Klage gegen grundgesetzwidriges Verbot eingereicht - Recht auf Versammlungsfreiheit verteidigen

Gemeinsame Pressemitteilung von Ulla Jelpke (MdB) und Tobias Pflüger (MdEP) - Brüssel/Berlin, 18. September 2007

Die Anmelder/innen des verbotenen Sternmarschs gegen den G8-Gipfel haben heute eine Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. Die
Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke und der Europaabgeordnete Tobias Pflüger erklären dazu:

Wir haben heute im Namen des Sternmarschbündnisses des für den 7.06.2007 - dem Haupt-Gipfeltag - geplanten und von der KAVALA per Allgemeinverfügung unter Totalverbot gestellten Sternmarsches - eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht, um die schon vom BVerfG bescheinigte Rechtswidrigkeit der Versammlungsverbote nachzuweisen.

Das Totalverbot der KAVALA wurde im Mai/Juni vom VG Schwerin teilweise aufgehoben, vom OVG Greifswald wieder hergestellt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Die Verbote und die Entscheidung des OVG hält das BVerfG mit einer Begründung von 19 Seiten für verfassungswidrig - dennoch lehnte es den Erlass eines Eilantrages ab. Der Sternmarsch blieb verboten.

Dass wir nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren anstreben, liegt vor allem daran, dass die Polizeibehörden den Gerichten schlichtweg Falschinformationen verbreitet haben. Vor allem der KAVALA - Stab hat wiederholt Vorwürfe gegen Demonstrant/inn/en erhoben, die falsch waren, er hat „Schwarze Blöcke“ erfunden, wo keine waren, und das Verfassungsgericht gezielt irregeführt, um das Demonstrations-Verbot "zu retten".

Es widerspricht allen rechtstaatlichen Regeln, wenn Falschaussagen von Polizeiführern die Grundrechte aushebeln. Wir wollen mit der
Fortsetzungsklage erreichen, dass die Grundrechte gestärkt werden. Wir wollen verhindern, dass die demokratiefeindliche Praxis, wie wir sie beim G8-Gipfel erlebt haben, zum Präzedenzfall wird.

In der nachträglichen Feststellungsklage soll nicht nur die Rechtswidrigkeit der Verbote im Detail festgestellt werden, die Lügen der Polizei entlarvt, sondern auch die Unrechtmäßigkeit der Verhängung eines flächendeckenden Demonstrationsverbotes.

Wie wäre es schließlich um die Demokratie in diesem Lande bestellt, wenn bei jedem Staatsbesuch - mit der Begründung der Aufrechterhaltung der guten Außenbeziehungen -flächendeckend der Ausnahmezustand verhängt würde.

Brüssel/Berlin, 18. September 2007

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