Lissabon-Vertrag: Begleitgesetze zu Militäreinsätzen sind verfassungswidrig
Pressemitteilung 2009/014, Brüssel, 30.06.2009
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Begleitgesetzgebung zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
Der Europaabgeordneten der LINKEN Tobias Pflüger und Sabine Lösing begrüßen diesen Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Begleitgesetzgebung zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
Der Europaabgeordneten der LINKEN Tobias Pflüger und Sabine Lösing begrüßen diesen Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich.
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Tobias Pflüger - 2009/06/30 12:43
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