Entschließungsantrag zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte
eingereicht am 1.12.08 im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger und Willy Meyer Pleite
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte – Scheitern des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und den Verhaltenskodex in ein rechtsverbindliches Instrument umzuwandeln – Notwendigkeit einer Kontrolle des Waffenvermittlungsgeschäfts
B6 0622/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte – Scheitern des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und den Verhaltenskodex in ein rechtsverbindliches Instrument umzuwandeln – Notwendigkeit einer Kontrolle des Waffenvermittlungsgeschäfts
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenexporte im Jahre 2008 zehn Jahre alt geworden ist,
B. in der Erwägung, dass vor mehr als zwei Jahren, am 30. Juni 2005, die Arbeitsgruppe des Rates zu Waffen (COARM) sich als Ergebnis eines sorgfältigen Prozesses zur Überarbeitung des Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte auf technischer Ebene auf einen Text für einen Gemeinsamen Standpunkt geeinigt hatte mit dem Ziel, den Verhaltenskodex zu einem effizienten Instrument zur Kontrolle von Waffenexporten aus dem Hoheitsgebiet der EU und von EU-Unternehmen umzugestalten,
C. in der Erwägung, dass die EU zwischenzeitlich zum weltweit führenden Waffenexporteur geworden ist,
D. in der Erwägung, dass Waffenexporte von EU-Mitgliedstaaten in mehreren Gebieten der Welt für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsführung eingesetzt werden,
E. in der Erwägung, dass durch eine Annahme dieses Gemeinsamen Standpunktes der Verhaltenskodex für alle EU-Mitgliedstaaten zu einem rechtsverbindlichen Kontrollinstrument in Bezug auf Waffenexporte wird,
F. in der Erwägung, dass trotz wiederholter Aufforderung durch das Europäische Parlament der Europäische Rat seit 2005 diesen Gemeinsamen Standpunkt auf politischer Ebene nicht angenommen hat und damit das Problem ungelöst im Raume stehen lässt,
G. in der Erwägung, dass dieses Thema aufgrund einer Reihe von Entwicklungen erneut zu einem Dringlichkeitsthema geworden ist:
– mehrere Initiativen zur Angleichung der jeweiligen einzelstaatlichen Politik der Waffenbeschaffung sowie innergemeinschaftliche Transfers und Verkäufe von Waffen;
– erneutes Interesse an einer Kontrolle der Auswirkungen der Waffenvermittlungstätigkeit insbesondere seit Inkrafttreten der EU-Luftverkehrssicherheitsbestimmungen in Bezug auf die Tätigkeiten von Luftfrachtgesellschaften,
1. bekräftigt energisch seine Kritik an der derzeitigen politischen Sackgasse in Bezug auf die Nichtannahme dieses Gemeinsamen Standpunktes vor dem Hintergrund des zehnten Jahrestages des Verhaltenskodex;
2. fordert, dass der französische EU-Ratsvorsitz dieses Problem dadurch löst, dass er gewährleistet, dass der Gemeinsame Standpunkt noch vor Ablauf dieser Ratspräsidentschaft angenommen wird;
3. fordert jene EU-Mitgliedstaaten, die sich einem rechtsverbindlichen Verhaltenskodex widersetzen, auf, ihren Standpunkt zu überdenken;
4. bekundet seine Besorgnis über die zunehmenden Exporte von Mehrzweckgütern durch EU-Mitgliedstaaten;
5. bekräftigt, dass parallel zur Annahme des Gemeinsamen Standpunktes u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden sollten:
a) Verhinderung unverantwortlicher Waffentransfers durch eine strikte Anwendung der Kriterien des Verhaltenskodex sowohl auf Unternehmen als auch auf die nationalen Streitkräfte;
b) Verbesserung und Anwendung der Vermittlungskontrollen; Vorbeugung des illegalen Waffenhandels auf dem Luft- und auf dem Seeweg;
c) umgehende Ermittlungen in Bezug auf jüngste Behauptungen über Verstöße gegen Waffenembargos;
d) Verhinderung des Weiterverkaufs von Waffen, die im Laufe von ESVP- und SSR-Operationen und anderen EU-Initiativen zusammengetragen wurden, an private Vermittler sowie Unterbindung ihres anschließenden Transfers in andere Regionen mit gewalttätigen Konflikten oder Spannungen;
e) Verbesserung der Transparenz und der Qualität der Daten, die von den EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Jahresbericht über den Verhaltenskodex bereitgestellt werden;
6. fordert die Einstellung aller EU-Waffenexporte;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger und Willy Meyer Pleite
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte – Scheitern des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und den Verhaltenskodex in ein rechtsverbindliches Instrument umzuwandeln – Notwendigkeit einer Kontrolle des Waffenvermittlungsgeschäfts
B6 0622/2008
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte – Scheitern des Rates, den Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen und den Verhaltenskodex in ein rechtsverbindliches Instrument umzuwandeln – Notwendigkeit einer Kontrolle des Waffenvermittlungsgeschäfts
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenexporte im Jahre 2008 zehn Jahre alt geworden ist,
B. in der Erwägung, dass vor mehr als zwei Jahren, am 30. Juni 2005, die Arbeitsgruppe des Rates zu Waffen (COARM) sich als Ergebnis eines sorgfältigen Prozesses zur Überarbeitung des Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte auf technischer Ebene auf einen Text für einen Gemeinsamen Standpunkt geeinigt hatte mit dem Ziel, den Verhaltenskodex zu einem effizienten Instrument zur Kontrolle von Waffenexporten aus dem Hoheitsgebiet der EU und von EU-Unternehmen umzugestalten,
C. in der Erwägung, dass die EU zwischenzeitlich zum weltweit führenden Waffenexporteur geworden ist,
D. in der Erwägung, dass Waffenexporte von EU-Mitgliedstaaten in mehreren Gebieten der Welt für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsführung eingesetzt werden,
E. in der Erwägung, dass durch eine Annahme dieses Gemeinsamen Standpunktes der Verhaltenskodex für alle EU-Mitgliedstaaten zu einem rechtsverbindlichen Kontrollinstrument in Bezug auf Waffenexporte wird,
F. in der Erwägung, dass trotz wiederholter Aufforderung durch das Europäische Parlament der Europäische Rat seit 2005 diesen Gemeinsamen Standpunkt auf politischer Ebene nicht angenommen hat und damit das Problem ungelöst im Raume stehen lässt,
G. in der Erwägung, dass dieses Thema aufgrund einer Reihe von Entwicklungen erneut zu einem Dringlichkeitsthema geworden ist:
– mehrere Initiativen zur Angleichung der jeweiligen einzelstaatlichen Politik der Waffenbeschaffung sowie innergemeinschaftliche Transfers und Verkäufe von Waffen;
– erneutes Interesse an einer Kontrolle der Auswirkungen der Waffenvermittlungstätigkeit insbesondere seit Inkrafttreten der EU-Luftverkehrssicherheitsbestimmungen in Bezug auf die Tätigkeiten von Luftfrachtgesellschaften,
1. bekräftigt energisch seine Kritik an der derzeitigen politischen Sackgasse in Bezug auf die Nichtannahme dieses Gemeinsamen Standpunktes vor dem Hintergrund des zehnten Jahrestages des Verhaltenskodex;
2. fordert, dass der französische EU-Ratsvorsitz dieses Problem dadurch löst, dass er gewährleistet, dass der Gemeinsame Standpunkt noch vor Ablauf dieser Ratspräsidentschaft angenommen wird;
3. fordert jene EU-Mitgliedstaaten, die sich einem rechtsverbindlichen Verhaltenskodex widersetzen, auf, ihren Standpunkt zu überdenken;
4. bekundet seine Besorgnis über die zunehmenden Exporte von Mehrzweckgütern durch EU-Mitgliedstaaten;
5. bekräftigt, dass parallel zur Annahme des Gemeinsamen Standpunktes u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden sollten:
a) Verhinderung unverantwortlicher Waffentransfers durch eine strikte Anwendung der Kriterien des Verhaltenskodex sowohl auf Unternehmen als auch auf die nationalen Streitkräfte;
b) Verbesserung und Anwendung der Vermittlungskontrollen; Vorbeugung des illegalen Waffenhandels auf dem Luft- und auf dem Seeweg;
c) umgehende Ermittlungen in Bezug auf jüngste Behauptungen über Verstöße gegen Waffenembargos;
d) Verhinderung des Weiterverkaufs von Waffen, die im Laufe von ESVP- und SSR-Operationen und anderen EU-Initiativen zusammengetragen wurden, an private Vermittler sowie Unterbindung ihres anschließenden Transfers in andere Regionen mit gewalttätigen Konflikten oder Spannungen;
e) Verbesserung der Transparenz und der Qualität der Daten, die von den EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Jahresbericht über den Verhaltenskodex bereitgestellt werden;
6. fordert die Einstellung aller EU-Waffenexporte;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Tobias Pflüger - 2008/12/08 13:40
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