Verfahren eingestellt
Pressebericht in: Schwäbisches Tagblatt, 22.07.2009
München/Tübingen: Offenbar sahen beide Seiten keine Chance mehr, das Verfahren vor dem Münchner Amtsgericht durch Freispruch oder Urteil zu beenden: Tobias Pflüger, bis vor kurzem Europaabgeordneter der Linken, war angeklagt, weil er bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 Polizisten beleidigt haben soll. Den zunächst ebenfalls erhobenen Vorwurf der Körperverletzung, dessentwegen die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wurde, ließ die Staatsanwaltschaft später fallen.
Im März wurde der 44-Jährige zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt. Als Begründung für das hohe Strafmaß führte die Richterin Pflügers Vorbildfunktion als Abgeordneter an. Er ging in Berufung, die Staatsanwaltschaft forderte ihrerseits eine noch höhere Strafe.
Unmittelbar vor der für Dienstag geplanten Hauptverhandlung einigten sich die Parteien nun: Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage (voraussichtlich zirka 6000 Euro) eingestellt. Der Betrag geht an eine Opferschutzorganisation. Pflüger spricht weiter von haltlosen und absurden Vorwürfen. Er sei aber „froh, dass es jetzt zu Ende ist“. Der Vorgang sage „viel über die juristischen Verhältnisse in Bayern aus“, findet der Politologe. (ran)
München/Tübingen: Offenbar sahen beide Seiten keine Chance mehr, das Verfahren vor dem Münchner Amtsgericht durch Freispruch oder Urteil zu beenden: Tobias Pflüger, bis vor kurzem Europaabgeordneter der Linken, war angeklagt, weil er bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 Polizisten beleidigt haben soll. Den zunächst ebenfalls erhobenen Vorwurf der Körperverletzung, dessentwegen die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wurde, ließ die Staatsanwaltschaft später fallen.
Im März wurde der 44-Jährige zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt. Als Begründung für das hohe Strafmaß führte die Richterin Pflügers Vorbildfunktion als Abgeordneter an. Er ging in Berufung, die Staatsanwaltschaft forderte ihrerseits eine noch höhere Strafe.
Unmittelbar vor der für Dienstag geplanten Hauptverhandlung einigten sich die Parteien nun: Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage (voraussichtlich zirka 6000 Euro) eingestellt. Der Betrag geht an eine Opferschutzorganisation. Pflüger spricht weiter von haltlosen und absurden Vorwürfen. Er sei aber „froh, dass es jetzt zu Ende ist“. Der Vorgang sage „viel über die juristischen Verhältnisse in Bayern aus“, findet der Politologe. (ran)
Tobias Pflüger - 2009/08/04 18:58
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