Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag: Aushebelung des Parlamentsvorbehalts
Artikel: IMI-Standpunkt 2009/046
In seinem Urteil vom 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht das Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon einkassiert. Die Versuche, die Entscheidungsbefugnis des Bundestags über die Entsendung deutscher Soldaten in Kriegseinsätze (Parlamentsvorbehalt) auszuhebeln, seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, so die Kernbotschaft des BVG-Urteils. In aller Deutlichkeit wird dort festgehalten: „Der deutsche Vertreter im Rat wäre in diesem Fall (EU-Ratsentscheidung über einen Militäreinsatz, T.P.) von Verfassungs wegen verpflichtet, jeder Beschlussvorlage die Zustimmung zu verweigern, die den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt des Grundgesetzes verletzen oder umgehen würde.“ Nun versucht die Bundesregierung jedoch offenbar mit einer Neufassung "nachzubessern" – ohne aber die zentralen Kritikpunkte auszuräumen, im Gegenteil.
Weiter: http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5870044/
In seinem Urteil vom 30. Juni hat das Bundesverfassungsgericht das Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon einkassiert. Die Versuche, die Entscheidungsbefugnis des Bundestags über die Entsendung deutscher Soldaten in Kriegseinsätze (Parlamentsvorbehalt) auszuhebeln, seien unvereinbar mit dem Grundgesetz, so die Kernbotschaft des BVG-Urteils. In aller Deutlichkeit wird dort festgehalten: „Der deutsche Vertreter im Rat wäre in diesem Fall (EU-Ratsentscheidung über einen Militäreinsatz, T.P.) von Verfassungs wegen verpflichtet, jeder Beschlussvorlage die Zustimmung zu verweigern, die den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt des Grundgesetzes verletzen oder umgehen würde.“ Nun versucht die Bundesregierung jedoch offenbar mit einer Neufassung "nachzubessern" – ohne aber die zentralen Kritikpunkte auszuräumen, im Gegenteil.
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Tobias Pflüger - 2009/08/10 18:19
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