EU-Verhaltenskodex für Waffentransfers

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE, 2. Oktober 2007

O-0063/07

MÜNDLICHE ANFRAGE MIT AUSSPRACHE gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung von Raül Romeva i Rueda und Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Karl von Wogau im Namen der PPE-DE-Fraktion, Ana Maria Gomes im Namen der PSE-Fraktion, Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion, Ģirts Valdis Kristovskis im Namen der UEN-Fraktion, Tobias Pflüger im Namen der GUE/NGL-Fraktion an den Rat

Betrifft: EU-Verhaltenskodex für Waffentransfers - Versäumnis des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und dem Kodex rechtliche Verbindlichkeit zu verleihen

Der EU-Verhaltenskodex für Waffentransfers hätte schon vor mehr als 2 Jahren zu einem Rechtsinstrument werden sollen, das in allen EU-Mitgliedstaaten rechtliche Verbindlichkeit besitzt. Am 30. Juni 2005 hatte sich die Arbeitsgruppe des Rates zu Waffen (COARM) auf technischer Ebene auf den Text für den Gemeinsamen Standpunkt geeinigt. Dieser Einigung war eine grundlegende Überarbeitung des Kodex vorausgegangen, deren Ziel es war, den Kodex zu einem Instrument zu machen, das eine wirksame Kontrolle von Waffenexporten aus dem Territorium der EU durch Unternehmen mit Sitz in der EU ermöglicht. Das Parlament hat diesen Gemeinsamen Standpunkt ausdrücklich begrüßt.

Der Rat hat es jedoch bislang versäumt, einen endgültigen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen. Offiziell sind dafür zwar keine Gründe genannt worden, doch hängen diese eindeutig mit dem Wunsch einiger EU-Mitgliedstaaten zusammen, das EU-Waffenembargo gegen die Volksrepublik China aufzuheben. Das Europäische Parlament hat den Rat wiederholt aufgefordert, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, und jedes Mal hat der amtierende Ratsvorsitz versprochen, die erforderlichen Schritte einzuleiten, aber nichts unternommen. Derweil wird das Parlament und die Öffentlichkeit fast jede Woche mit Nachrichten konfrontiert, wonach europäische Unternehmen Waffengeschäfte mit Staaten machen, in die nach den Bestimmungen des Verhaltenskodex keine Waffen ausgeführt werden dürften, darunter Bolivien, der Tschad, Myanmar, Pakistan, Libyen und viele andere. Dies ist umso bedauerlicher, als es heute im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) und der entstehenden Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik immer häufiger zu militärischen, nichtmilitärischen oder humanitären EU-Auslandseinsätzen kommt, bei denen die Einsatzkräfte der EU leicht in eine Situation geraten können, in der sie mit Waffen bedroht werden, die von EU-Mitgliedstaaten geliefert wurden.

Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu ergreifen, um dieses Dilemma so rasch wie möglich zu lösen und sicherzustellen, dass der Gemeinsame Standpunkt unverzüglich angenommen wird?

Originalsprache der Anfrage: EN

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