Pflüger: EU-Verfassung nicht ratifiziert

Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt Online, 13.01.2005

BRÜSSEL/TÜBINGEN (tol). Auf der Titelseite der heutigen Ausgabe der "Südwestpresse" wird die Behauptung aufgestellt, das Europäische Parlament habe am Mittwoch "die erste EU-Verfassung ratifiziert". Dies entspreche nicht den Tatsachen, so der parteilose Tübinger EU-Abgeordnete Tobias Pflüger. Richtig sei vielmehr, dass das Europäische Parlament am Mittwoch einem Bericht zugestimmt habe, indem aufgefordert wird, dem EU-Verfassungsvertrag zuzustimmen.

Das Europäische Parlament dagegen habe keinerlei Kompetenzen, um den EU-Verfassungsvertrag zu ratifizieren. Der Ratifikationsprozess finde in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Nur wenn der EU-Verfassungsvertrag in allen Mitgliedstaaten die notwendigen Mehrheiten finde - sei es in einem Referendum oder wie in der Bundesrepublik mit 2/3 Mehrheit der Stimmen in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird - könne dieser neue EU-Vertrag in Kraft treten.

Dies sei auch wichtig vor dem Hintergrund heftiger Kritik am EU-Verfassungsvertrag in den einzelnen Mitgliedstaaten, so Pflüger. Insbesondere in Frankreich, wo in diesem Frühsommer per Referendum entschieden werde, seien Umfragen zufolge immer mehr Menschen skeptisch, ob dieser neue Vertrag wirklich eine Zukunft für ein demokratisches, soziales und ziviles Europa schaffe.

Auf zwei besonders schwerwiegende Mängel des EU-Verfassungsvertrages weist Pflüger hin: Zum einen werde die vertragliche Militarisierung der EU festgehalten, die in Artikel I-41 Abs. 3 in einer Aufrüstungsverpflichtung gipfele: "Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern", heiße es da wohl weltweit einmalig für eine Verfassung.

Zum anderen würden neoliberale Wirtschaftsprinzipien festgeschrieben. So heiße es in Artikel III-177: Die Wirtschafts- und Währungspolitik ist "dem Grundsatz einer freien Marktwirtschaft mit offen Wettbewerb verpflichtet". Ein Sozialstaatsgebot, wie im deutschen Grundgesetz, finde sich dagegen nicht. Dies seien zwei wesentliche Gründe für Pflüger, diesen Vertrag abzulehnen.

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