Lissabon-Vertrag: Begleitgesetze zu Militäreinsätzen sind verfassungswidrig

Pressemitteilung 2009/014, Brüssel, 30.06.2009

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Begleitgesetzgebung zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
Der Europaabgeordneten der LINKEN Tobias Pflüger und Sabine Lösing begrüßen diesen Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.

weiter

Trackback URL:
https://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5794475/modTrackback

logo
tobias pflueger DieLinke_RGB


Startseite
Über mich
Kontakt

Suche

 

RSS-Feed: Informationsstelle Militarisierung

Sonderseite zum „neuen Wehrdienst“ mit Tipps zur Verweigerung!
Am 05.12.2025 hat der deutsche Bundestag mit einer...
IMI - 2025/12/16 16:19
Bundeswehreinsatz in „Wokeistan“?
—————— Dieser Beitrag...
IMI - 2025/12/15 15:59
Militär.Macht.Gender.
—————— Dieser Beitrag...
IMI - 2025/12/15 15:55
Kriegsmatrix
—————— Dieser Beitrag...
IMI - 2025/12/15 15:54
Feminismus in Tarnfarben
—————— Dieser Beitrag...
IMI - 2025/12/15 15:44

Archiv

Status

Online seit 7763 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2013/01/26 00:43

User Status

Du bist nicht angemeldet.