Justizposse in München

Pressebericht in: junge Welt, 22.07.2009

Verfahren gegen ehemaligen Europaabgeordneten eingestellt

Von Claudia Wangerin

Einen Geldbetrag in vierstelliger Höhe soll der ehemalige Europaabgeordnete Tobias Pflüger für die Einstellung eines Verfahrens wegen angeblicher Beleidigung von Polizisten während einer Demonstration gegen die »Münchner Sicherheitskonferenz« 2005 entrichten.

Darauf einigten sich nach vierjähriger Auseinandersetzung die Staatsanwaltschaft, das Landgericht München I und der Angeklagte nebst Verteidigerin am Dienstag in München. Versuche, den Gerichtstermin am Dienstag aufzuheben, weil ein Antrag auf Schutz von Pflügers Abgeordnetenimmunität lief, hatte das Landgericht München I schlicht ignoriert.

Den Umgang der Staatsanwaltschaft München I mit dem parteilosen Abgeordneten der Europäischen Linksfraktion in den letzten vier Jahren bezeichnete dieser gegenüber jW als »Justizstalking«. Außerdem bestreitet er nach wie vor den Vorwurf der Beleidigung von Polizisten. Allerdings sei nun endlich ein Schlußstrich unter die Verfolgung gezogen. Tobias Pflüger muß dafür bis zu 6000 Euro bezahlen; Richtwert ist der ursprüngliche Strafantrag.

Drei Polizisten hatten Pflüger während der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2005 daran gehindert, mit einem festgenommenen Gegendemonstranten in Kontakt zu treten. Tobias Pflüger hatte nach der Rechtsgrundlage für die Festnahme gefragt und den Beamten gedroht, sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen. Daraufhin zeigten sie ihn – wie er vemutet, vorsorglich – wegen Beleidigung an. Die angeblich gefallenen Worte »Arschloch« und »Arschkopf« seien aber frei erfunden. »Den Begriff ›Arschkopf‹ kannte ich davor gar nicht«, so Pflüger gegenüber jW.

Am 2. März 2009 wurde er wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt – zahlbar in 60 Tagessätzen à 200 Euro. Damit gelang der Staatsanwaltschaft München I, woran sie zuvor vier mal gescheitert war, nämlich eine Verurteilung bekannten Antikriegsaktivisten zu erreichen.

Daraufhin ging nicht nur Pflüger in Berufung. Die Staatsanwaltschaft tat es ihm nach und pochte darauf, das Strafmaß in die Höhe zu schrauben. Begründung: »Diese Strafe wird dem Unrechtsgehalt der vom Angeklagten begangenen Straftat nicht gerecht. Es hätte sich noch stärker strafverschärfend auswirken müssen, daß der Angeklagte Europaparlamentsabgeordneter war und als solcher versuchte, sich Vorrechte gewähren zu lassen.«

Gerade vor solchen, wie von der Staatsanwaltschaft München I gewünschten, diskriminierenden Sonderstrafen solle die parlamentarische Immunität jedoch schützen, so Pflüger. Deshalb biete das Europäische Parlament Abgeordneten die Möglichkeit, Schutz gegen »fortgesetzte Verfolgung« durch staatliche Behörden zu beantragen. Um diesen Schutz hatte Pflüger am 5. Mai in der letzten Plenartagung des Europäischen Parlamentes, dem er angehörte, gebeten. Der neue Rechtsausschuß konstituiert sich gerade. »Das Strafverfahren hätte eigentlich ruhen müssen, solange der Antrag läuft«, so Pflüger. Allerdings sei ihm auch die Entscheidung eines französischen Gerichts bekannt, das die Immunität eines Grünen-Abgeordneten schlicht ignoriert habe, der wegen Sachbeschädigung auf einem Genmaisfeld angeklagt worden sei.

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