prüfung in der Schule an der friedlichen Demonstration vom 26. April nicht einmal teilgenommen hatte.Hat die Kommission die estnischen Behörden aufgefordert, eine unparteiische Untersuchung aller während der Unruhen begangenen Menschenrechtsverletzungen sowie des brutalen Vorgehens der Polizei, der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung und der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung durchzuführen und hat sie darauf hingewiesen, dass das Recht auf ein faires Verfahren uneingeschränkt zu garantieren ist, oder sind der Kommission Menschenrechtsverletzungen in den EU-Mitgliedstaaten gleichgültig?
Originalsprache der Anfrage: EN
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2007
H-0386/07
Antwort der Kommission
19.6.2007
Zu den Festnahmen, die das ehrenwerte Mitglied erwähnt, betont die Kommission, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt, die in die Zuständigkeit der estnischen Behörden fällt. Diese sollten unter vollständiger Achtung der Grundrechte handeln.
Zu den gewalttätigen Ereignissen in Tallinn vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Verlegung des Tönismäe-Grabsteins (Bronzesoldat) und die Umbettung der sterblichen Überreste von Soldaten, die beim Tönismäe beerdigt wurden, auf einen Kriegerfriedhof souveräne Entscheidungen der estnischen Regierung auf der Grundlage estnischen Rechts sind. Wenn die Kommission auch das Recht aller Einwohner Estlands, ihre Meinung zu der Verlegung des Tönismäe-Grabsteins (Bronzesoldat) frei zu äußern und friedlich gegen diese Entscheidungen zu demonstrieren, achtet, verurteilt sie doch scharf den gewalttätigen Charakter der Demonstrationen, die sich in Tallinn und anderen estnischen Städten anschlossen. Eine solche Gewalt, die zu schweren Opfern sowohl bei den Polizisten als auch bei den Randalierern führte, kann nicht hingenommen werden. Die Kommission bedauert die Tatsache, dass ein russischer Bürger bei diesen Krawallen sein Leben gelassen hat.
für die Fragestunde während der Juni-Tagung 2007 gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
Betrifft: Menschenrechtsverletzungen in Estland
Am 27. April nahm die estnische Sicherheitspolizei mehrere führende Mitglieder der „Nachtwache”-Bewegung fest (eine Organisation, die sich dem friedlichen Widerstand gegen die Entfernung des Denkmals verschrieben hat), darunter den 18-jährigen antirassistischen Aktivisten Mark Siryk, der wegen Krankheit und Vorbereitung auf eine Prüfung in der Schule an der friedlichen Demonstration vom 26. April nicht einmal teilgenommen hatte.Hat die Kommission die estnischen Behörden aufgefordert, eine unparteiische Untersuchung aller während der Unruhen begangenen Menschenrechtsverletzungen sowie des brutalen Vorgehens der Polizei, der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung und der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung durchzuführen und hat sie darauf hingewiesen, dass das Recht auf ein faires Verfahren uneingeschränkt zu garantieren ist, oder sind der Kommission Menschenrechtsverletzungen in den EU-Mitgliedstaaten gleichgültig?
Originalsprache der Anfrage: EN
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2007
H-0386/07
Antwort der Kommission
19.6.2007
Zu den Festnahmen, die das ehrenwerte Mitglied erwähnt, betont die Kommission, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt, die in die Zuständigkeit der estnischen Behörden fällt. Diese sollten unter vollständiger Achtung der Grundrechte handeln.
Zu den gewalttätigen Ereignissen in Tallinn vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Verlegung des Tönismäe-Grabsteins (Bronzesoldat) und die Umbettung der sterblichen Überreste von Soldaten, die beim Tönismäe beerdigt wurden, auf einen Kriegerfriedhof souveräne Entscheidungen der estnischen Regierung auf der Grundlage estnischen Rechts sind. Wenn die Kommission auch das Recht aller Einwohner Estlands, ihre Meinung zu der Verlegung des Tönismäe-Grabsteins (Bronzesoldat) frei zu äußern und friedlich gegen diese Entscheidungen zu demonstrieren, achtet, verurteilt sie doch scharf den gewalttätigen Charakter der Demonstrationen, die sich in Tallinn und anderen estnischen Städten anschlossen. Eine solche Gewalt, die zu schweren Opfern sowohl bei den Polizisten als auch bei den Randalierern führte, kann nicht hingenommen werden. Die Kommission bedauert die Tatsache, dass ein russischer Bürger bei diesen Krawallen sein Leben gelassen hat.
Tobias Pflüger - 2007/06/19 15:29



Trackback URL:
https://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3911012/modTrackback