Zeit zu handeln: Lebensrecht von Luftpassagieren schützen Einstweilige Anordnung gegen das Luftsicherheitsgesetz erwirken!
Presseerklärung - 20.Jan.2005 - Tobias Pflüger
Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist seit dem 15. Januar das "Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben - Luftsicherheitsgesetz" in Kraft.
Dieses Gesetz sieht in § 14 Abs. 3 vor, dass der Verteidigungsminister Passagierflugzeuge abschießen lassen kann, "wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und dies das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist."
weiter:
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/481793/
Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist seit dem 15. Januar das "Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben - Luftsicherheitsgesetz" in Kraft.
Dieses Gesetz sieht in § 14 Abs. 3 vor, dass der Verteidigungsminister Passagierflugzeuge abschießen lassen kann, "wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und dies das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist."
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Tobias Pflüger - 2005/01/20 23:19
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