Europa in schlechter Verfassung - Chance verpasst - DFG-VK zur Ratifizierung des Verfassungsvertrags im Bundestag
Dokumentation: Pressemitteilung - 12.05.05 - DFG-VK
Zur heutigen Ratifizierung der europäischen Verfassung im Bundestag erklärt Roland Blach, Beauftragter der DFG-VK in der Kampagne „Europa in schlechter Verfassung“:
„Mit der heutigen Ratifizierung der EU-Verfassung wurde leider eine große Chance verpasst. Die Einbindung der Bevölkerung durch einen Volksentscheid, wie er z.B. in zwei Wochen in Frankreich durchgeführt wird, hätte die Chance eröffnet, breit über die Arbeit und Ziele der Europäischen Union zu diskutieren. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) hat sich im Verbund mit vielen anderen Organisationen der friedens- und globalisierungskritischen Bewegung in den letzten Monaten wiederholt dafür eingesetzt, wichtige relevante Passagen des EU-Verfassungsvertrags in die Öffentlichkeit zu tragen.
Trotz vehementer Angriffe von Seiten der Verfassungsbefürworter aus Politik und Medien, die sich offensichtlich zum Großteil dem Orwellschen Neusprech verschrieben haben, müssen wir festhalten, dass
1.) sich die Mitgliedsstaaten verpflichten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Artikel I-40): eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt und die nichts in einer Verfassung zu suchen hat.
2.) sich die Mitgliedsstaaten auch zu "Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" (Artikel III-210) verpflichten: ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung.
Die Einbindung in die "Europäische Sicherheitsstrategie" hat der EU-Generalsekretär und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, folgerichtig und deutlich ausgeführt: "Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert." In der EU-Militärstrategie heißt es weiter: "Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen". Die Grenze zum Angriffskrieg ist durchlässig.
Statt einer Militarisierung der europäischen Politik, die durch die EU-Verfassung zementiert wird, brauchen wir ein konsequentes Bekenntnis der EU zur zivilen Konfliktbearbeitung und die Bereitstellung von mehr Mitteln dafür. Nötig sind Schritte zur Abrüstung, nicht zur Aufrüstung.
Ein Scheitern der Verfassung, z.B. durch eine Ablehnung in Frankreich, könnte die Chance eröffnen, ohne Zeitdruck breite Bevölkerungskreise in eine Debatte einzubinden. Eine Debatte, die das Ziel hat, sich gemeinsam für ein ziviles, solidarisches, demokratisches und ökologische Europa einzusetzen.
Zur heutigen Ratifizierung der europäischen Verfassung im Bundestag erklärt Roland Blach, Beauftragter der DFG-VK in der Kampagne „Europa in schlechter Verfassung“:
„Mit der heutigen Ratifizierung der EU-Verfassung wurde leider eine große Chance verpasst. Die Einbindung der Bevölkerung durch einen Volksentscheid, wie er z.B. in zwei Wochen in Frankreich durchgeführt wird, hätte die Chance eröffnet, breit über die Arbeit und Ziele der Europäischen Union zu diskutieren. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) hat sich im Verbund mit vielen anderen Organisationen der friedens- und globalisierungskritischen Bewegung in den letzten Monaten wiederholt dafür eingesetzt, wichtige relevante Passagen des EU-Verfassungsvertrags in die Öffentlichkeit zu tragen.
Trotz vehementer Angriffe von Seiten der Verfassungsbefürworter aus Politik und Medien, die sich offensichtlich zum Großteil dem Orwellschen Neusprech verschrieben haben, müssen wir festhalten, dass
1.) sich die Mitgliedsstaaten verpflichten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Artikel I-40): eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt und die nichts in einer Verfassung zu suchen hat.
2.) sich die Mitgliedsstaaten auch zu "Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" (Artikel III-210) verpflichten: ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung.
Die Einbindung in die "Europäische Sicherheitsstrategie" hat der EU-Generalsekretär und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, folgerichtig und deutlich ausgeführt: "Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert." In der EU-Militärstrategie heißt es weiter: "Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen". Die Grenze zum Angriffskrieg ist durchlässig.
Statt einer Militarisierung der europäischen Politik, die durch die EU-Verfassung zementiert wird, brauchen wir ein konsequentes Bekenntnis der EU zur zivilen Konfliktbearbeitung und die Bereitstellung von mehr Mitteln dafür. Nötig sind Schritte zur Abrüstung, nicht zur Aufrüstung.
Ein Scheitern der Verfassung, z.B. durch eine Ablehnung in Frankreich, könnte die Chance eröffnen, ohne Zeitdruck breite Bevölkerungskreise in eine Debatte einzubinden. Eine Debatte, die das Ziel hat, sich gemeinsam für ein ziviles, solidarisches, demokratisches und ökologische Europa einzusetzen.
Tobias Pflüger - 2005/05/12 17:30
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