Grundrechte bleiben beim "Anti-Terrorkampf" auf der Strecke

Presseerklärung und Stimmerklärung von Tobias Pflüger - 07.Jun.2005, Strasbourg

Auch der Bericht Oreja A6-0166/2005 "Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum 'Thema Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion' (2005/2043(INI))", als Teil des heute im Europäischen Parlaments verabschiedeten Anti-Terror-Pakets, verfolgt die Absicht, einen Rechtsraum zur Antiterrorbekämpfung auch mittels gegenseitiger Anerkennung von Urteilen, polizeilichen Maßnahmen und des Austauschs von Informationen von Polizei und Geheimdiensten herstellen zu wollen: Damit drohen die Grundrechte auf der Strecke zu bleiben. Dabei war diese Vorgehenswiese in den Mitgliedstaaten seit der Etablierung des Europäischen Haftbefehls zunehmend in die Kritik geraten. Denn was mit der Formulierung der "gegenseitigen Anerkennung" auf den ersten Blick recht harmlos daherkommt, hat es in sich. Dies zeigen bereits die ersten Erfahrungen mit diesem Haftbefehl. Soll eine Person in ein anderes EU-Mitgliedsland ausgeliefert werden, so ist keine rechtliche Prüfung mehr möglich.

weiter:
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/748495/

Trackback URL:
https://tobiaspflueger.twoday.net/stories/748527/modTrackback

logo
tobias pflueger DieLinke_RGB


Startseite
Über mich
Kontakt

Suche

 

RSS-Feed: Informationsstelle Militarisierung

Bewegung ist nötig – und möglich!
Angesichts der epochalen Aufrüstung Deutschlands und...
IMI - 2025/08/14 13:18
Wissenschaften und Krieg
Die Regierung von Israel und die israelische Arme führen...
IMI - 2025/08/14 12:54
Hiroshima mahnt!
Am 6. August 2025 war der 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs...
Praktikum - 2025/08/07 11:31
Syriens Zweiter Frühling?
Der endgültige Sturz Bashar al-Assads im Dezember 2024...
IMI - 2025/07/29 12:57
Typhon-Waffensystem
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen erweiterten...
IMI - 2025/07/28 14:44

Archiv

Status

Online seit 7640 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2013/01/26 00:43

User Status

Du bist nicht angemeldet.