Kein Recht zum Töten

Pressebericht in Junge Welt, 22.01.2009

Anhörung zur Kriegsdienstverweigerung im Europäischen Parlament
Von Rainer Rupp

Auf Initiative von Tobias Pflüger, Mitglied des Europäischen Parlaments, fand in Brüssel am Donnerstag im Unterausschuß für Sicherheit und Verteidigung eine öffentliche Anhörung zum Thema »Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen« statt. Hintergrund ist die Tatsache, daß im Großteil der EU-Mitgliedsländer diesbezüglich eine völlig unterschiedliche Rechtslage herrscht. Neben dem alternativen Friedensnobelpreisträger Johan Galtung, der sich der Verweigerung aus Gewissensgründen widmete, verglich Andreas Speck von der Internationale der Kriegsdienstgegner in London die Rechtsrahmen und Verfahren in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Peter Rowe, Juraprofessor an der Universität von Lancaster, referierte über »rechtswidrige Befehle und die Rechte von Soldaten«. Galtung drehte zu Beginn die Beweislast einfach um: Nicht die Soldaten hätten zu beweisen, weshalb sie aus Gewissensgründen verweigern, sondern der Staat habe sie vom Gegenteil zu überzeugen. Die Beweislast liege bei jenen, die meinen, es gäbe für Soldaten ein Recht zu töten.

Die meisten EU-Mitgliedsländer beteiligen sich derzeit an Interventionskriegen. Dort werden in der Regel Berufssoldaten eingesetzt. Aber lediglich in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien haben sie das Recht, aus Gewissensgründen den Einsatz zu verweigern, zum Beispiel bei begründetem Verdacht, daß ein illegaler Angriffskrieg geführt wird. Genau hier will Pflüger den Hebel ansetzen. Es gelte, »auch die Berufssoldaten zu unterstützen, die sich nicht an illegalen, völkerrechtswidrigen Einsätzen beteiligen wollen«, so Pflüger.


Studie zur Kriegsdienstverweigerung in der EU und den Kandidatenländern in englisch mit deutscher Einleitung gegen Porto bei: Regionalbüro Tobias Pflüger, Hechinger Str. 203, 72072 Tübingen, mail@tobias-­pflueger.de, http://www.wri-irg.org/pdf/eu-rtba2008update-en.pdf

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