Schröders Nibelungentreue zur EU-Verfassung unverständlich - Amoklauf der Verfassungsbefürworter stoppen!

Presseerklärung - 16.06.05 - Tobias Pflüger

Angesichts der auf dem EU-Gipfel am 16. und 17. Juni anstehenden Entscheidungen, wie mit dem EU-Verfassungsvertrag weiter verfahren werden soll, ist es schon erstaunlich, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder einfach nur weiter machen will wie bisher. Trotz des Neins bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden soll der Ratifizierungsprozess fortgesetzt werden. Der auf der PDS-Liste gewählte parteilose Europaabgeordnete Tobias Pflüger erklärt: "Schröder scheint in Nibelungentreue zum EU-Verfassungsvertrag zu stehen. Aus dieser Haltung sprechen für mich Arroganz und Untergangssehnsucht in einem."

Wie Schröder hat jetzt auch die EU-Kommission offensichtlich die Devise ausgegeben, das Votum in Frankreich und den Niederlanden als Abstimmung gegen eine allzu schnelle Erweiterung der EU zu interpretieren. Pflüger dazu: "Diese 'Kommunikationsstrategie', um aus der Niederlage auch noch Kapital schlagen zu wollen, ist nicht nur allzu durchsichtig, sondern nahezu infam. So war in allen Umfragen in Frankreich das Votum für eine sozialere Europäische Union der Hauptgrund für die Ablehnung. Dies wird jetzt schlicht verfälscht. Die Rechnung einfach mit der neoliberalen und militaristischen Politik weiterzumachen wie bisher, wird die EU in eine wirkliche Krise führen."

In einem Interview mit der New York Times verstieg sich der ehemalige Konventspräsident Giscard d'Estaing zu der Behauptung, die Bürgerinnen und Bürger könnten den Text der Verfassung gar nicht verstehen, deshalb hätte man ihnen diesen auch nicht zur Abstimmung vorlegen dürfen. Pflüger bezeichnete dies als "Beispiel für eine besondere Verkommenheit der Verfassungsbefürworter. Ein Amoklauf gegen die Bürgerinnen und Bürger wird nur zu weiterer Ablehnung führen. Um den andauernden Beschimpfungen und Falschmeldungen der JA-Sager zum EU-Verfassungsvertrag zu begegnen, habe ich mich entschlossen meinen Informationsdienst CONSTITUTION WATCH wieder aufzunehmen und weiterzuführen."

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EU-Verfassung
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