CW Constitution Watch Nr. 7
CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag - Nr. 7 - 07.05.2005
Die Behauptung: Wer mit NEIN stimmt, fliegt raus
In einer Presseerklärung vom 21. April 2005 betonte der Europaabgeordnete Jo Leinen: "Das Nein-Lager im französischen Referendum zur Europäischen Verfassung verbreitet mehrere Illusionen, die der Realität nicht standhalten", erklärte der Vorsitzende im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlamentes, Jo Leinen (SPD). "Bei einem 'Nein' in Frankreich wird es keine Neuverhandlungen zum Verfassungsvertrag geben. Der Ratifizierungsprozess in den anderen EU-Mitgliedsländern wird auch nicht gestoppt, sondern planmäßig weitergehen. Gegenüber den Völkern und Parlamenten, die eine Annahme der Europäischen Verfassung bereits beschlossen haben, oder noch beschließen wollen, wäre es völlig ungerecht und undemokratisch, den politischen Gesamtkompromiss zum Verfassungsvertrag aufzubrechen, und einseitig zu verändern." Und auch der dänische Premierminister droht bei einem NEIN zur EU-Verfassung mit Ausschluss. Die Zeit schrieb am 14. April 2005: "Premierminister Anders Fogh Rasmussen hat seinen Bürgern ganz offen mit dem Abschied von der EU gedroht: 'Bei einem Nein zur Verfassung droht eine ungewisse Zukunft. Dann bleibt nur noch der Austritt.'"
Der Verfassungsvertrag
Im Verfassungsvertrag ist dagegen in Artikel IV-447 festgehalten:
"(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Hohen Vertragsparteien im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. [...]
(2) Dieser Vertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des zweiten auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats."
Im Klartext, falls eine der Vertragsparteien den Verfassungsvertrag nicht ratifiziert, tritt er nicht in Kraft. Stattdessen gilt dann der EU-Vertrag von Nizza weiter. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bleiben auch nach einer Ablehnung des Verfassungsvertrages weiterhin Mitglieder. Einen Ausschluss oder einen zwingenden Austritt eines Mitgliedsstaats bei Nichtratifizierung gibt es schlicht nicht. Einen Ausschluss aus der Europäischen Union im Falle eines NEINs bei einem Verfassungsreferendum zu suggerieren, ist nichts als üble Angst- und Stimmungsmache.
Die Behauptung: Wer mit NEIN stimmt, fliegt raus
In einer Presseerklärung vom 21. April 2005 betonte der Europaabgeordnete Jo Leinen: "Das Nein-Lager im französischen Referendum zur Europäischen Verfassung verbreitet mehrere Illusionen, die der Realität nicht standhalten", erklärte der Vorsitzende im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlamentes, Jo Leinen (SPD). "Bei einem 'Nein' in Frankreich wird es keine Neuverhandlungen zum Verfassungsvertrag geben. Der Ratifizierungsprozess in den anderen EU-Mitgliedsländern wird auch nicht gestoppt, sondern planmäßig weitergehen. Gegenüber den Völkern und Parlamenten, die eine Annahme der Europäischen Verfassung bereits beschlossen haben, oder noch beschließen wollen, wäre es völlig ungerecht und undemokratisch, den politischen Gesamtkompromiss zum Verfassungsvertrag aufzubrechen, und einseitig zu verändern." Und auch der dänische Premierminister droht bei einem NEIN zur EU-Verfassung mit Ausschluss. Die Zeit schrieb am 14. April 2005: "Premierminister Anders Fogh Rasmussen hat seinen Bürgern ganz offen mit dem Abschied von der EU gedroht: 'Bei einem Nein zur Verfassung droht eine ungewisse Zukunft. Dann bleibt nur noch der Austritt.'"
Der Verfassungsvertrag
Im Verfassungsvertrag ist dagegen in Artikel IV-447 festgehalten:
"(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Hohen Vertragsparteien im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. [...]
(2) Dieser Vertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des zweiten auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats."
Im Klartext, falls eine der Vertragsparteien den Verfassungsvertrag nicht ratifiziert, tritt er nicht in Kraft. Stattdessen gilt dann der EU-Vertrag von Nizza weiter. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bleiben auch nach einer Ablehnung des Verfassungsvertrages weiterhin Mitglieder. Einen Ausschluss oder einen zwingenden Austritt eines Mitgliedsstaats bei Nichtratifizierung gibt es schlicht nicht. Einen Ausschluss aus der Europäischen Union im Falle eines NEINs bei einem Verfassungsreferendum zu suggerieren, ist nichts als üble Angst- und Stimmungsmache.
Tobias Pflüger - 2005/05/11 01:56
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