André Shepherd hat ein Recht auf Asyl!

Brief zur Unterstützung des US -Kriegsdienstverweigerers André Shepherd, 26. November 2008

Mit diesem Brief unterstütze ich den Asylantrag von André Shepherd und fordere das Bundesamt für Migration und die Verwaltungsgerichte auf, den offensichtlich berechtigten Antrag auf Asyl zu akzeptieren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2005 über die völkerrechtliche Qualität des Irakkrieges entschieden: Gegen diesen Krieg "bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht. Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen."

Nach der Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union besteht damit ein Anspruch auf Asyl. Denn André Shepherd droht "Strafverfolgung und Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes bei dem der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die unter die Ausschlussklauseln des Artikels 12 Absatz 2 fallen."
Der Irakkrieg ist ein Verbrechen. Ein Verbrechen gegen Menschen, gegen den Frieden und gegen das Völkerrecht.
Ich wünsche André Shephard viel Erfolg und hoffe, dass seine mutige Entscheidung nur ein Anfang ist. André Shephard ist nur einer von vielen, die ihrem Kriegseinsatz ein Ende machen wollen. Ich hoffe auf weitere Verweigerer dieses Krieges.

Das noch bestehende bundesdeutsche Asylrecht und die EU-Qualifizierungsrichtlinie zeigen einen Weg auf, wie Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund anerkannt werden kann.
Tobias Pflüger, MdEP
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Die ausführliche Begründung und Fotos von André Shepherd und weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter www.mc-network.de und www.Connection-eV.de

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