Deutschlands Kriegsunterstützung ist laut Gericht völkerrechtswidrig
Pressebericht in: Internetzeitung, ngo-online, 09. Sep. 2005
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung zum Freispruch eines wegen Gehorsamsverweigerung angeklagten Soldaten schrieb, verletzt die Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung der US-geführten alliierten Streitkräfte im Krieg gegen den Irak seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Laut Urteilsbegründung sehen "weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut [und] das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (...) eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."
Tobias Pflüger, Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung für die Linksfraktion im Europäischen Parlament sieht seine jahrelang vorgetragene prinzipielle Ablehnung des Krieges gegen den Irak und der deutschen Unterstützung daran mit der aktuellen Urteilsbegründung bestätigt: "Trotz des vordergründigen Ausscherens Deutschlands aus der Koalition der Willigen, bestand ich immer darauf, dass sehr wohl eine aktive bundesdeutsche Beteiligung an diesem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak stattfindet. Dass dies nun drei Jahre später ausgerechnet höchstrichterlich bestätig wird, ist letztlich nur logisch", meint der Europaparlamentarier Pflüger.
Das Bundesverwaltungsgericht gebe nun in seiner Begründung die gleichen Punkte deutscher Kriegsunterstützung zu bedenken, die auch damals in der Analyse der Informationsstelle Militarisierung (IMI) genannt worden seien: Die Erfüllung der an die USA und Großbritannien gemachten Zusagen, "für den Luftraum über dem deutschen Hoheitsgebiet 'Überflugrechte' zu gewähren, ihre in Deutschland gelegenen 'Einrichtungen' zu nutzen und für den 'Schutz dieser Einrichtungen' in einem näher festgelegten Umfang zu sorgen; außerdem hat sie dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen zur 'Überwachung des türkischen Luftraums' zugestimmt." (vgl. BVerwG 2 WD 12.04)
Eine Analyse der Informationsstelle Militarisierung aus dem Jahr 2002 mit dem Titel "Wir glauben Euch noch nicht" habe sich genau gegen jene strittigen Aspekte deutscher Kriegsbeteiligung gewandt: "Keine finanzielle Unterstützung, Kein Zurverfügungstellen von Bundeswehr-Truppen für den geplanten Krieg, Keine Truppenunterstützung, Keine Zurverfügungstellung der militärischen Infrastruktur in Deutschland (das schließt nicht nur die deutschen, sondern auch die us-amerikanischen Basen wie Spangdahlem, Ramstein, Frankfurt Airport u.a. mit ein) und Veto innerhalb der NATO gegen die Unterstützung eines Irakkrieges."
Ab 24. Januar 2003 habe die rot-grüne Bundesregierung auf Bitten der USA bis zu 4200 Bundeswehrangehörige allein zur Bewachung der US-Basen abgestellt. Bis Dezember 2005 solle dieser Einsatz noch andauern. Zur Zeit seien noch rund 500 deutsche Soldaten im Einsatz. "Nun ist es also auch einmal gerichtlich bestätigt worden, dass es hierbei einzig und allein um eine freiwillige und dazu grundgesetzwidrigen Unterstützung und Entlastung für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak ging", sagte Pflüger.
ngo-online
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung zum Freispruch eines wegen Gehorsamsverweigerung angeklagten Soldaten schrieb, verletzt die Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung der US-geführten alliierten Streitkräfte im Krieg gegen den Irak seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Laut Urteilsbegründung sehen "weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut [und] das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (...) eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen."
Tobias Pflüger, Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung für die Linksfraktion im Europäischen Parlament sieht seine jahrelang vorgetragene prinzipielle Ablehnung des Krieges gegen den Irak und der deutschen Unterstützung daran mit der aktuellen Urteilsbegründung bestätigt: "Trotz des vordergründigen Ausscherens Deutschlands aus der Koalition der Willigen, bestand ich immer darauf, dass sehr wohl eine aktive bundesdeutsche Beteiligung an diesem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak stattfindet. Dass dies nun drei Jahre später ausgerechnet höchstrichterlich bestätig wird, ist letztlich nur logisch", meint der Europaparlamentarier Pflüger.
Das Bundesverwaltungsgericht gebe nun in seiner Begründung die gleichen Punkte deutscher Kriegsunterstützung zu bedenken, die auch damals in der Analyse der Informationsstelle Militarisierung (IMI) genannt worden seien: Die Erfüllung der an die USA und Großbritannien gemachten Zusagen, "für den Luftraum über dem deutschen Hoheitsgebiet 'Überflugrechte' zu gewähren, ihre in Deutschland gelegenen 'Einrichtungen' zu nutzen und für den 'Schutz dieser Einrichtungen' in einem näher festgelegten Umfang zu sorgen; außerdem hat sie dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen zur 'Überwachung des türkischen Luftraums' zugestimmt." (vgl. BVerwG 2 WD 12.04)
Eine Analyse der Informationsstelle Militarisierung aus dem Jahr 2002 mit dem Titel "Wir glauben Euch noch nicht" habe sich genau gegen jene strittigen Aspekte deutscher Kriegsbeteiligung gewandt: "Keine finanzielle Unterstützung, Kein Zurverfügungstellen von Bundeswehr-Truppen für den geplanten Krieg, Keine Truppenunterstützung, Keine Zurverfügungstellung der militärischen Infrastruktur in Deutschland (das schließt nicht nur die deutschen, sondern auch die us-amerikanischen Basen wie Spangdahlem, Ramstein, Frankfurt Airport u.a. mit ein) und Veto innerhalb der NATO gegen die Unterstützung eines Irakkrieges."
Ab 24. Januar 2003 habe die rot-grüne Bundesregierung auf Bitten der USA bis zu 4200 Bundeswehrangehörige allein zur Bewachung der US-Basen abgestellt. Bis Dezember 2005 solle dieser Einsatz noch andauern. Zur Zeit seien noch rund 500 deutsche Soldaten im Einsatz. "Nun ist es also auch einmal gerichtlich bestätigt worden, dass es hierbei einzig und allein um eine freiwillige und dazu grundgesetzwidrigen Unterstützung und Entlastung für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak ging", sagte Pflüger.
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Tobias Pflüger - 2005/09/13 15:13
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