G-8-Gipfel-Gegner klagen gegen Demonstrationsverbot in Heiligendamm
AFP - Dienstag, 18. September, 16:47 Uhr
Schwerin (AFP) - Der von der Polizei im Juni verbotene Sternmarsch von Globalisierungskritikern zum G-8-Gipfel in Heiligendamm hat ein juristisches Nachspiel. Die damaligen Anmelder der Demonstration reichten gegen das Verbot Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin ein, wie die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) und der Europaabgeordnete Tobias Pflüger am Dienstag mitteilten. Demnach soll das Gericht unter anderem feststellen, dass das Demonstrationsverbot durch Falschinformationen der Polizei zustande kam.
Die Gipfelgegner planten für den 7. Juni einen Sternmarsch nach Heiligendamm, wo das Weltwirtschaftstreffen stattfand. Der Ort war durch einen weiträumigen Sicherheitszaun von der Außenwelt abgeschirmt. Die Polizei verbot den Sternmarsch mit einer Allgemeinverfügung, laut der selbst in einem breiten Gürtel außerhalb des Sicherheitszaunes Demonstrationen untersagt waren.
In einem Eilverfahren erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwar die pauschale Allgemeinverfügung für verfassungswidrig, gleichwohl untersagte es den Sternmarsch. Dies wurde mit den Ausschreitungen während einer Anti-G-8-Großdemonstration am 2. Juni in Rostock sowie den Polizeiangaben über weitere drohende Gewalttaten begründet. Nach Ansicht der nun im Hauptverfahren klagenden Gipfelgegner hat die Polizei "das Verfassungsgericht gezielt irregeführt, um das Demonstrations-Verbot zu retten". Es widerspreche "allen rechtstaatlichen Regeln, wenn Falschaussagen von Polizeiführern die Grundrechte aushebeln".
Schwerin (AFP) - Der von der Polizei im Juni verbotene Sternmarsch von Globalisierungskritikern zum G-8-Gipfel in Heiligendamm hat ein juristisches Nachspiel. Die damaligen Anmelder der Demonstration reichten gegen das Verbot Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin ein, wie die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) und der Europaabgeordnete Tobias Pflüger am Dienstag mitteilten. Demnach soll das Gericht unter anderem feststellen, dass das Demonstrationsverbot durch Falschinformationen der Polizei zustande kam.
Die Gipfelgegner planten für den 7. Juni einen Sternmarsch nach Heiligendamm, wo das Weltwirtschaftstreffen stattfand. Der Ort war durch einen weiträumigen Sicherheitszaun von der Außenwelt abgeschirmt. Die Polizei verbot den Sternmarsch mit einer Allgemeinverfügung, laut der selbst in einem breiten Gürtel außerhalb des Sicherheitszaunes Demonstrationen untersagt waren.
In einem Eilverfahren erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwar die pauschale Allgemeinverfügung für verfassungswidrig, gleichwohl untersagte es den Sternmarsch. Dies wurde mit den Ausschreitungen während einer Anti-G-8-Großdemonstration am 2. Juni in Rostock sowie den Polizeiangaben über weitere drohende Gewalttaten begründet. Nach Ansicht der nun im Hauptverfahren klagenden Gipfelgegner hat die Polizei "das Verfassungsgericht gezielt irregeführt, um das Demonstrations-Verbot zu retten". Es widerspreche "allen rechtstaatlichen Regeln, wenn Falschaussagen von Polizeiführern die Grundrechte aushebeln".
Tobias Pflüger - 2007/09/24 05:18
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