Gegen diesen EU-Verfassungsentwurf: Aus friedenspolitischen, globalisierungskritischen und sozialen Gründen
Von Tobias Pflüger, leicht verändert erschienen in "Betrieb und Gewerkschaften", August 2004
Am 01.09.1939 überfiel Deutschland Polen, damit begann der zweite Weltkrieg. Aus Erinnerung an diesen Tag wird seither in Deutschland und Österreich der Antikriegstag bzw. der Weltfriedenstag begangen. Hauptträger der Aktionen waren und sind dabei Gewerkschaften und Friedensbewegung. Traditionell werden am Antikriegstag sowohl Themen mit historischem Bezug als auch aktuelle Themen im Bereich Krieg / Frieden behandelt. Dieses Jahr wird ein Gutteil der Veranstaltungen zum Antikriegstag im Zeichen des Protestes gegen den vorgelegten EU-Verfassungsentwurfs stehen. Am 17. und 18. Juni 2004 haben sich die EU-Regierungschefs auf einen - wiederum geänderten nun endgültigen - EU-Verfassungsentwurf geeinigt. Dieser soll noch im Laufe des Jahres wahrscheinlich am 29.Oktober 2004 in Rom feierlich unterzeichnet werden. Allerdings ist damit der Verfassungsentwurf noch nicht beschlossen, im Gegenteil, dann beginnt der Ratifizierungsprozess in den EU-Ländern. Das bedeutet, dass in immer mehr Ländern der EU Referenden über den Verfassungsentwurf stattfinden werden. Interessant ist, dass der französische Präsident Chirac und der britische Premierminister Blair für ihre Länder ebenfalls Referenden angekündigt haben. Die Form der Beteiligungen der jeweiligen Bevölkerungen ist von sehr unterschiedlicher Qualität: In einer Reihe von Ländern wird die Bevölkerung lediglich befragt (so genannte konsultative Referenden), in anderen wie Irland hat die Abstimmung bei der Bevölkerung rechtsverbindlichen Charakter. Anfangen mit dem Reigen der Referenden wird voraussichtlich Spanien.
Im Zentrum der Kritik
Nach einiger Vorlaufzeit gibt es inzwischen in Deutschland eine wachsende Bewegung gegen den vorgelegten EU-Verfassungsentwurf. Kritisiert werden insbesondere die militärischen und wirtschaftlichen Festlegungen im Verfassungsentwurf. Von zentraler Bedeutung sind hier vier Punkte: Erstens die in Artikel I-41 Absatz 3 (I-40 Absatz 3) festgeschriebene Aufrüstungsverpflichtung: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ihre militärischen Fähigkeiten regelmäßig zu verbessern“, zweitens dass EU-Parlament und der Europäische Gerichtshof expliztit aus der Kontrolle der Außen- und Militärpolitik ausgenommen sind, drittens der in Artikel III-309 (III-210) festgeschriebenen Ausweitung der Petersbergaufgaben mit weitreichenderen militärischen Interventionsmöglichkeiten bis hin zu reinen Kampfeinsätzen. Selbst Joschka Fischers unsäglicher Begriff von Abrüstungskriegen (militärische Aktionen und Kriege mit dem angeblichen Ziel der „Abrüstung“) findet sich im EU-Verfassungsentwurf wieder.
Von zentraler Bedeutung ist zudem die in Artikel III-312 (III-213) festgeschriebene „ständige strukturierte (militärische) Zusammenarbeit“. Die mit einem Zusatzprotokoll genau definiert wird. Wesentlich für den Wirtschaftsbereich ist die Festlegung des neoliberalen Wirtschaftsmodells z.B. in Artikel III-177 (III-69) , dort wird der „Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ festgeschrieben.
Die Teile des Verfassungsentwurfs
Der EU-Verfassungsvertrag besteht inzwischen aus sechs Teilen: Erstens „Allgemeine Bestimmungen“, zweitens die Grundrechtecharta, die im übrigen von einem zeitlich vorgeschalteten extra Grundrechtekonvent im Jahr 2000 erarbeitet wurde, drittens „Politiken und Arbeitsweise der Europäischen Union“ und viertens den „Schlussbestimmungen“. Neu ist, dass die Erläuterungen zu den Grundrechten expliziter Teil des EU-Verfassungsvertrages sind. Außerdem gibt es eine Reihe von sogenannten Protokollen, die Teil des EU-Verfassungsvertrages sind. Neu ist hier beispielsweise das Protokoll zur „ständigen strukturierten (militärischen) Zusammenarbeit“.
Gemeinhin wird behauptet, dass die Grundrechtecharta unverändert in den Verfassungsvertrag übernommen worden wäre. Dabei wird jedoch übersehen, dass wesentliche Veränderungen vorgenommen worden sind. Schon der vom Konvent verabschiedete Verfassungsentwurf enthielt drei neue Abschnitte bei den Schlussbestimmungen: II-112 Absatz 4 bis 6 (II-52 Absatz 4 bis 6) . Dort wurde festgeschrieben, dass die sozialen Rechte lediglich als Grundsätze zu verstehen sind. Dazu kommt noch dass diese Grundsätze „minderjustiziabel“ sein werden.
Faule Kompromisse
Im Grundrechtekonvent hatten sich Konservative und Sozialdemokraten darauf geeinigt, damit überhaupt einige sozialen Grundrechte Eingang in den Text finden konnten, ein für internationale Grundrechtskataloge völlig neues Recht, das Recht auf unternehmerische Freiheit als Artikel II-76 (II-16) der Grundrechtscharta aufzunehmen. Dieser faule Kompromiss wurde im Ergebnis der Verfassungskonventsberatung noch weiter verschlechtert, indem soziale Rechte zu bloßen Grundsätzen herabgesetzt wurden. Im Ergebnis der Regierungskonferenz kam es zu einer weiteren Verschlechterung: Dort wurde ein neuer Artikel, nämlich II-112 Absatz 7 (II-52 Absatz 7) aufgenommen. Jetzt sind auch noch die so genannten „Erläuterungen“, die ausschließlich von den Präsidien beider Konvente verfasst wurden, Teil des Verfassungsvertrags. Bei den „Erläuterungen“ handelt es sich nicht um technische Erklärungen der Grundrechte, sondern mit ihnen werden weitreichende Einschränkungen gerade sozialer Grundrechte fixiert. So wird für den nicht unwichtigen Artikel II-88 (II-28) „Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen“ in den Erläuterungen klargestellt, dass es ein grenzüberschreitendes Streikrecht in der Europäischen Union nicht geben kann und wird.
Hilfe für starke Gegenbewegung
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es aus friedenspolitischen, globalisierungskritischen und ganz klar auch sozialen Gründen dringend notwendig ist, sich gegen den EU-Verfassungsentwurf zu stellen und alles zu tun, um eine Verabschiedung zu verhindern. In Deutschland wird es – so richtig es wäre und wir werden es immer weiter fordern müssen - zumindest solange Gerhard Schröder Kanzler und Joschka Fischer Außenminister sind – kein Referendum über den EU-Verfassungsentwurf geben. Allerdings ist es von zentraler Bedeutung den neuen sozialen Bewegungen in den anderen EU-Ländern in denen Referenden stattfinden zu signalisieren, dass es in Deutschland eine starke Gegenbewegung gegen den vorgelegten EU-Verfassungsentwurf gibt. Von zentraler Bedeutung sind hier gewerkschaftliche Kreise. Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. und mein Abgeordnetenbüro stellen umfangreiche Materialiensammlungen zum Verfassungsentwurf bereit. Nähere Informationen unter: www.imi-online.de und www.tobias-pflueger.de email: tpflueger@europarl.eu.int
Anmerkung
Der Wortlaut wie die Zählung der Artikel findet nach der endgültigen konsolidierten Fassung als Ergebnis der Regierungskonferenz von Brüssel vom 18. Juni 2004 statt, die am 6. August 2004 unter dem Zeichen CIG 87/04 veröffentlicht wurde und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wird. Da die vorangegangenen inhaltlichen Auseinandersetzungen in der politischen Öffentlichkeit überwiegend nach der Fassung des Entwurfs des Europäischen Konvents vom 18. Juli 2003 und des vorläufig konsolidierten Textes der Regierungskonferenz (CIG 86/04) vom Juni 2004 erfolgt sind, werden die ursprünglichen Nummerierungen jeweils in Klammern benannt.
Der konsolidierte EU-Verfassungsvertragstext (CIG 87/04 - 349 Seiten) sowie die Protokolle und Anhänge (CIG 87/04 ADD 1 - 382 Seiten) und die Erklärungen und Erläuterungen (CIG 87/04 ADD 2 - 121 Seiten) sind im Internet auf der Seite des Rates abrufbar unter: http://ue.eu.int/cms3_applications/Applications/igc/doc_register.asp?lang=DE&cmsid=576
Am 01.09.1939 überfiel Deutschland Polen, damit begann der zweite Weltkrieg. Aus Erinnerung an diesen Tag wird seither in Deutschland und Österreich der Antikriegstag bzw. der Weltfriedenstag begangen. Hauptträger der Aktionen waren und sind dabei Gewerkschaften und Friedensbewegung. Traditionell werden am Antikriegstag sowohl Themen mit historischem Bezug als auch aktuelle Themen im Bereich Krieg / Frieden behandelt. Dieses Jahr wird ein Gutteil der Veranstaltungen zum Antikriegstag im Zeichen des Protestes gegen den vorgelegten EU-Verfassungsentwurfs stehen. Am 17. und 18. Juni 2004 haben sich die EU-Regierungschefs auf einen - wiederum geänderten nun endgültigen - EU-Verfassungsentwurf geeinigt. Dieser soll noch im Laufe des Jahres wahrscheinlich am 29.Oktober 2004 in Rom feierlich unterzeichnet werden. Allerdings ist damit der Verfassungsentwurf noch nicht beschlossen, im Gegenteil, dann beginnt der Ratifizierungsprozess in den EU-Ländern. Das bedeutet, dass in immer mehr Ländern der EU Referenden über den Verfassungsentwurf stattfinden werden. Interessant ist, dass der französische Präsident Chirac und der britische Premierminister Blair für ihre Länder ebenfalls Referenden angekündigt haben. Die Form der Beteiligungen der jeweiligen Bevölkerungen ist von sehr unterschiedlicher Qualität: In einer Reihe von Ländern wird die Bevölkerung lediglich befragt (so genannte konsultative Referenden), in anderen wie Irland hat die Abstimmung bei der Bevölkerung rechtsverbindlichen Charakter. Anfangen mit dem Reigen der Referenden wird voraussichtlich Spanien.
Im Zentrum der Kritik
Nach einiger Vorlaufzeit gibt es inzwischen in Deutschland eine wachsende Bewegung gegen den vorgelegten EU-Verfassungsentwurf. Kritisiert werden insbesondere die militärischen und wirtschaftlichen Festlegungen im Verfassungsentwurf. Von zentraler Bedeutung sind hier vier Punkte: Erstens die in Artikel I-41 Absatz 3 (I-40 Absatz 3) festgeschriebene Aufrüstungsverpflichtung: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ihre militärischen Fähigkeiten regelmäßig zu verbessern“, zweitens dass EU-Parlament und der Europäische Gerichtshof expliztit aus der Kontrolle der Außen- und Militärpolitik ausgenommen sind, drittens der in Artikel III-309 (III-210) festgeschriebenen Ausweitung der Petersbergaufgaben mit weitreichenderen militärischen Interventionsmöglichkeiten bis hin zu reinen Kampfeinsätzen. Selbst Joschka Fischers unsäglicher Begriff von Abrüstungskriegen (militärische Aktionen und Kriege mit dem angeblichen Ziel der „Abrüstung“) findet sich im EU-Verfassungsentwurf wieder.
Von zentraler Bedeutung ist zudem die in Artikel III-312 (III-213) festgeschriebene „ständige strukturierte (militärische) Zusammenarbeit“. Die mit einem Zusatzprotokoll genau definiert wird. Wesentlich für den Wirtschaftsbereich ist die Festlegung des neoliberalen Wirtschaftsmodells z.B. in Artikel III-177 (III-69) , dort wird der „Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ festgeschrieben.
Die Teile des Verfassungsentwurfs
Der EU-Verfassungsvertrag besteht inzwischen aus sechs Teilen: Erstens „Allgemeine Bestimmungen“, zweitens die Grundrechtecharta, die im übrigen von einem zeitlich vorgeschalteten extra Grundrechtekonvent im Jahr 2000 erarbeitet wurde, drittens „Politiken und Arbeitsweise der Europäischen Union“ und viertens den „Schlussbestimmungen“. Neu ist, dass die Erläuterungen zu den Grundrechten expliziter Teil des EU-Verfassungsvertrages sind. Außerdem gibt es eine Reihe von sogenannten Protokollen, die Teil des EU-Verfassungsvertrages sind. Neu ist hier beispielsweise das Protokoll zur „ständigen strukturierten (militärischen) Zusammenarbeit“.
Gemeinhin wird behauptet, dass die Grundrechtecharta unverändert in den Verfassungsvertrag übernommen worden wäre. Dabei wird jedoch übersehen, dass wesentliche Veränderungen vorgenommen worden sind. Schon der vom Konvent verabschiedete Verfassungsentwurf enthielt drei neue Abschnitte bei den Schlussbestimmungen: II-112 Absatz 4 bis 6 (II-52 Absatz 4 bis 6) . Dort wurde festgeschrieben, dass die sozialen Rechte lediglich als Grundsätze zu verstehen sind. Dazu kommt noch dass diese Grundsätze „minderjustiziabel“ sein werden.
Faule Kompromisse
Im Grundrechtekonvent hatten sich Konservative und Sozialdemokraten darauf geeinigt, damit überhaupt einige sozialen Grundrechte Eingang in den Text finden konnten, ein für internationale Grundrechtskataloge völlig neues Recht, das Recht auf unternehmerische Freiheit als Artikel II-76 (II-16) der Grundrechtscharta aufzunehmen. Dieser faule Kompromiss wurde im Ergebnis der Verfassungskonventsberatung noch weiter verschlechtert, indem soziale Rechte zu bloßen Grundsätzen herabgesetzt wurden. Im Ergebnis der Regierungskonferenz kam es zu einer weiteren Verschlechterung: Dort wurde ein neuer Artikel, nämlich II-112 Absatz 7 (II-52 Absatz 7) aufgenommen. Jetzt sind auch noch die so genannten „Erläuterungen“, die ausschließlich von den Präsidien beider Konvente verfasst wurden, Teil des Verfassungsvertrags. Bei den „Erläuterungen“ handelt es sich nicht um technische Erklärungen der Grundrechte, sondern mit ihnen werden weitreichende Einschränkungen gerade sozialer Grundrechte fixiert. So wird für den nicht unwichtigen Artikel II-88 (II-28) „Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen“ in den Erläuterungen klargestellt, dass es ein grenzüberschreitendes Streikrecht in der Europäischen Union nicht geben kann und wird.
Hilfe für starke Gegenbewegung
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es aus friedenspolitischen, globalisierungskritischen und ganz klar auch sozialen Gründen dringend notwendig ist, sich gegen den EU-Verfassungsentwurf zu stellen und alles zu tun, um eine Verabschiedung zu verhindern. In Deutschland wird es – so richtig es wäre und wir werden es immer weiter fordern müssen - zumindest solange Gerhard Schröder Kanzler und Joschka Fischer Außenminister sind – kein Referendum über den EU-Verfassungsentwurf geben. Allerdings ist es von zentraler Bedeutung den neuen sozialen Bewegungen in den anderen EU-Ländern in denen Referenden stattfinden zu signalisieren, dass es in Deutschland eine starke Gegenbewegung gegen den vorgelegten EU-Verfassungsentwurf gibt. Von zentraler Bedeutung sind hier gewerkschaftliche Kreise. Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. und mein Abgeordnetenbüro stellen umfangreiche Materialiensammlungen zum Verfassungsentwurf bereit. Nähere Informationen unter: www.imi-online.de und www.tobias-pflueger.de email: tpflueger@europarl.eu.int
Anmerkung
Der Wortlaut wie die Zählung der Artikel findet nach der endgültigen konsolidierten Fassung als Ergebnis der Regierungskonferenz von Brüssel vom 18. Juni 2004 statt, die am 6. August 2004 unter dem Zeichen CIG 87/04 veröffentlicht wurde und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wird. Da die vorangegangenen inhaltlichen Auseinandersetzungen in der politischen Öffentlichkeit überwiegend nach der Fassung des Entwurfs des Europäischen Konvents vom 18. Juli 2003 und des vorläufig konsolidierten Textes der Regierungskonferenz (CIG 86/04) vom Juni 2004 erfolgt sind, werden die ursprünglichen Nummerierungen jeweils in Klammern benannt.
Der konsolidierte EU-Verfassungsvertragstext (CIG 87/04 - 349 Seiten) sowie die Protokolle und Anhänge (CIG 87/04 ADD 1 - 382 Seiten) und die Erklärungen und Erläuterungen (CIG 87/04 ADD 2 - 121 Seiten) sind im Internet auf der Seite des Rates abrufbar unter: http://ue.eu.int/cms3_applications/Applications/igc/doc_register.asp?lang=DE&cmsid=576
frederic - 2004/12/30 17:20
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