Entschließungsantrag zur Ablehnung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

Entschließungsantrag - 08.12.04 - B6‑0204/2004/rev.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

nach Anlage IV Artikel 6 der Geschäftsordnung

von Francis Wurtz, Fausto Bertinotti, Ilda Figueiredo, Adamos Adamou, Vittorio Emanuele Agnoletto, André Brie, Giusto Catania, Bairbre de Brún, Věra Flasarová, Umberto Guidoni, Jacky Henin, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jaromír Kohlíček, Ole Krarup, Kartika Tamara Liotard, Diamanto Manolakou, Helmuth Markov, Jiří Maštálka, Mary Lou McDonald, Erik Meijer, Willy Meyer Pleite, Luisa Morgantini, Roberto Musacchio, Athanasios Pafilis, Dimitrios Papadimoulis, Tobias Pflüger, Miguel Portas, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Sérgio Ribeiro, Marco Rizzo, Esko Seppänen, Jonas Sjöstedt, Eva-Britt Svensson, Daniel Stroz, Georgios Toussas, Kyriacos Triantaphyllides, Feleknas Uca, Paul Verges, Sahra Wagenknecht und Gabriele Zimmer

im Namen der GUE/NGL-Fraktion

zur Ablehnung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

PE 350.957/rev.v01-00

B6‑0204/2004
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ablehnung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis des Haushaltsentwurfs des Rates für 2005 und mit Blick auf dessen zweite Lesung,

– unter Hinweis auf seine erste Lesung des Haushaltsplans 2005,

– unter Hinweis auf den in der Konzertierung vom 25. November 2004 erzielten Gesamtkompromiss,

– gestützt auf Anlage IV Artikel 6 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass 2005 das erste volle Jahr einer erweiterten EU und ein Schlüsseljahr für die Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist,

B. unter Hinweis auf den zusätzlichen Kohäsionsbedarf infolge des Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Einkommen von ungefähr 40%-50% des Gemeinschaftseinkommens und hohen Arbeitslosenraten, Armut, sozialer Ausgrenzung und Einkommensungleichgewichten, wodurch sich die derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in der EU noch vergrößern werden,

C. in der Erwägung, dass die Unterzeichner des sogenannten „Schreibens der Sechs“ die Diskussionen über die künftige Finanzielle Vorausschau einschränken wollen, indem sie für den nächsten Finanzierungszeitraum einen Haushaltsrahmen von höchstens 1% des BNE der Gemeinschaft vorschlagen,

D. in der Erwägung, dass es in dem bei der Konzertierung vom 25. November 2004 erzielten Kompromiss heißt, dass „die am Ende des Haushaltsverfahrens 2005 im Dezember beschlossenen Zahlungsermächtigungen höchstens 106,3 Mrd. Euro betragen“, d.h. 1,04% des BNE der Gemeinschaft, was unter dem Niveau der ersten Lesung (1,05% bzw. 111 Mrd. Euro) sowie des Haushaltsvorentwurfs der Kommission (1,035% bzw. 109 Mrd. Euro) und der Obergrenze der Finanziellen Vorausschau (1,08% bzw. 114 Mrd. Euro) liegt,

E. in der Erwägung, dass diese Vereinbarung mit dem Vorschlag der Unterzeichner des sogenannten „Schreibens der Sechs“ und dem Haushaltsentwurf des Rates (0,99% bzw. 105 Mrd. Euro), der in seiner zweiten Lesung bestätigt wurde, in Einklang steht,

F. in der Erwägung, dass der Haushalt 2004 relativ gesehen bereits der niedrigste Haushalt seit 1987 war und unter 1% des BNE der Gemeinschaft liegt, sowie in der Erwägung, dass diese aufeinanderfolgenden Haushaltspläne weder dem Bedarf für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt einer erweiterten EU entsprechen noch den Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen der EU Rechnung tragen und die Probleme der Ausführung des Haushaltsplans, insbesondere im Bereich der Strukturfonds, noch verschärfen werden,

G. in der Erwägung, dass diese Vereinbarung kein Ausdruck wirtschaftlicher Haushaltsführung ist und dazu beitragen wird, dass sich die Kluft zwischen Verpflichtungen und Zahlungen weiter vergrößert und damit die noch ausstehenden Mittelbindungen weiter zunehmen werden und so die Gefahr entsteht, dass mit der allgemeinen Einführung der n+2-Regel Mittelbindungen aufgehoben werden, obwohl die Möglichkeit eines Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans besteht, wie in der Vereinbarung festgestellt wurde,

H. in der Erwägung, dass der Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan (BNH) Nr. 10/2004 (ex 11) zeigt, dass nun, wo wir uns dem Ende der Geltungsdauer der derzeitigen Finanziellen Vorausschau nähern, zusätzliche Zahlungen in Verbindung mit den Strukturfonds getätigt werden müssen,

I. in der Erwägung, dass die Tendenz seit 1997 dahin geht, relativ gesehen jedes Jahr einen niedrigeren Haushaltsrahmen zu beschließen, wodurch der Spielraum des Parlaments zwischen der Anwendung der maximalen Steigerungsrate oder der Aufkündigung der IIV eingeengt wird,

J. in der Erwägung, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dieser Tendenz und der Notwendigkeit besteht, die Kosten der Erweiterung mit den selben Finanzressourcen zu bestreiten und den Zwängen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Rechnung zu tragen,

K. in der Erwägung, dass das Problem nicht allein die Zahlungen sind, sondern auch das (niedrige) Niveau der Verpflichtungen,

L. in der Erwägung, dass das Flexibilitätsinstrument seit 2000 bereits fünf Mal in Anspruch genommen wurde, um zusätzlichen Haushaltsbedarf, insbesondere in der Rubrik 4 Externe Politikbereiche zu finanzieren, was zeigt, dass die Obergrenzen einiger Rubriken der Finanziellen Vorausschau, insbesondere von Rubrik 4, die eindeutig unterfinanziert sind, geändert werden müssen,

M. in der Erwägung, dass Rubrik 4 am meisten unter der Politik ständiger Mittelumschichtungen und -kürzungen zur Finanzierung neuer Prioritäten, insbesondere des Wiederaufbaus nach den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien, Afghanistan und im Irak, zu leiden hatte, wodurch die Beträge, die für die traditionellen Prioritäten des Parlaments wie die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder und der Entwicklungsländer in der gesamten Welt zur Verfügung standen, gekürzt wurden,

N. in der Erwägung, dass die für 2005 erzielte Gesamtvereinbarung betreffend die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstrumentes für dezentrale Agenturen und den Irak unter dem in erster Lesung beschlossenen Finanzierungsniveau liegt (100 Mio. Euro für den Irak anstelle von 190 Mio. Euro sowie 40 Mio. Euro für die dezentralen Agenturen anstelle von 54 Mio. Euro), was weitere Kürzungen und Umschichtungen hinsichtlich der in erster Lesung beschlossenen Beträge für die Rubriken 3 (Interne Politikbereiche) und 4 erforderlich machen wird, in denen bereits im Vergleich zum Haushaltsplan 2004 Kürzungen vorgenommen worden waren,

O. in der Erwägung, dass die Finanzierungsprobleme in Rubrik 3 und Rubrik 4 auch für den Haushaltsplan 2006 weiterbestehen werden, insbesondere weil sich die vorab vereinbarten Mitentscheidungsprogramme, die steigenden Kosten der Agenturen und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gleichzeitig auswirken,

P. in der Erwägung, dass auf den von Jahr zu Jahr zunehmenden Mangel an Transparenz des Haushaltsverfahrens hingewiesen werden sollte, wofür der Haushaltsplan 2004 ein gutes Beispiel ist, da die im Dezember gefassten politischen Beschlüsse zum Ende des Jahres wegen der großen Zahl von Kürzungen, Umschichtungen und Mittelübertragungen zwischen Kapiteln und Titeln nicht eingehalten werden (für 2004 gab es bereits 10 BNH und mehr als 70 Haushaltsmittelübertragungen, einschließlich einer globalen Mittelübertragung im Umfang von 753 Mio. Euro),

Q. in der Erwägung, dass dies zu einer Politik führt, in deren Zuge einige Linien schon von Anfang an nicht ausgeführt werden, weil das Geld bekanntlich anderswo benötigt wird,

R. in der Erwägung, dass als wichtigste Prioritäten im Haushaltsplan 2005 die liberalsten Aspekte der Lissabon-Agenda, die Sicherheitsfragen (Terrorismusbekämpfung und Migrationskontrollen) sowie die Informationskampagnen genannt werden, was ein Beispiel dafür ist, dass sich die Haushaltsprioritäten von Jahr zu Jahr zu den sogenannten Hauptachsen der Europäischen Verfassung hin verlagern, die im Kommissionsvorschlag für den politischen und finanziellen Rahmen für 2007 bis 2013 festgeschrieben sind,

S. in der Erwägung, dass die wesentlichen Prioritäten hinsichtlich Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Fragen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz sowie Zusammenarbeit mit Drittländern eindeutig unterfinanziert wurden und dass es am nötigen Haushaltsinstrumentarium zu ihrer Förderung mangelt,

1. lehnt den Haushaltsentwurf für 2005 ab und fordert den Rat auf, einen Haushalt vorzulegen, der dem zusätzlichen Kohäsionsbedarf in einer erweiterten EU und den Bedenken der Bürger hinsichtlich der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen der EU, einschließlich des Wirtschaftsaufschwungs und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Rechnung trägt;

2. widersetzt sich der Strategie der Unterzeichner des „Schreibens der Sechs“, die die Diskussionen über den Haushalt und die künftige Finanzielle Vorausschau einschränken wollen, indem sie für den nächsten Finanzierungszeitraum einen Haushaltsrahmen von höchstens 1% des BNE der Gemeinschaft vorschlagen;

3. hält es für bedauerlich, dass der Rat diese Strategie unterstützt;

4. erinnert an seine Absicht, in vollem Umfang von seinen Haushaltsbefugnissen Gebrauch zu machen, falls für 2005 kein vernünftiger Haushalt beschlossen werden kann; verweist in diesem Zusammenhang auf sein Eintreten für eine wirtschaftliche Haushaltsführung;

5. verweist darauf, dass der Haushaltsplan nicht das einzige Instrument zur Erreichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie von Vollbeschäftigung und nachhaltiger Entwicklung ist; es sollte mit der derzeitigen Wirtschaft-, Währungs- und Beschäftigungspolitik und mit den Strukturen abgeschlossen werden, die diese auf EU-Ebene unterstützen.

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