Status der britischen Militärstützpunkte auf der Insel Zypern
Parlamentarische Anfragen - Mündliche Anfrage H-0551/05 - 22.06.05
für die Fragestunde während der Juli-Tagung 2005
gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger an den Rat
Was gedenkt der Rat zu tun, damit die britischen Militärstützpunkte (Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs) auf der Insel Zypern, die zur Zeit u. A. von den USA als Nachschubbasen für den Krieg im Irak genutzt werden, aufgelöst werden und im Rahmen einer Entmilitarisierung der Insel Zypern an die Europäische Union herangeführt bzw. Teil der Europäischen Union werden?
H-0551/05
Antwort des Rates
06.07.2005
Unter juristischem Gesichtspunkt ist der Status der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern in dem Vertrag zur Gründung der Republik Zypern und dem zugehörigen Notenwechsel vom 16. August 1960 niedergelegt. Außerdem sind die Vereinbarungen, die auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Gebieten Anwendung finden, zum einen in der Schlussakte des Vertrags über den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften und zum andern in dem der Akte von 2003 über die Bedingungen des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten zur Union als Anhang beigefügten Protokoll Nr. 3 festgelegt.
Der Rat kann über die Zukunft dieser Gebiete keinesfalls Vermutungen anstellen, da dies ein Thema ist, das an sich nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Union fällt. Was die Entmilitarisierung der Insel betrifft, verweist der Vorsitz auf seine anhaltende Unterstützung aller bisherigen Anstrengungen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, eine allgemeine Einigung über die Zypernfrage zu erzielen.
für die Fragestunde während der Juli-Tagung 2005
gemäß Artikel 109 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger an den Rat
Was gedenkt der Rat zu tun, damit die britischen Militärstützpunkte (Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs) auf der Insel Zypern, die zur Zeit u. A. von den USA als Nachschubbasen für den Krieg im Irak genutzt werden, aufgelöst werden und im Rahmen einer Entmilitarisierung der Insel Zypern an die Europäische Union herangeführt bzw. Teil der Europäischen Union werden?
H-0551/05
Antwort des Rates
06.07.2005
Unter juristischem Gesichtspunkt ist der Status der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern in dem Vertrag zur Gründung der Republik Zypern und dem zugehörigen Notenwechsel vom 16. August 1960 niedergelegt. Außerdem sind die Vereinbarungen, die auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Gebieten Anwendung finden, zum einen in der Schlussakte des Vertrags über den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften und zum andern in dem der Akte von 2003 über die Bedingungen des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten zur Union als Anhang beigefügten Protokoll Nr. 3 festgelegt.
Der Rat kann über die Zukunft dieser Gebiete keinesfalls Vermutungen anstellen, da dies ein Thema ist, das an sich nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Union fällt. Was die Entmilitarisierung der Insel betrifft, verweist der Vorsitz auf seine anhaltende Unterstützung aller bisherigen Anstrengungen, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen, eine allgemeine Einigung über die Zypernfrage zu erzielen.
Tobias Pflüger - 2005/07/08 15:42
Trackback URL:
https://tobiaspflueger.twoday.net/stories/824327/modTrackback