Entschließung des Europäischen Parlaments zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945

10.5.2005 - B6‑0290/2005/rev1

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung von

– Hans-Gert Poettering und Elmar Brok im Namen der PPE-DE-Fraktion
– Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion
– Graham Watson, Annemie Neyts-Uyttebroeck und Jan Jerzy Kułakowski im Namen der ALDE-Fraktion
– Daniel Marc Cohn-Bendit und Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion
– Jens-Peter Bonde im Namen der IND/DEM-Fraktion
– Brian Crowley und Cristiana Muscardini im Namen der UEN-Fraktion

zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945

PE 357.369/rev1

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B6‑0290/2005/rev1

Entschließung des Europäischen Parlaments zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. anlässlich des Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa am 8. Mai 1945 nach der Kapitulation von Nazi-Deutschland,

B. im Gedenken an und in Trauer über alle Opfer der NS-Diktatur,

C. im besonderen Gedenken an alle Opfer des Holocaust,

D. im Gedenken an und in Trauer über alle Opfer des Krieges auf allen Seiten, was eine gemeinsame europäische Tragödie war,

E. in Dankbarkeit gegenüber all jenen, die zur Befreiung vom Nationalsozialismus, einem auf Unmenschlichkeit und Tyrannei gegründeten System, beigetragen haben, wofür dieser 8. Mai 1945 ein Symbol ist,

F. unter besonderer Würdigung aller verbündeten Soldaten, die ihr Leben geopfert haben, sowie derjenigen Nationen, insbesondere der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Sowjetunion sowie der anderen verbündeten Staaten, die den Krieg gegen Nationalsozialismus und Faschismus geführt haben, und in Dankbarkeit gegenüber den Nationen, die die Wiederherstellung von Freiheit und Demokratie in den meisten westlichen Ländern unseres Kontinents mit Nachdruck unterstützt haben,

G. in Erinnerung daran, dass das Ende des Zweiten Weltkriegs für einige Nationen eine erneute Diktatur, diesmal durch die stalinistische Sowjetunion, bedeutete,

H. angesichts des Ausmaßes des Leidens, der Ungerechtigkeit und der dauerhaften gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Schwächung der eingeschlossenen Länder auf der östlichen Seite des späteren Eisernen Vorhangs,

I. unter Würdigung des Erfolgs der mittel- und osteuropäischen Staaten bei der Herstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte nach den demokratischen Revolutionen, mit denen sie die kommunistischen Regime gestürzt und sich selbst befreit haben,

J. angesichts des Gelingens des europäischen Integrationsprozesses und des transatlantischen Bündnisses sowie des damit verbundenen Friedens und Wohlstands, womit eine eindrucksvolle Antwort auf die aus dem Unglück und dem Versagen in der Vergangenheit gezogenen Lehren gegeben wurde,

1. betont, wie wichtig es ist, die Erinnerung an die Vergangenheit lebendig zu erhalten, da es ohne Wahrheit und Erinnerung keine Aussöhnung geben kann; betont gleichzeitig, dass nur ein starkes Europa eine Möglichkeit bieten kann, die Greuel der Vergangenheit zu überwinden;

2. bringt seine Hochachtung und seinen Respekt gegenüber all jenen zum Ausdruck, die gegen die Diktatur gekämpft haben, insbesondere denjenigen, die ihre Opfer wurden;

3. erneuert seine Verpflichtung für ein friedliches und blühendes Europa auf der Grundlage der Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte;

4. bekräftigt sein gemeinsamen Eintreten gegen jedes totalitäre Regime, ganz gleich welche ideologische Überzeugung damit verbunden ist;

5. begrüßt diese erste Gelegenheit, den Jahrestag zusammen mit gewählten Mitgliedern aus allen 25 Ländern der Europäischen Union feierlich zu begehen, als Ausdruck des immer engeren Zusammenschlusses unserer Nationen und unserer Bürger, die die Trennungen zwischen Aggressoren und Opfern sowie zwischen Siegern und Besiegten überwunden haben – ein Anlass, unsere Erinnerungen auf dem Weg zu einem wirklich gemeinsamen europäischen Gedenken zu teilen und miteinander zu verschmelzen und ein Wiederaufleben von Nationalismus und Diktatur zu verhindern;

6. begrüßt die Tatsache, dass die mittel- und osteuropäischen Staaten und Völker nach so vielen Jahrzehnten unter sowjetischer Herrschaft oder Besatzung oder unter anderen kommunistischen Diktaturen jetzt ebenfalls die Freiheit und das Recht haben, ihr Schicksal selbst zu bestimmen; begrüßt die Vereinigung Deutschlands und die Tatsache, dass zehn mittel- und osteuropäische Länder der Europäischen Union beigetreten sind oder ihr bald beitreten werden;

7. betont, dass der Prozess der europäischen Integration dazu beigetragen hat, nahezu alle Nachkriegsdiktaturen auf dem europäischen Kontinent, sowohl in den Ländern Mittel- und Osteuropas als auch in Spanien, Portugal und Griechenland, zu überwinden;

8. erklärt, dass der Prozess der europäischen Integration und die Weiterentwicklung der Europäischen Union als Modell für den Frieden das Ergebnis des freien Willens der Bevölkerung sind, ihr eigenes Schicksal selbst zu bestimmen und sich zu einer gemeinsamen Zukunft zu bekennen;

9. erklärt, dass gemäß den Helsinki-Vereinbarungen kein Land das Recht hat, über das Schicksal eines anderen Landes zu entscheiden;

10. fordert alle Länder auf, ihre Archive mit Material über den Zweiten Weltkrieg zu öffnen;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Bewerberländer, den Regierungen und Parlamenten der mit der Europäischen Union assoziierten Länder, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten des Europarates sowie dem Kongress der Vereinigten Staaten zu übermitteln.

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