Jelpke und Pflüger (Linke) wollen Versammlungsfreiheit verteidigen
Pressebericht in: Linkszeitung, Dienstag, 18. September 2007
Anmelder des verbotenen G8-Stermarschs klagen in Schwerin
Berlin/Brüssel (LiZ). Die Bundestags- abgeordnete Ulla Jelpke und der Europaabgeordnete Tobias Pflüger (beide Die Linke) haben am heutigen Dienstag im Namen des Sternmarsch- bündnisses für den während des G8-Gipfels im Juni geplanten und von der Polizeibehörde KAVALA per Allgemeinverfügung unter Totalverbot gestellten Sternmarsch Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht, um "die schon vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte Rechtswidrigkeit des Urteils nachzuweisen", wie es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Abgeordneten heißt.
Das Totalverbot der KAVALA wurde im Mai/Juni vom VG Schwerin teilweise aufgehoben, vom OVG Greifswald wieder hergestellt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Die Verbote und die Entscheidung des OVG hält das BVerfG mit einer Begründung von 19 Seiten für verfassungswidrig - dennoch lehnte es den Erlass eines Eilantrages ab. Der Sternmarsch blieb verboten.
"Dass wir nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren anstreben, liegt vor allem daran, dass die Polizeibehörden den Gerichten schlichtweg die Unwahrheit gesagt haben", teilten die Linke-Abgeordneten mit. Vor allem der KAVALA - Stab habe wiederholt Vorwürfe gegen Demonstranten/innen erhoben, die falsch gewesen seien. Er habe „Schwarze Blöcke“ erfunden, wo keine gewesen seien, und "das Verfassungsgericht gezielt irregeführt, um das Demonstrations-Verbot zu retten".
Es widerspreche allen rechtstaatlichen Regeln, wenn Falschaussagen von Polizeiführern die Grundrechte aushebelten, so Jelpke und Pflüger in ihrer gemeinsamen Erklärung. "Wir wollen mit der Fortsetzungsklage erreichen, dass die Grundrechte gestärkt werden. Wir wollen verhindern, dass die demokratiefeindliche Praxis, wie wir sie beim G8-Gipfel erlebt haben, zum Präzedenzfall wird."
In der nachträglichen Feststellungsklage soll nicht nur die Rechtswidrigkeit der Verbote im Detail festgestellt und Lügen der Polizei entlarvt werden, sondern auch die Unrechtmäßigkeit der Verhängung eines flächendeckenden Demonstrationsverbotes zum Vorschein kommen.
"Wie wäre es schließlich um die Demokratie in diesem Lande bestellt, wenn bei jedem Staatsbesuch - mit der Begründung der Aufrechterhaltung der guten Außenbeziehungen -flächendeckend der Ausnahmezustand verhängt würde?", heißt es in der Erklärung.
Anmelder des verbotenen G8-Stermarschs klagen in Schwerin
Berlin/Brüssel (LiZ). Die Bundestags- abgeordnete Ulla Jelpke und der Europaabgeordnete Tobias Pflüger (beide Die Linke) haben am heutigen Dienstag im Namen des Sternmarsch- bündnisses für den während des G8-Gipfels im Juni geplanten und von der Polizeibehörde KAVALA per Allgemeinverfügung unter Totalverbot gestellten Sternmarsch Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht, um "die schon vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte Rechtswidrigkeit des Urteils nachzuweisen", wie es in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Abgeordneten heißt.
Das Totalverbot der KAVALA wurde im Mai/Juni vom VG Schwerin teilweise aufgehoben, vom OVG Greifswald wieder hergestellt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt. Die Verbote und die Entscheidung des OVG hält das BVerfG mit einer Begründung von 19 Seiten für verfassungswidrig - dennoch lehnte es den Erlass eines Eilantrages ab. Der Sternmarsch blieb verboten.
"Dass wir nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren anstreben, liegt vor allem daran, dass die Polizeibehörden den Gerichten schlichtweg die Unwahrheit gesagt haben", teilten die Linke-Abgeordneten mit. Vor allem der KAVALA - Stab habe wiederholt Vorwürfe gegen Demonstranten/innen erhoben, die falsch gewesen seien. Er habe „Schwarze Blöcke“ erfunden, wo keine gewesen seien, und "das Verfassungsgericht gezielt irregeführt, um das Demonstrations-Verbot zu retten".
Es widerspreche allen rechtstaatlichen Regeln, wenn Falschaussagen von Polizeiführern die Grundrechte aushebelten, so Jelpke und Pflüger in ihrer gemeinsamen Erklärung. "Wir wollen mit der Fortsetzungsklage erreichen, dass die Grundrechte gestärkt werden. Wir wollen verhindern, dass die demokratiefeindliche Praxis, wie wir sie beim G8-Gipfel erlebt haben, zum Präzedenzfall wird."
In der nachträglichen Feststellungsklage soll nicht nur die Rechtswidrigkeit der Verbote im Detail festgestellt und Lügen der Polizei entlarvt werden, sondern auch die Unrechtmäßigkeit der Verhängung eines flächendeckenden Demonstrationsverbotes zum Vorschein kommen.
"Wie wäre es schließlich um die Demokratie in diesem Lande bestellt, wenn bei jedem Staatsbesuch - mit der Begründung der Aufrechterhaltung der guten Außenbeziehungen -flächendeckend der Ausnahmezustand verhängt würde?", heißt es in der Erklärung.
Tobias Pflüger - 2007/09/24 05:19
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