Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran
Entschließungsantrag - 02.03.2005
eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger, Willy Meyer, Vittorio Emanuele Agnoletto und Umberto Guidoni
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran
PE 356.338v01-00
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B6‑0182/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur atomaren Abrüstung, insbesondere seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zur Sitzung des vorbereitenden Ausschusses im Mai 2004 zur Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV),
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass atomare Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen Fragen sind, die grundsätzlich zusammenhängen und einander bedingen; in der Erwägung, dass beide Prozesse miteinander einhergehen müssen und dass ein systematischer und fortschreitender Prozess der atomaren Abrüstung dringend erforderlich ist,
B. in der Erwägung, dass alle Vertragsstaaten gemäß Artikel VI des NVV verpflichtet sind, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“,
C. in der Erwägung, dass die Konferenz der Vertragsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags im Jahr 2000 die Abrüstungskonferenz aufgefordert hat, ein geeignetes unterstützendes Gremium einzusetzen, das ein Mandat für die Behandlung von Fragen der nuklearen Abrüstung besitzt, wie in Punkt 4 des 13 Punkte umfassenden Papiers zu Artikel VI des NVV, das die NVV-Konferenz 2000 angenommen hat, festgelegt ist,
D. in der Erwägung, dass die Abrüstungskonferenz das geforderte Gremium nicht innerhalb von drei Jahren nach der Überprüfungskonferenz geschaffen hat und auch gegenwärtig nichts in diese Richtung unternimmt,
E. in der Erwägung, dass der Prozess der multilateralen Abrüstung unterbrochen wurde und wiederbelebt werden muss; in der Erwägung, dass UN-Generalsekretär Kofi Annan eine internationale Konferenz zu Abrüstungsfragen, einschließlich allen Formen der nuklearen Bedrohung, vorgeschlagen hat,
F. besorgt darüber, dass der Einsatz von Kernwaffen eine verstärkte Rolle in den Militärstrategien der Staaten, insbesondere der Vereinigten Staaten und Russlands, spielt,
G. in der Erwägung, dass alle EU-Staaten dem Nichtverbreitungsvertrag angehören und dass zwei EU-Mitgliedstaaten Kernwaffenstaaten im Sinne des NVV sind,
H. in der Erwägung, dass der NVV der am breitesten akzeptierte Vertrag über Rüstungskontrolle ist und dass ihm 187 Staaten angehören,
I. in der Erwägung, dass die Demokratische Volksrepublik Korea am 10. Februar erklärt hat, sie sei im Besitz von Atomwaffen; in der Erwägung, dass die Verhandlungen zwischen der Demokratischen Volksrepublik Korea, China, Russland, Japan, Südkorea und den Vereinigten Staaten ausgesetzt wurden; in der Erwägung, dass die Demokratische Volksrepublik Korea erklärt hat, sie sei bereit, bis Ende des Jahres an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine Vereinbarung zu unterzeichnen,
J. in der Erwägung, dass das Nuklearprogramm des Iran Anlass zur Sorge gibt,
K. in der Erwägung, dass die IAEO bestätigt hat, dass der Iran freiwillig alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Aufbereitung von Nuklearmaterial eingestellt hat; in der Erwägung, dass der Direktor der IAEO, Mohammed El Baradei, am 28. Februar 2005 die Zusammenarbeit des Iran mit der IAEO positiv bewertet hat,
L. in Erwägung der Vereinbarung, die nach Gesprächen mit Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich sowie mit Unterstützung des Hohen Vertreters am 15. November 2994 mit dem Iran erzielt wurde; in Erwägung der Verhandlungen über eine langfristige Regelung, die objektive Garantien dafür liefern soll, dass das Nuklearprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient,
M. in Erwägung der neuen Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die auf dem Europäischen Rat von Brüssel am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, sowie des Gemeinsamen Standpunkts zur weltweiten Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln; in dem Bedauern, dass die Notwendigkeit der atomaren Abrüstung in diesen strategischen Dokumenten der EU nicht ausreichend berücksichtigt wird,
N. unter Hinweis auf das Dokument „Europäische Verteidigung“ des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien, in dem die Möglichkeit eines Atomschlags zur Zerstörung von Massenvernichtungswaffen nicht ausgeschlossen wird,
Stärkung des NVV
1. bekräftigt seine Position, dass der Nichtverbreitungsvertrag von ausschlaggebender Bedeutung für die Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen ist und dass deshalb alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden sollten, um den Vertrag in allen Aspekten umzusetzen;
2. ist fest davon überzeugt, dass die atomare Abrüstung einen erheblichen Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Stabilität weltweit leisten wird; fordert die EU auf, die von UN-Generalsekretär Kofi Annan und dem Direktor der IAEO, Mohammed El Baradei, vorgeschlagene neue internationale Initiative zur Abrüstung und insbesondere zur neuen atomaren Bedrohung zu unterstützen, in der darauf hingewiesen wird, dass die nukleare Abrüstung durch erklärte ebenso wie nicht erklärte Kernwaffenstaaten sichergestellt werden muss;
3. bekräftigt seine Forderung an alle betroffenen Staaten, die Entwicklung neuer Generationen nuklearer Gefechtsfeldwaffen endgültig einzustellen; fordert die USA auf, die Situation bezüglich der Menge und der strategischen Zielsetzung ihrer auf europäischen Stützpunkten stationierten taktischen Nukleararsenale klarzustellen und einen Zeitplan für deren vollständigen Abbau vorzulegen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Frage der atomaren Abrüstung zu einem ständigen Gegenstand des Dialogs im Rahmen der transatlantischen Partnerschaft sowie des Dialogs mit Russland zu machen;
4. fordert die Mitgliedstaaten, die Atomwaffen besitzen, auf, die quantitative und qualitative Verbesserung, Entwicklung, Herstellung und Lagerung nuklearer Sprengköpfe und ihrer Trägersysteme einzustellen; fordert diese Staaten auf, neue Initiativen einzuleiten, damit Verhandlungen zwischen den Atommächten aufgenommen werden, die darauf abzielen, den weiteren Abbau von Atomwaffen zu fördern;
5. betont, wie wichtig und dringend die unverzügliche und bedingungslose Unterzeichnung und Ratifizierung im Einklang mit dem verfassungsmäßigen Verfahren ist, damit der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen möglichst rasch in Kraft treten kann; fordert den Rat und die Kommission auf, hierauf in ihrem Dialog mit jenen Partnerstaaten zu beharren, die den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen noch nicht ratifiziert haben wie die Vereinigten Staaten, China, Pakistan und Israel;
6. fordert alle Staaten auf, das Moratorium für Tests von Atomwaffen bzw. jeder anderer Art von Atomtests aufrecht zu erhalten und alles zu unterlassen, was den Vertrag gefährden könnte;
7. fordert alle Staaten auf, die Umsetzung der praktischen Schritte in Richtung auf systematische Anstrengungen zur atomaren Abrüstung zu beschleunigen, die auf der Überprüfungskonferenz der Vertragsstaaten des NVV im Jahr 2000 vereinbart wurden;
8. betont, wie wichtig es ist, die Arsenale an strategischen Atomwaffen zu reduzieren und keine neuen Arten von Atomwaffen zu entwickeln sowie den Stellenwert von Atomwaffen in den Sicherheitskonzepten der Kernwaffenstaaten zu reduzieren;
9. fordert die Mitgliedstaaten, die über Atomwaffen verfügen, auf, sich gemeinsam darauf zu einigen, Atomwaffen nicht als erste einzusetzen oder gegenüber Staaten, die keine Atomwaffen besitzen, nicht mit ihrem Einsatz zu drohen;
10. fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer, die der Abrüstungskonferenz angehören, auf, ihre Anstrengungen zur möglichst raschen Schaffung eines unterstützenden Gremiums für nukleare Abrüstung zu intensivieren;
11. begrüßt den von 25 Nobelpreisträgern unterzeichneten Aufruf, in dem die Regierungen der Vereinigten Staaten, Russlands, Chinas, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, Indiens, Pakistans, Israels und Nordkoreas aufgefordert werden, Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen, um die Einsatzfähigkeit der Kernwaffensysteme weiter zu reduzieren und damit die Gefahr einer nuklearen Katastrophe zu verringern;
12. erklärt erneut seine Unterstützung für die internationale Kampagne der Bürgermeister – initiiert von den Bürgermeistern Hiroshimas und Nagasakis – zur nuklearen Abrüstung und empfiehlt der internationalen Gemeinschaft, das im Rahmen dieser Kampagne aufgestellte „Project Vision 2020“ sorgfältig in Erwägung zu ziehen, das einen Zeitplan für die Abschaffung aller Kernwaffen bis 2020 nahelegt;
13. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, dem Ratsvorsitz das Mandat zu erteilen, in New York die Einberufung einer internationalen Konferenz vorzuschlagen, auf der die Verfahren erörtert werden, die zur Umsetzung dieses Projekts notwendig sind, und fordert, dass in eine solche Konferenz so viele – erklärte ebenso wie nicht erklärte – Kernwaffenstaaten wie möglich einbezogen werden;
14. fordert Israel, Indien und Pakistan auf, dem NVV beizutreten;
15. fordert alle Staaten, insbesondere die Kernwaffenstaaten, auf, andere Staaten, die möglicherweise in den Besitz von Atomwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern zu gelangen versuchen, vor allem solche, die nicht Parteien des Nichtverbreitungsvertrags sind, nicht zu unterstützen oder zu ermutigen;
Demokratische Volksrepublik Korea und Iran
16. fordert, dass alle politischen und diplomatischen Möglichkeiten geprüft werden, um eine friedliche Beilegung des Konflikts im Zusammenhang mit der Verbreitung von Nuklearwaffen zu gewährleisten; ist besorgt über die Drohung, dass die Regierung der USA dazu auch militärische Mittel einsetzen könnte;
17. spricht sich gegen jeden willkürlichen Einsatz von Gewalt aus und verweist darauf, dass die Androhung oder der Einsatz von Gewalt in den internationalen Beziehungen gemäß der UN-Charta einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt;
18. fordert die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea nachdrücklich auf, ihre Entscheidung zur Entwicklung von Atomwaffen zurückzunehmen und sich wieder an den Sechs-Parteien-Gesprächen zu beteiligen;
19. fordert die Demokratische Volksrepublik Korea auf, ihre Nukleararsenale abzubauen und eine internationale Kontrolle ihrer Nuklearaktivitäten durch die IAEO zuzulassen;
20. unterstützt die Verhandlungen der Europäischen Union mit dem Iran; fordert die iranische Regierung auf, eine internationale Kontrolle ihrer Nuklearaktivitäten durch die IAEO zuzulassen;
Konferenz zur Überprüfung des NVV
21. fordert den Luxemburger Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten auf, ihren gemeinsamen Standpunkt, wonach die Integrität des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen in vollem Umfang gewahrt werden muss, zu untermauern;
22. fordert den Luxemburger Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten auf, klare Zusagen für die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung konkreter Projekte abzugeben, die von multilateralen Organisationen wie der IAEO durchgeführt werden, bzw. die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aufzustocken;
23. fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt zu der Konferenz zur Überprüfung des NVV zu vereinbaren und koordiniert und konstruktiv vorzugehen; fordert den Rat auf, neuen Initiativen zur atomaren Abrüstung und zur Neubelebung der Abrüstungskonferenz besondere Bedeutung beizumessen; verweist auf das gemeinsame Ziel der EU, das in der Strategie gegen Massenvernichtungswaffen festgelegt ist, nämlich die Förderung der Rolle des VN-Sicherheitsrates und der Ausbau des Fachwissens im Sicherheitsrat, um der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen entgegenzutreten; fordert den Rat auf, auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV entsprechend aufzutreten;
24. beschließt, eine offizielle Delegation für die Teilnahme an der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags einzusetzen;
25. fordert den Rat und die Kommission auf, ihm bis Juni 2005 einen Fortschrittsbericht zu den Ergebnissen der Konferenz zur Vorbereitung des Nichtverbreitungsvertrags vorzulegen;
26. betont, dass den negativen Auswirkungen der gewaltsamen Lösung von Konflikten sowie Selbstzufriedenheit angesichts der Gefahren durch langfristige Erziehungs- und Bildungsprogramme, vor allem für die jüngere Generation, entgegengetreten werden muss;
27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Demokratischen Volksrepublik Korea, Russlands, Chinas, Japans, Südkoreas, des Iran, Israels, Indiens, Pakistans und der USA sowie dem Direktor der IAEO und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.
eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger, Willy Meyer, Vittorio Emanuele Agnoletto und Umberto Guidoni
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran
PE 356.338v01-00
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B6‑0182/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur atomaren Abrüstung, insbesondere seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zur Sitzung des vorbereitenden Ausschusses im Mai 2004 zur Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV),
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass atomare Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen Fragen sind, die grundsätzlich zusammenhängen und einander bedingen; in der Erwägung, dass beide Prozesse miteinander einhergehen müssen und dass ein systematischer und fortschreitender Prozess der atomaren Abrüstung dringend erforderlich ist,
B. in der Erwägung, dass alle Vertragsstaaten gemäß Artikel VI des NVV verpflichtet sind, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“,
C. in der Erwägung, dass die Konferenz der Vertragsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags im Jahr 2000 die Abrüstungskonferenz aufgefordert hat, ein geeignetes unterstützendes Gremium einzusetzen, das ein Mandat für die Behandlung von Fragen der nuklearen Abrüstung besitzt, wie in Punkt 4 des 13 Punkte umfassenden Papiers zu Artikel VI des NVV, das die NVV-Konferenz 2000 angenommen hat, festgelegt ist,
D. in der Erwägung, dass die Abrüstungskonferenz das geforderte Gremium nicht innerhalb von drei Jahren nach der Überprüfungskonferenz geschaffen hat und auch gegenwärtig nichts in diese Richtung unternimmt,
E. in der Erwägung, dass der Prozess der multilateralen Abrüstung unterbrochen wurde und wiederbelebt werden muss; in der Erwägung, dass UN-Generalsekretär Kofi Annan eine internationale Konferenz zu Abrüstungsfragen, einschließlich allen Formen der nuklearen Bedrohung, vorgeschlagen hat,
F. besorgt darüber, dass der Einsatz von Kernwaffen eine verstärkte Rolle in den Militärstrategien der Staaten, insbesondere der Vereinigten Staaten und Russlands, spielt,
G. in der Erwägung, dass alle EU-Staaten dem Nichtverbreitungsvertrag angehören und dass zwei EU-Mitgliedstaaten Kernwaffenstaaten im Sinne des NVV sind,
H. in der Erwägung, dass der NVV der am breitesten akzeptierte Vertrag über Rüstungskontrolle ist und dass ihm 187 Staaten angehören,
I. in der Erwägung, dass die Demokratische Volksrepublik Korea am 10. Februar erklärt hat, sie sei im Besitz von Atomwaffen; in der Erwägung, dass die Verhandlungen zwischen der Demokratischen Volksrepublik Korea, China, Russland, Japan, Südkorea und den Vereinigten Staaten ausgesetzt wurden; in der Erwägung, dass die Demokratische Volksrepublik Korea erklärt hat, sie sei bereit, bis Ende des Jahres an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine Vereinbarung zu unterzeichnen,
J. in der Erwägung, dass das Nuklearprogramm des Iran Anlass zur Sorge gibt,
K. in der Erwägung, dass die IAEO bestätigt hat, dass der Iran freiwillig alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Aufbereitung von Nuklearmaterial eingestellt hat; in der Erwägung, dass der Direktor der IAEO, Mohammed El Baradei, am 28. Februar 2005 die Zusammenarbeit des Iran mit der IAEO positiv bewertet hat,
L. in Erwägung der Vereinbarung, die nach Gesprächen mit Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich sowie mit Unterstützung des Hohen Vertreters am 15. November 2994 mit dem Iran erzielt wurde; in Erwägung der Verhandlungen über eine langfristige Regelung, die objektive Garantien dafür liefern soll, dass das Nuklearprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient,
M. in Erwägung der neuen Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die auf dem Europäischen Rat von Brüssel am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, sowie des Gemeinsamen Standpunkts zur weltweiten Anwendung und Stärkung von multilateralen Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln; in dem Bedauern, dass die Notwendigkeit der atomaren Abrüstung in diesen strategischen Dokumenten der EU nicht ausreichend berücksichtigt wird,
N. unter Hinweis auf das Dokument „Europäische Verteidigung“ des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien, in dem die Möglichkeit eines Atomschlags zur Zerstörung von Massenvernichtungswaffen nicht ausgeschlossen wird,
Stärkung des NVV
1. bekräftigt seine Position, dass der Nichtverbreitungsvertrag von ausschlaggebender Bedeutung für die Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen ist und dass deshalb alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden sollten, um den Vertrag in allen Aspekten umzusetzen;
2. ist fest davon überzeugt, dass die atomare Abrüstung einen erheblichen Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Stabilität weltweit leisten wird; fordert die EU auf, die von UN-Generalsekretär Kofi Annan und dem Direktor der IAEO, Mohammed El Baradei, vorgeschlagene neue internationale Initiative zur Abrüstung und insbesondere zur neuen atomaren Bedrohung zu unterstützen, in der darauf hingewiesen wird, dass die nukleare Abrüstung durch erklärte ebenso wie nicht erklärte Kernwaffenstaaten sichergestellt werden muss;
3. bekräftigt seine Forderung an alle betroffenen Staaten, die Entwicklung neuer Generationen nuklearer Gefechtsfeldwaffen endgültig einzustellen; fordert die USA auf, die Situation bezüglich der Menge und der strategischen Zielsetzung ihrer auf europäischen Stützpunkten stationierten taktischen Nukleararsenale klarzustellen und einen Zeitplan für deren vollständigen Abbau vorzulegen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Frage der atomaren Abrüstung zu einem ständigen Gegenstand des Dialogs im Rahmen der transatlantischen Partnerschaft sowie des Dialogs mit Russland zu machen;
4. fordert die Mitgliedstaaten, die Atomwaffen besitzen, auf, die quantitative und qualitative Verbesserung, Entwicklung, Herstellung und Lagerung nuklearer Sprengköpfe und ihrer Trägersysteme einzustellen; fordert diese Staaten auf, neue Initiativen einzuleiten, damit Verhandlungen zwischen den Atommächten aufgenommen werden, die darauf abzielen, den weiteren Abbau von Atomwaffen zu fördern;
5. betont, wie wichtig und dringend die unverzügliche und bedingungslose Unterzeichnung und Ratifizierung im Einklang mit dem verfassungsmäßigen Verfahren ist, damit der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen möglichst rasch in Kraft treten kann; fordert den Rat und die Kommission auf, hierauf in ihrem Dialog mit jenen Partnerstaaten zu beharren, die den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen noch nicht ratifiziert haben wie die Vereinigten Staaten, China, Pakistan und Israel;
6. fordert alle Staaten auf, das Moratorium für Tests von Atomwaffen bzw. jeder anderer Art von Atomtests aufrecht zu erhalten und alles zu unterlassen, was den Vertrag gefährden könnte;
7. fordert alle Staaten auf, die Umsetzung der praktischen Schritte in Richtung auf systematische Anstrengungen zur atomaren Abrüstung zu beschleunigen, die auf der Überprüfungskonferenz der Vertragsstaaten des NVV im Jahr 2000 vereinbart wurden;
8. betont, wie wichtig es ist, die Arsenale an strategischen Atomwaffen zu reduzieren und keine neuen Arten von Atomwaffen zu entwickeln sowie den Stellenwert von Atomwaffen in den Sicherheitskonzepten der Kernwaffenstaaten zu reduzieren;
9. fordert die Mitgliedstaaten, die über Atomwaffen verfügen, auf, sich gemeinsam darauf zu einigen, Atomwaffen nicht als erste einzusetzen oder gegenüber Staaten, die keine Atomwaffen besitzen, nicht mit ihrem Einsatz zu drohen;
10. fordert die EU-Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer, die der Abrüstungskonferenz angehören, auf, ihre Anstrengungen zur möglichst raschen Schaffung eines unterstützenden Gremiums für nukleare Abrüstung zu intensivieren;
11. begrüßt den von 25 Nobelpreisträgern unterzeichneten Aufruf, in dem die Regierungen der Vereinigten Staaten, Russlands, Chinas, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, Indiens, Pakistans, Israels und Nordkoreas aufgefordert werden, Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen, um die Einsatzfähigkeit der Kernwaffensysteme weiter zu reduzieren und damit die Gefahr einer nuklearen Katastrophe zu verringern;
12. erklärt erneut seine Unterstützung für die internationale Kampagne der Bürgermeister – initiiert von den Bürgermeistern Hiroshimas und Nagasakis – zur nuklearen Abrüstung und empfiehlt der internationalen Gemeinschaft, das im Rahmen dieser Kampagne aufgestellte „Project Vision 2020“ sorgfältig in Erwägung zu ziehen, das einen Zeitplan für die Abschaffung aller Kernwaffen bis 2020 nahelegt;
13. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, dem Ratsvorsitz das Mandat zu erteilen, in New York die Einberufung einer internationalen Konferenz vorzuschlagen, auf der die Verfahren erörtert werden, die zur Umsetzung dieses Projekts notwendig sind, und fordert, dass in eine solche Konferenz so viele – erklärte ebenso wie nicht erklärte – Kernwaffenstaaten wie möglich einbezogen werden;
14. fordert Israel, Indien und Pakistan auf, dem NVV beizutreten;
15. fordert alle Staaten, insbesondere die Kernwaffenstaaten, auf, andere Staaten, die möglicherweise in den Besitz von Atomwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern zu gelangen versuchen, vor allem solche, die nicht Parteien des Nichtverbreitungsvertrags sind, nicht zu unterstützen oder zu ermutigen;
Demokratische Volksrepublik Korea und Iran
16. fordert, dass alle politischen und diplomatischen Möglichkeiten geprüft werden, um eine friedliche Beilegung des Konflikts im Zusammenhang mit der Verbreitung von Nuklearwaffen zu gewährleisten; ist besorgt über die Drohung, dass die Regierung der USA dazu auch militärische Mittel einsetzen könnte;
17. spricht sich gegen jeden willkürlichen Einsatz von Gewalt aus und verweist darauf, dass die Androhung oder der Einsatz von Gewalt in den internationalen Beziehungen gemäß der UN-Charta einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt;
18. fordert die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea nachdrücklich auf, ihre Entscheidung zur Entwicklung von Atomwaffen zurückzunehmen und sich wieder an den Sechs-Parteien-Gesprächen zu beteiligen;
19. fordert die Demokratische Volksrepublik Korea auf, ihre Nukleararsenale abzubauen und eine internationale Kontrolle ihrer Nuklearaktivitäten durch die IAEO zuzulassen;
20. unterstützt die Verhandlungen der Europäischen Union mit dem Iran; fordert die iranische Regierung auf, eine internationale Kontrolle ihrer Nuklearaktivitäten durch die IAEO zuzulassen;
Konferenz zur Überprüfung des NVV
21. fordert den Luxemburger Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten auf, ihren gemeinsamen Standpunkt, wonach die Integrität des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen in vollem Umfang gewahrt werden muss, zu untermauern;
22. fordert den Luxemburger Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten auf, klare Zusagen für die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung konkreter Projekte abzugeben, die von multilateralen Organisationen wie der IAEO durchgeführt werden, bzw. die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aufzustocken;
23. fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt zu der Konferenz zur Überprüfung des NVV zu vereinbaren und koordiniert und konstruktiv vorzugehen; fordert den Rat auf, neuen Initiativen zur atomaren Abrüstung und zur Neubelebung der Abrüstungskonferenz besondere Bedeutung beizumessen; verweist auf das gemeinsame Ziel der EU, das in der Strategie gegen Massenvernichtungswaffen festgelegt ist, nämlich die Förderung der Rolle des VN-Sicherheitsrates und der Ausbau des Fachwissens im Sicherheitsrat, um der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen entgegenzutreten; fordert den Rat auf, auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV entsprechend aufzutreten;
24. beschließt, eine offizielle Delegation für die Teilnahme an der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags einzusetzen;
25. fordert den Rat und die Kommission auf, ihm bis Juni 2005 einen Fortschrittsbericht zu den Ergebnissen der Konferenz zur Vorbereitung des Nichtverbreitungsvertrags vorzulegen;
26. betont, dass den negativen Auswirkungen der gewaltsamen Lösung von Konflikten sowie Selbstzufriedenheit angesichts der Gefahren durch langfristige Erziehungs- und Bildungsprogramme, vor allem für die jüngere Generation, entgegengetreten werden muss;
27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Demokratischen Volksrepublik Korea, Russlands, Chinas, Japans, Südkoreas, des Iran, Israels, Indiens, Pakistans und der USA sowie dem Direktor der IAEO und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.
Tobias Pflüger - 2005/03/15 19:23



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