Die Glaubwürdigkeit DER LINKEN verteidigen
Gemeinsame Erklärung von Ulla Jelpke (MdB DIE LINKE), Nele Hirsch (MdB DIE LINKE), Sahra Wagenknecht (MdEP GUE/NGL), Tobias Pflüger (MdEP GUE/NGL), Sabine Lösing (Mitglied im Parteivorstand DIE LINKE), Thies Gleiss (Mitglied im Parteivorstand DIE LINKE), 12. November 2007
Am Freitag, den 9. November 2007, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Neureglung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜG) verabschiedet.
Diese Neuregelung ist ein Anschlag auf die Pressefreiheit, denn sie lässt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten mit Informanten zu. Es wurde zweierlei Recht für Berufsgeheimnisträger geschaffen. Zwar dürfen Telefonate mit Geistlichen von der Polizei nicht mitgehört werden, dagegen darf die Telekommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten überwacht werden. Und vor allem führt das TKÜG die Vorratsdatenspeicherung in der BRD ein.
weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/4438912/
Am Freitag, den 9. November 2007, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Neureglung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜG) verabschiedet.
Diese Neuregelung ist ein Anschlag auf die Pressefreiheit, denn sie lässt das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten mit Informanten zu. Es wurde zweierlei Recht für Berufsgeheimnisträger geschaffen. Zwar dürfen Telefonate mit Geistlichen von der Polizei nicht mitgehört werden, dagegen darf die Telekommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten überwacht werden. Und vor allem führt das TKÜG die Vorratsdatenspeicherung in der BRD ein.
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Tobias Pflüger - 2007/11/12 14:33
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