Entschließungsantrag zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut

Entschließungsantrag - 29.06.05 - B6‑0407/2005

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6-0248/2005

gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung

von Luisa Morgantini, Gabriele Zimmer, Vittorio Emanuele Agnoletto, Tobias Pflüger, Pedro Guerreiro und Miguel Portas

im Namen der GUE/NGL-Fraktion

zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut

PE 360.588v01

B6‑0407/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis auf die fortschreitende Armut in der Welt und insbesondere im subsaharischen Afrika, wo über eine Milliarde Menschen in extremer Armut leben, und wo jedes Jahr Millionen Menschen wegen Mangel an Lebensmitteln, Gesundheitsfürsorge, Zugang zu Wasser und menschenwürdigen Wohnungen sterben müssen,

B. in der Erwägung, dass die Strukturanpassungsmaßnahmen, der Abbau der öffentlichen Dienstleistungen, die Deregulierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen den Prozess der Verarmung und Zerstörung der natürlichen Reichtümer des afrikanischen Kontinents beschleunigt haben; in der Erwägung, dass nach 30 Jahren der Strukturanpassung 320 Millionen Afrikaner mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen,

C. in der Erwägung, dass sich diese Lage noch dadurch verschlimmert hat, dass 25 von 40 Millionen HIV-positiven Personen auf dem afrikanischen Kontinent leben,

D. in der Erwägung, dass die afrikanischen Länder zwischen 1970 und 2002 Kredite in Höhe von 540 Milliarden Dollar aufgenommen haben, im selben Zeitraum 550 Milliarden zurückgezahlt haben und dennoch wegen dieser Kredite immer noch eine Schuldenlast von 295 Milliarden Dollar haben,

E. in der Erwägung, dass im Jahr 2004 von den Entwicklungsländern des Südens 374 Milliarden Dollar an den Norden geflossen sind, und zwar nur, um die Außenschuld zu bezahlen, was unrechtmäßig und unmoralisch, ja zum großen Teil sogar abscheulich ist, und ihre Entwicklung hemmt,

F. in der Erwägung, dass der von Tony Blair am Vorabend des G8-Gipfels verkündete Schuldenerlass von zwei Millionen Dollar pro Jahr, für 18 der 165 Entwicklungsländer gilt, nur die Schulden im Zusammenhang mit den internationalen Finanzinstituten mit Ausnahme der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank betrifft und an Bedingungen für die hochverschuldeten armen Länder geknüpft ist, die die Öffnung ihrer Märkte, die Deregulierung und den Abbau der öffentlichen Dienstleistungen bedeuten,

G. in der Erwägung, dass die G8-Länder im Vergleich dazu im Jahr 2004 700 Milliarden für Rüstung ausgegeben haben, wovon 400 Milliarden allein auf die Vereinigten Staaten entfallen,

H. in der Erwägung, dass die derzeitige internationale Handelspolitik der EU der Verschlechterung der Lage der afrikanischen Völker Vorschub leistet, indem die in zarten Anfängen steckenden Systeme zur Bewirtschaftung der Rohstoffe bereits im Ansatz zerstört und die Märkte für Güter, Dienstleistungen und Kapital zur Öffnung gedrängt werden,

1. fordert, dass die EU sich für einen effektiven und bedingungslosen Erlass der Außenschuld der Entwicklungsländer einsetzt, und lehnt die neoliberalen Auflagen im Zusammenhang mit dem Schuldenerlass ab, insbesondere diejenigen, die im Rahmen der Initiative für hochverschuldete arme Länder gelten sollen, da diese auf Dauer neoliberale Maßnahmen einführen und diese Länder so noch mehr verarmen lassen;

2. fordert, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre internationale Handelspolitik neu ausrichten und darauf verzichten, Druck auf die afrikanischen Länder auszuüben, entweder direkt im Rahmen bilateraler oder multilateraler Verhandlungen, oder indirekt, indem sie in internationalen Finanzinstituten für die Einführung von Plänen zur Strukturanpassung, die Öffnung der Märkte, die Deregulierung von Investitionen und Dienstleistungen plädieren;

3. fordert, dass die Europäische Kommission konkrete Vorschläge für einen faireren Handel mit den afrikanischen Ländern vorlegt, indem sie Mechanismen für garantierte und stabile Preise für Produkte einführt, die für die Entwicklung dieser Länder von wesentlicher Bedeutung sind;

4. fordert, dass die EU die Erhaltung und die Entwicklung der öffentlichen Dienste in den afrikanischen Ländern unterstützt, damit die großen Herausforderungen im Bereich der Entwicklung angegangen werden können; fordert, dass die EU jede Forderung zur Liberalisierung der Wasserversorgung in den Entwicklungsländern zurückzieht;

5. fordert, dass die EU die Entwicklung der öffentlichen Dienste unterstützt (wie beispielsweise Eisenbahnen usw. …), um die Integration der Märkte der afrikanischen Länder untereinander zu fördern, gleichzeitig die Umwelt zu achten und die sozialen Bedingungen der Einwohner zu verbessern;

6. fordert, dass das Recht der afrikanischen Länder auf Nahrungsmittelsouveränität effektiv anerkannt wird, sowie das Recht, ihren nationalen und regionalen Markt zu schützen, solange sie nicht in Wettbewerb treten können, ohne dass dies den Niedergang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bedeuten würde;

7. fordert, dass die EU und ihre Partner aus den Industrieländern den Zeitplan für den Abbau der Exportbeihilfen beschleunigen und Druck ausüben, damit die anderen Industrieländer dies ebenfalls tun;

8. fordert die Europäische Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, die darauf abzielen, einen stabilen und fairen Preis für die Exporterzeugnisse der afrikanischen Länder zu gewährleisten, mit denen ihre Entwicklung gefördert werden kann;

9. fordert, dass die Kommission sich dafür einsetzt, das Ziel, 0,7% des BNE der Mitgliedstaaten für Entwicklungshilfe aufzuwenden, rascher zu verwirklichen, gleichzeitig jedoch einen Vorschlag zur Einführung einer europäischen Steuer auf Kapitalbewegungen und auf Flugtickets vorlegt, um einen Fonds für Entwicklung und Konfliktverhütung einrichten zu können, und ihre Partner dringend dazu aufruft, dies auf internationaler Ebene ebenfalls zu tun;

10. fordert, dass der Export von Waffen in afrikanische Länder entschlossen bekämpft wird, und dass der Waffenexport in diese Länder stärker kontrolliert und begrenzt wird;

11. fordert, dass die EU multinationale europäische Unternehmen im Hinblick auf ihre Rolle bei der Finanzierung bewaffneter Konflikte, bei der Ausbeutung von Rohstoffen und der Achtung der Rechte der lokalen Gemeinschaften wirksam überwacht, und unterstützt die einschlägigen Maßnahmen der Behörden der afrikanischen Staaten;

12. fordert, dass die Vereinten Nationen eine Liste der öffentlichen Güter aufstellt, die weltweit für das Überleben der Menschheit von wesentlicher Bedeutung sind, und dass diese nicht den Marktgesetzen unterliegen, sondern nach Bedarf verteilt werden;

13. ist der Auffassung, dass es sich bei der G8 an sich um ein Forum handelt, das aufgelöst werden müsste, da es keine Legitimität besitzt und seine antidemokratischen Entscheidungen Millionen von Menschen zum Hunger und zum Tod verurteilen;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

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